1Dann sprach der HERR zu Mose:2»Richte Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten aus: ›Folgendes hat der HERR befohlen:3Jeder Israelit, der irgendwo innerhalb oder außerhalb des Lagers ein Rind, ein Lamm oder eine Ziege schlachtet4und das Tier nicht zum Eingang des Zeltes Gottes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor dessen Wohnung darzubringen, lädt schwere Schuld[1] auf sich. Denn er hat Blut vergossen und soll aus seinem Volk ausgestoßen und getötet werden. (5Mo 12,5)5Die Israeliten sollen ihre Opfertiere, die sie bisher auf freiem Feld schlachteten, zum Priester an den Eingang des Zeltes Gottes bringen und sie dort als Friedensopfer für den HERRN schlachten. (3Mo 3,1; 5Mo 12,4)6Dann kann der Priester das Blut an den Altar des HERRN am Eingang des Zeltes Gottes sprengen und das Fett verbrennen. Dieses Opfer wird dem HERRN gefallen. (2Mo 29,18; 4Mo 18,17)7Die Israeliten dürfen ihre Opfer nicht mehr den bösen Geistern[2] bringen und mir dadurch die Treue brechen. Diese Vorschrift sollt ihr und eure Nachkommen immer einhalten.‹ (2Mo 22,1; 5Mo 32,17; 2Chr 11,15; 1Kor 10,20)8Teile ihnen zudem Folgendes mit: ›Wenn jemand von den Israeliten oder von den Ausländern, die bei euch leben, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer bringen will,9es aber nicht zum Eingang des Zeltes Gottes bringt, um es dem HERRN zu opfern, soll er aus seinem Volk ausgestoßen und getötet werden. (3Mo 17,4)10Ich werde gegen jeden vorgehen, der Blut isst, ob er nun zu den Israeliten oder zu den Ausländern gehört, die bei euch leben. Einen solchen Menschen werde ich aus seinem Volk ausstoßen und töten, (3Mo 3,17; 5Mo 12,16)11denn das Leben eines jeden Geschöpfes ist in seinem Blut. Ich habe euch das Blut gegeben, damit ihr dadurch Wiedergutmachung für eure Sünden bewirken könnt. Das Blut bringt euch Wiedergutmachung, weil das Leben in ihm ist. (1Mo 9,4; 3Mo 17,14; Hebr 9,22)12Deshalb habe ich den Israeliten befohlen: Keiner von euch darf Blut essen. Und auch die Ausländer, die bei euch leben, dürfen niemals Blut verzehren.13Wenn jemand von den Israeliten oder von den Ausländern, die bei euch leben, auf die Jagd geht und ein Tier oder einen Vogel erlegt, der gegessen werden darf, soll er das Tier ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken. (5Mo 12,16; Hes 24,7)14Das Leben eines jeden Geschöpfes ist in seinem Blut. Deshalb habe ich den Israeliten befohlen, niemals Blut zu verzehren, denn das Leben eines jeden Lebewesens ist in seinem Blut. Daher sollen alle, die Blut verzehren, ausgestoßen und getötet werden. (1Mo 9,4; 3Mo 17,11)15Jeder Einheimische oder Ausländer, der das Fleisch eines verendeten oder gerissenen Tieres isst, soll seine Kleider waschen und sich baden. Er bleibt bis zum Abend unrein; danach ist er wieder rein. (2Mo 22,30; 3Mo 7,24; 5Mo 14,21)16Wenn er jedoch seine Kleider nicht wäscht und sich nicht badet, lädt er Schuld auf sich.‹«
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Das ist es, was der HERR geboten hat, indem er sprach: (3Mo 10,6; 3Mo 10,12)3Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schächtet oder außerhalb des Lagers schächtet (3Mo 17,8; 3Mo 17,15; 5Mo 12,5; 5Mo 12,26)4und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes. (3Mo 7,25; 3Mo 17,10; 3Mo 18,29; 3Mo 20,3; 5Mo 12,11; 5Mo 21,8; Apg 7,60; Röm 4,8; Röm 5,13)5Darum sollen die Kinder Israels von nun an ihre Schlachtopfer, die sie [jetzt noch] auf freiem Feld opfern, vor den HERRN bringen, an den Eingang der Stiftshütte zu dem Priester, um sie dort dem HERRN als Friedensopfer darzubringen. (1Mo 31,54; 3Mo 3,1; 2Kön 14,4; 2Kön 16,3; Hes 20,27)6Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. (2Mo 29,13; 2Mo 29,18; 3Mo 3,2; 3Mo 3,8; 3Mo 3,13; 3Mo 4,31; 4Mo 18,17)7Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern. (2Mo 34,15; 3Mo 20,5; 5Mo 32,17; 2Chr 11,15; Hes 23,3; 1Kor 10,20)8Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern will, (3Mo 1,2; 3Mo 17,4; Ri 6,26; 1Sam 7,9; 2Sam 24,25; Mal 1,11)9aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit er es dem HERRN opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (3Mo 1,3; 3Mo 17,4)
Verbot des Genusses von Blut
10Und wenn ein Mensch aus dem Haus Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgendwelches Blut isst — gegen die Seele, die Blut isst, will ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 20,3; 5Mo 12,16; 5Mo 12,23; 5Mo 15,23; Jer 44,11; Hes 14,8; Am 9,4; Apg 15,20; Apg 15,29)11Denn das Leben des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühnung erwirkt für die Seele. (3Mo 4,25; 5Mo 12,23; Mt 26,28; Röm 3,25; Röm 5,9; Kol 1,14; Kol 1,20; Hebr 9,22; Hebr 13,12; Hebr 13,20; 1Joh 1,7; Offb 1,6; Offb 5,9; Offb 7,14)12Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der unter euch wohnt, soll kein Blut essen. (2Mo 12,49)13Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken; (Hes 24,7)14denn [es ist] das Leben alles Fleisches; sein Blut gilt für sein Leben. Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Ihr sollt nicht das Blut irgendeines Fleisches essen; denn das Leben alles Fleisches ist sein Blut. Wer es aber isst, der soll ausgerottet werden. (1Mo 9,4; 3Mo 17,11; 5Mo 12,23)15Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend, dann wird er rein. (2Mo 22,30; 3Mo 11,25; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14)16Wenn er aber [seine Kleider] nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so muss er seine Schuld tragen. (3Mo 22,9; 4Mo 19,20)
3.Mose 17
Menge Bibel
1Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat:«
Einheit der Schlachtstätte opferbarer Tiere
3»Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,4(das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!5Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.6Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.7Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern[1] schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.«
Einheit der Opferstätte beim Offenbarungszelt
8»Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will9und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
Verbot jeglichen Blutgenusses
10»Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.11Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.12Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!«
Behandlung des Blutes jagdbaren Wildes und des Fleisches gefallener oder zerrissener Tiere
13»Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.14Denn was das Leben alles Fleisches[2] betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch[3] dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches[4] liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –15Und wer das Fleisch eines gefallenen[5] oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.16Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.«