1Der HERR gab Mose folgende Anweisungen:2»Befiehl den Israeliten, jede Person aus dem Lager hinauszuschicken, die an einer ansteckenden Hautkrankheit[1] oder einem Ausfluss leidet oder sich durch die Berührung eines Leichnams verunreinigt hat. (3Mo 13,3; 3Mo 15,2)3Das gilt sowohl für Männer als auch für Frauen; ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit das Lager, in dem ich unter euch wohne, nicht verunreinigt wird.« (3Mo 26,12; 2Kor 6,16)4Die Israeliten befolgten dies und schickten die betreffenden Personen vor das Lager, genauso wie der HERR es Mose befohlen hatte.5Danach redete der HERR zu Mose:6»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand, sei es ein Mann oder eine Frau, auf die eine oder andere Weise sündigt und dadurch dem HERRN untreu wird, lädt er Schuld auf sich.7Er soll die Sünde, die er begangen hat, bekennen und den gesamten Schaden, den er angerichtet hat, ersetzen. Er soll 20 Prozent dazutun und alles demjenigen geben, an dem er sich schuldig gemacht hat. (3Mo 5,5; 3Mo 6,4)8Wenn diese Person jedoch tot ist und keine nahen Verwandten hat, denen der Schadenersatz geleistet werden könnte, dann gehört er dem HERRN. Er soll dem Priester übergeben werden, zusätzlich zu dem Widder als Sühne, mit dem der Priester Wiedergutmachung für den Schuldigen schafft.9Von allen Opfergaben der Israeliten, die sie dem Priester bringen, steht ihm der entsprechende Anteil zu. (3Mo 6,10)10Die heiligen Gaben sollen ihm gehören. Alles, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.‹«
Schutz der Ehe
11Und der HERR sprach zu Mose:12»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Angenommen, eine verheiratete Frau geht fremd und wird ihrem Mann untreu. (4Mo 5,19)13Sie schläft mit einem anderen Mann, ohne dass ihr Mann es bemerkt. Die Frau verheimlicht, dass sie unrein geworden ist, und es gibt auch keine Zeugen dafür, weil sie nicht auf frischer Tat ertappt wurde.14Wenn ihr Mann nun eifersüchtig wird, weil er meint, seine Frau habe ihn betrogen – egal, ob zu Recht oder zu Unrecht –15soll er seine Frau zusammen mit einer Opfergabe von einem Krug[2] Gerstenmehl zum Priester bringen. Auf das Mehl darf kein Öl gegossen und kein Weihrauch gestreut werden, denn es ist ein Eifersuchtsopfer – ein Opfer, das ihre Schuld ans Licht bringen soll. (Hes 29,16)16Dann soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.17Er soll geweihtes Wasser in ein Tongefäß gießen und etwas Staub vom Fußboden des Zeltes Gottes in das Wasser streuen.18Nachdem er die Frau vor den HERRN gestellt hat, soll er ihr Haar lösen und das Opfer, das ihre Schuld ans Licht bringen soll – das Eifersuchtsopfer – in ihre Hände legen. Den Krug mit dem bitteren Wasser, das Fluch über die Schuldigen bringt, soll der Priester in den Händen halten.19Dann soll er mit der Frau eindringlich reden und zu ihr sagen: »Wenn kein anderer Mann mit dir geschlafen hat und du dich nicht verunreinigt hast, indem du in deiner Ehe untreu warst, wird dir dieses fluchbringende bittere Wasser nichts anhaben.20Wenn du deinen Mann jedoch betrogen und dich verunreinigt hast, indem du mit einem anderen Mann geschlafen hast«,21– ja, der Priester soll über der Frau folgenden Fluch aussprechen – »dann soll das Volk sehen, dass der Fluch des HERRN auf dir liegt, indem er, der HERR, dich unfruchtbar macht[3] und deinen Bauch anschwellen lässt. (Jos 6,26; 1Sam 14,24; Neh 10,30)22Dieses fluchbringende Wasser soll in deinen Körper eindringen, deinen Bauch anschwellen lassen und dich unfruchtbar machen.« Und die Frau soll antworten: »Ja, so soll es sein.«23Der Priester soll diese Flüche aufschreiben und sie in dem bitteren Wasser abwaschen.24Das fluchbringende bittere Wasser soll er der Frau zu trinken geben, damit es in ihr wirken kann.25Der Priester soll der Frau das Eifersuchtsopfer aus der Hand nehmen, es vor dem HERRN in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen und dann zum Altar bringen.26Eine Handvoll davon soll er als symbolischen Anteil auf dem Altar verbrennen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben. (3Mo 2,2)27Wenn sie sich tatsächlich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu war, wird ihr das fluchbringende Wasser, nachdem der Priester es ihr zu trinken gegeben hat, schaden: Ihr Bauch wird anschwellen, sie wird unfruchtbar werden und in ihrem Volk verflucht sein. (Jer 29,18; Jer 42,18)28Wenn die Frau sich aber nicht verunreinigt hat und unschuldig ist, soll ihr nichts geschehen und sie wird weiter Kinder bekommen können.29Diese Anweisung gilt in Fällen von Eifersucht: Wenn eine Frau sich verunreinigt, indem sie ihrem Mann untreu ist, (4Mo 5,11)30oder wenn ein Mann von Eifersucht gepackt wird, soll er seine Frau vor den HERRN stellen, und der Priester soll so vorgehen, wie die Anweisung es vorschreibt.31Den Ehemann trifft keine Schuld, doch seine Frau muss die Folgen ihrer Sünde tragen.‹«
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israels, dass sie jeden Aussätzigen aus dem Lager hinausschicken, und jeden, der einen Ausfluss hat, und jeden, der an einem Toten unrein geworden ist! (3Mo 13,45; 3Mo 15,2; 4Mo 9,6; 4Mo 9,10; 4Mo 12,14; 4Mo 19,11; 4Mo 31,19)3Sowohl Männer als auch Frauen sollt ihr hinausschicken; vor das Lager sollt ihr sie hinausschicken, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen, da ich doch in ihrer Mitte wohne! (2Mo 25,8; 3Mo 26,12; 4Mo 12,10; 5Mo 23,14; Ps 5,5; Jes 12,6; 1Kor 5,7; 2Kor 6,16; Hebr 12,15; Offb 21,27)4Und die Kinder Israels machten es so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose geredet hatte, genau so machten es die Kinder Israels. (2Kön 7,3; 2Chr 26,21)
Bußgeld für Veruntreuung
5Und der HERR redete zu Mose und sprach:6Sage den Kindern Israels: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, und gegen den HERRN Untreue verübt, sodass die betreffende Seele Schuld auf sich geladen hat, (3Mo 5,21)7so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben: Und zwar soll [der Betreffende] seine Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil davon dazufügen und es dem geben, an dem er schuldig geworden ist. (3Mo 5,5; 3Mo 5,16; 3Mo 5,24; Jos 7,19; Ps 32,5; Spr 28,13; Lk 19,8; 1Joh 1,9)8Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt. (3Mo 5,25; 3Mo 7,7)9Ebenso soll jedes Hebopfer von allen heiligen [Gaben], welche die Kinder Israels dem Priester darbringen, ihm gehören; (2Mo 29,28; 3Mo 6,10; 3Mo 7,7; 3Mo 7,32; 4Mo 18,8; 4Mo 18,19)10ja, ihm sollen die heiligen [Gaben] eines jeden gehören; wenn jemand dem Priester etwas gibt, so gehört es ihm. (3Mo 7,29)
Das Gesetz des Eifersuchtsopfers
11Und der HERR redete zu Mose und sprach:12Sage den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn die Frau irgendeines Mannes sich vergeht und ihm untreu wird, (2Mo 20,14)13und es liegt jemand zur Begattung bei ihr, aber es bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, weil sie sich im Geheimen verunreinigt hat, und es ist weder ein Zeuge gegen sie da noch ist sie ertappt worden; (Spr 7,19)14wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, weil sie sich [tatsächlich] verunreinigt hat — oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat —, (4Mo 5,30; Spr 6,34; Hl 8,6)15so soll der Mann seine Frau zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedenkens, damit der Schuld gedacht wird. (3Mo 5,11)16Und der Priester soll sie herbeiführen und vor den HERRN stellen. (4Mo 5,18; Jer 17,10)17Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in einem irdenen Gefäß; und der Priester soll Staub vom Boden der Wohnung nehmen und in das Wasser tun. (2Mo 30,18)18Dann soll der Priester die Frau vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Speisopfer des Gedenkens, das ein Speisopfer der Eifersucht ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; (Jer 17,10; 1Kor 11,6; 1Kor 11,15; Hebr 4,12; Hebr 13,4)19und er soll die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: »Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du deinem Mann angehörst, nicht in Unreinheit abgewichen bist, so sollst du von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser unversehrt bleiben; (4Mo 5,21)20bist du aber abgewichen, obwohl du deinem Mann angehörst, und hast dich verunreinigt, indem jemand bei dir gelegen hat außer deinem Mann — (4Mo 5,12)21(und der Priester lasse dann die Frau den Schwur des Fluches schwören, und der Priester sage zu der Frau): Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur mitten unter deinem Volk, indem der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! (Jos 6,26; 1Sam 14,24; Neh 10,29; Jer 29,22)22So soll nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib eingehen, dass dein Bauch anschwillt und deine Hüfte schwindet!« Und die Frau soll sagen: Amen, Amen! (5Mo 27,15; Ps 37,5; Ps 109,18)23Dann soll der Priester diese Flüche auf eine Rolle schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen. (2Mo 17,14; Hi 31,35; Jer 17,1; Jer 17,13)24Und er soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringt und ihr zur Bitterkeit wird. (Sach 5,3)25Danach soll der Priester das Speisopfer der Eifersucht aus ihrer Hand nehmen und das Speisopfer vor dem HERRN weben und es zum Altar bringen. (3Mo 8,27)26Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen als Teil, der zum Gedenken bestimmt ist, und es auf dem Altar in Rauch aufsteigen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben. (3Mo 2,2; 3Mo 2,9; Hi 35,14)27Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr zur Bitterkeit werden, sodass ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird; und die Frau wird mitten unter ihrem Volk ein Fluch sein. (5Mo 28,37; 5Mo 29,21; Jes 65,15; Jer 24,9; Jer 29,18; Jer 29,22; Jer 42,18)28Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so wird sie unversehrt bleiben, sodass sie Samen empfangen kann. (Hi 19,28; Ps 94,14; Ps 113,9; Dan 6,22)29Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, obwohl sie ihrem Mann angehört, neben ihrem Mann ausschweift und sich verunreinigt, (4Mo 5,12)30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN stellen, damit der Priester mit ihr genau nach diesem Gesetz verfährt. (4Mo 5,14)31Dann ist der Mann frei von Schuld; jene Frau aber hat ihre Schuld zu tragen. (3Mo 20,17; 3Mo 20,20; Hes 18,4; Hebr 13,4)
4.Mose 5
Menge Bibel
Entfernung der Unreinen aus dem Lager
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Befiehl den Israeliten, daß sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluß Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;3sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.«4Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
Veruntreuungen und deren Sühne (nebst Anhang V.9-10)
5Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:6»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so daß sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,7so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.8Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man[1] ihm Sühne erwirkt.9Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.10Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.«
Eiferopfer und Fluchwasser bei einer des Ehebruchs verdächtigen Frau
11Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:12»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,13so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,14es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne daß sie sich tatsächlich vergangen hat –:15so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.16Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.17Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.18Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.19Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ›Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!20Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so daß ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‹ –21es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ›so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen läßt;22und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so daß dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‹ Die Frau aber soll sagen: ›Ja, so geschehe es! Amen!‹23Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.24Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.25Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe[2] das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;26dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.27Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.28Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.«29Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,30oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.31Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muß ihre Schuld büßen.