1Dann sprach der HERR zu Mose:2»Gib Aaron und seinen Nachkommen folgende Anweisungen in Bezug auf das Brandopfer: ›Das Brandopfer soll die ganze Nacht bis zum Morgen auf dem Altar liegen bleiben und das Feuer auf dem Altar soll stets brennen. (2Mo 29,38; 3Mo 6,5; 4Mo 28,1)3Am Morgen soll der Dienst tuende Priester sein leinenes Gewand sowie seine leinenen Beinkleider anziehen und die Asche des Brandopfers wegräumen und neben den Altar schütten. (2Mo 28,39)4Dann soll er seine Kleider wechseln und die Asche vor das Lager an einen reinen Ort bringen.5Währenddessen soll das Feuer auf dem Altar weiterbrennen; es darf niemals ausgehen. Jeden Morgen soll der Priester frisches Holz auf das Feuer legen. Darauf soll er das tägliche Brandopfer legen und die Fettstücke der Friedensopfer verbrennen. (3Mo 3,5)6Das Feuer auf dem Altar muss ständig brennen; es darf niemals ausgehen.
Weitere Anweisungen für das Speiseopfer
7Die folgenden Anweisungen betreffen das Speiseopfer. Dieses Opfer sollen die Nachkommen Aarons in der Gegenwart des HERRN auf dem Altar darbringen. (3Mo 2,1)8Der Dienst tuende Priester soll eine Handvoll des feinen, mit Öl vermischten Mehls und allen Weihrauch, der darüber gestreut wurde, nehmen und es dann auf dem Altar verbrennen; dieses Opfer wird dem HERRN gefallen. (3Mo 2,1)9Das restliche Mehl dürfen Aaron und seine Nachkommen essen. Es darf jedoch nicht mit Sauerteig gebacken werden und soll an einem heiligen Ort im Vorhof des Zeltes Gottes verzehrt werden. (3Mo 10,12; 4Mo 18,10)10Dieses Mehl darf niemals mit Sauerteig gebacken werden. Es ist der Anteil der Priester, den ich ihnen von den Opfern, die für mich auf dem Altar verbrannt werden, zugewiesen habe. Wie das Sündopfer und das Schuldopfer ist es besonders heilig. (3Mo 2,11; 3Mo 6,22; 3Mo 10,17)11Alle männlichen Nachkommen Aarons dürfen von dem Speiseopfer essen, denn es ist der ihnen für alle Zeiten zustehende Anteil an den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar verbrannt werden. Wer diese Speise berührt, wird heilig.‹« (3Mo 6,22; 4Mo 18,10; 1Kor 9,13)
Das Verfahren für das Einsetzungsopfer
12Und der HERR sprach zu Mose:13»An dem Tag, an dem Aaron und seine Söhne gesalbt werden, sollen sie dem HERRN ein Speiseopfer, bestehend aus einem Krug[1] feinen Mehls, darbringen. Die eine Hälfte soll am Morgen und die andere am Abend geopfert werden.14Das Mehl soll auf einem Backblech mit Öl vermischt und danach gebacken werden. Die Fladen sollen in Stücke gebrochen und dem HERRN dargebracht werden. Dieses Opfer wird dem HERRN gefallen. (3Mo 2,5; 3Mo 7,9)15Auch künftige Hohe Priester sollen dieses Opfer am Tag ihrer Priesterweihe herrichten und es vollständig auf dem Altar verbrennen. Diese Anordnung gilt für immer. (2Mo 29,30)16Sämtliche Speiseopfer der Priester sollen vollständig verbrannt werden und niemand darf davon essen.«
Weitere Anweisungen für das Sündopfer
17Weiter sprach der HERR zu Mose:18»Gib Aaron und seinen Nachkommen folgende Anweisungen bezüglich des Sündopfers: ›Das Sündopfer soll man in der Gegenwart des HERRN an der Stelle schlachten, an der auch die Brandopfer geschlachtet werden. Das Sündopfer ist besonders heilig. (3Mo 4,24)19Der Priester, der das Opfer darbringt, soll den ihm zustehenden Teil an einem heiligen Ort im Vorhof des Zeltes Gottes essen.20Jeder, der das Opferfleisch berührt, wird geheiligt. Falls etwas vom Blut des Opfers auf ein Kleidungsstück spritzt, muss man es an einem heiligen Ort auswaschen. (2Mo 29,37)21Wurde das Opferfleisch in einem Tongefäß gekocht, muss das Gefäß danach zerbrochen werden. Wurde es aber in einem bronzenen Gefäß gekocht, so soll dieses gründlich gesäubert und mit Wasser ausgespült werden. (3Mo 11,33; 3Mo 15,12)22Nur die männlichen Angehörigen einer Priesterfamilie dürfen von diesem Opfer essen, denn es ist besonders heilig. (3Mo 6,11)23Wurde von einem Sündopfer ein Teil des Blutes jedoch in das Zelt Gottes gebracht, um im Heiligtum Wiedergutmachung zu schaffen, darf nichts vom Fleisch des Tieres gegessen werden; man soll es vielmehr vollständig verbrennen. (3Mo 4,1)
Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Brandopfer. Das Brandopfer soll auf seiner Feuerstelle auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, und das Feuer des Altars soll auf ihm in Brand gehalten werden. (3Mo 1,9; 3Mo 1,13; 3Mo 1,17)3Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar schütten. (2Mo 28,39; 3Mo 1,16; 3Mo 16,4; Hes 44,17; Offb 7,13)4Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Fettasche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort. (3Mo 4,12; Hes 44,19)5Aber das Feuer auf dem Altar soll auf ihm brennend erhalten werden, es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester Morgen für Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und die Fettstücke der Friedensopfer darauf in Rauch aufgehen lassen. (2Mo 30,7; 1Chr 23,30; Jes 50,4; Kla 3,23)6Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand gehalten werden; es soll nie erlöschen! (2Mo 29,18; 3Mo 9,24; 2Chr 7,1; Lk 12,49)7Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar. (3Mo 2,1; 3Mo 2,4; 3Mo 2,15; 4Mo 15,4)8Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Feinmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; es ist ein lieblicher Geruch, der Teil, der zum Gedenken bestimmt ist für den HERRN. (3Mo 2,2; 3Mo 2,9)9Das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10; 3Mo 10,12; 4Mo 18,9; Hes 44,29; 1Kor 9,13)10Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. (3Mo 2,11; 3Mo 6,18; 3Mo 6,22; 3Mo 7,1; 3Mo 7,6; 1Kor 5,6)11Alles, was männlich ist unter den Nachkommen Aarons, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für eure [künftigen] Geschlechter. Alles, was mit ihm in Berührung kommt, soll heilig sein! (2Mo 29,37; 3Mo 6,22; 3Mo 7,6; Hag 2,12; Sach 14,20)12Und der HERR redete zu Mose und sprach:13Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie dem HERRN darbringen sollen, [jeder] am Tag seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend. (2Mo 16,36; 2Mo 29,1; 3Mo 6,7; 1Chr 23,29; Hes 45,11)14Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden; eingerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Brocken zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN. (3Mo 1,9; 3Mo 1,17; 3Mo 2,2; 3Mo 2,9; 3Mo 3,5; 3Mo 3,16; 3Mo 8,21)15Und zwar soll es der Priester bereiten, der an Aarons Stelle gesalbt wird von seinen Söhnen, als eine ewige Satzung; es soll ganz in Rauch aufgehen für den HERRN. (3Mo 4,3; 3Mo 8,21; 4Mo 3,32; 5Mo 10,6; Jes 53,10; Hebr 7,23)16Jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein; es darf nicht gegessen werden.17Und der HERR redete zu Mose und sprach:18Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN: es ist hochheilig. (3Mo 4,3; 3Mo 4,21; 3Mo 4,24; 3Mo 4,29; 3Mo 4,33; 3Mo 7,2; 3Mo 7,37)19Der Priester, der es als Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte. (3Mo 6,9; Hes 42,13)20Alles, was mit seinem Fleisch in Berührung kommt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen. (3Mo 6,11; 3Mo 11,25; 3Mo 11,28; 4Mo 19,7; 4Mo 19,10; 2Kor 7,1)21Ist es in einem irdenen Gefäß gekocht worden, so soll es zerbrochen werden, ist es in einem ehernen gekocht worden, so muss es gescheuert und mit Wasser gespült werden. (3Mo 11,33; 3Mo 15,12)22Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig. (3Mo 6,10; 3Mo 6,18; 4Mo 18,10)23Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühnung zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden. (3Mo 4,5; 3Mo 4,16; Hebr 13,11)
3.Mose 6
Menge Bibel
Vorschriften für die Priester in betreff des täglichen Brandopfers
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden.3Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten.4Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen.5Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen. (3Mo 6,2)6Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!«
Vorschriften für die Priester in betreff des (täglichen?) Speisopfers
7»Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HERRN an die Vorderseite des Altars heranbringen.8Dann nehme er[1] eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HERRN.9Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.10Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.11Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HERRN soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.«
Vorschriften in betreff des Speisopfers des Hohenpriesters
12Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:13»Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HERRN darzubringen haben an dem Tage, an welchem er[2] gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.14Auf einer Platte[3] soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt[4] sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HERRN.15Auch der Priester, der an Aarons Statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist[5], soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HERRN herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;16denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.«
Vorschriften besonders für die Priester in betreff des Sündopfers
17Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:18»Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HERRN geschlachtet werden: es ist hochheilig.19Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.20Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so mußt du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.21Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muß zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muß dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.22Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.23Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.«