1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2»Gebt den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Glied[1] hat, ist der Ausfluss unrein. (3Mo 22,4; 4Mo 5,2)3Der Mann ist durch seinen Ausfluss unrein, egal, ob der Ausfluss anhält oder zeitweise aufhört.4Jedes Bett, auf dem er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.5Wenn jemand das Bett des Mannes berührt, soll er seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.6Setzt sich jemand auf den Platz, auf dem der Mann mit dem Ausfluss zuvor saß, soll er seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.7Falls jemand den Mann berührt, der an dem Ausfluss leidet, soll er seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt dann unrein bis zum Abend.8Und wenn der Kranke jemanden anspuckt, soll dieser seine Kleider waschen und sich baden; er ist unrein bis zum Abend.9Auch jeder Sattel, auf dem der Mann beim Reiten sitzt, wird unrein.10Wenn jemand einen Gegenstand berührt, auf dem der Kranke saß oder lag, wird er unrein bis zum Abend. Wer einen solchen Gegenstand trägt, soll seine Kleider waschen und sich baden und bleibt bis zum Abend unrein.11Wenn der Mann jemanden berührt, ohne sich zuvor die Hände gewaschen zu haben, soll dieser seine Kleider waschen und sich baden und bleibt bis zum Abend unrein.12Jedes Tongefäß, das der Mann mit dem Ausfluss berührt, soll zerschlagen werden, und jedes hölzerne Gerät, das er berührt, soll mit Wasser abgewaschen werden. (3Mo 6,21; 3Mo 11,32)13Wenn der Ausfluss des Mannes abklingt, soll er sieben Tage warten. Danach soll er seine Kleider waschen und sich in lebendigem Wasser[2] baden. Dann wird er rein sein. (3Mo 15,28)14Am achten Tag soll er mit zwei Turteltauben oder zwei jungen Tauben zum Eingang des Zeltes Gottes in die Gegenwart des HERRN kommen und die Vögel dem Priester geben.15Der Priester soll die eine Taube als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen. Auf diese Weise soll er ihm vor dem HERRN Wiedergutmachung für seinen Ausfluss schaffen. (3Mo 14,30)16Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er seinen ganzen Körper im Wasser baden und bleibt bis zum Abend unrein. (3Mo 22,4; 5Mo 23,11)17Jedes Kleidungs- oder Lederstück, das mit dem Samen in Berührung kommt, soll gewaschen werden und bleibt bis zum Abend unrein.18Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft, sollen sich beide anschließend baden; sie bleiben bis zum Abend unrein. (1Sam 21,5)19Wenn eine Frau ihre Tage hat, ist sie eine Woche lang unrein. Berührt jemand sie während dieser Zeit, ist er bis zum Abend unrein. (3Mo 12,2)20Alles, worauf die Frau in dieser Zeit liegt oder sitzt, wird unrein.21Wenn jemand ihr Bett berührt, soll er seine Kleider waschen und sich baden; er bleibt unrein bis zum Abend.22Jeder, der einen Gegenstand berührt, auf dem die unreine Frau sitzt, soll seine Kleider waschen und sich baden und bleibt unrein bis zum Abend.23Liegt etwas auf dem Bett oder dem Sitz, auf dem die unreine Frau saß, dann wird derjenige, der es berührt, unrein bis zum Abend.24Wenn ein Mann während dieser Zeit mit ihr schläft, verunreinigt sie ihn, und so ist auch er sieben Tage unrein und jedes Bett, auf das er sich legt, wird unrein. (3Mo 18,19; 3Mo 20,18; Hes 18,6)25Wenn die Blutungen länger als gewöhnlich anhalten oder die Frau Zwischenblutungen hat, ist die Frau so lange unrein, wie der Ausfluss anhält. Sie ist unrein wie in der Zeit ihrer Monatsblutung. (Mt 9,20; Mk 5,25; Lk 8,43)26Genauso wird auch jedes Bett, auf dem sie in dieser Zeit liegt, und jeder Gegenstand, auf dem sie sitzt, unrein.27Wer eines dieser Dinge berührt, wird unrein. In diesem Fall soll er seine Kleider waschen und sich baden, und er bleibt unrein bis zum Abend.28Wenn die außergewöhnlichen Blutungen aufgehört haben, soll die Frau sieben Tage warten. Danach ist sie wieder rein.29Am achten Tag soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester am Eingang des Zeltes Gottes bringen.30Der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer darbringen und auf diese Weise für die Frau Wiedergutmachung schaffen. (3Mo 5,7; 3Mo 14,22)31So sollt ihr die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht aufgrund ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung, die sich in ihrer Mitte befindet, verunreinigen. (4Mo 5,3; 4Mo 19,13)32Diese Anweisungen gelten für Männer, die durch einen Ausfluss oder einen Samenerguss unrein werden,33für Frauen während ihrer monatlichen Blutung und für alle, egal, ob Mann oder Frau, die unter einem Ausfluss leiden, sowie für Männer, die mit einer unreinen Frau schlafen.‹«
Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen
1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:2Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss von seinem Fleisch hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluss. (3Mo 22,4; 4Mo 5,2; 2Sam 3,29; Mt 9,20)3Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluss, wenn sein Fleisch den Ausfluss frei fließen lässt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluss, so ist er unrein.4Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.5Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend; (3Mo 11,25; 3Mo 14,46; Hebr 10,22)6und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluss Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (Jes 1,16)7Wer das Fleisch des mit Ausfluss Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,19; 3Mo 22,6)8Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.9Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete reitet, wird unrein; (1Mo 31,34)10und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,5; 3Mo 15,8)11Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.12Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen. (3Mo 6,21; 3Mo 11,32)13Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein. (3Mo 14,8; 4Mo 19,11; 4Mo 19,19)14Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3Mo 14,22)15Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen seines Ausflusses. (3Mo 12,7; 3Mo 14,30)16Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 22,4; 5Mo 23,10)17Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,4)18Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend. (2Mo 19,15; 1Sam 21,5)19Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches[1], so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 12,2; Hes 36,17)20Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein. (3Mo 15,4)21Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,5; 3Mo 15,27)22Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.23Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend.24Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein. (3Mo 20,18; Hes 18,6; Hes 22,10; Hebr 13,4)25Wenn aber eine Frau ihren Blutfluss eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein. (Lk 8,43)26Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit. (3Mo 15,20)27Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,5; 3Mo 15,8; 3Mo 15,21; 3Mo 17,15; Hes 36,25; Hes 36,29; Sach 13,1; Hebr 9,14; Hebr 10,22)28Wird sie aber rein von ihrem Ausfluss, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein. (3Mo 15,13)29Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte. (3Mo 14,22; 3Mo 15,14)30Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit. (3Mo 14,20; Mk 5,25)31So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern,[2] damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. (3Mo 19,30; 3Mo 21,23; 4Mo 5,2; 4Mo 5,3; 4Mo 19,13; 4Mo 19,20; Hes 5,11; Hes 23,38; Hes 44,23; Hebr 12,15)32Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluss hat, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er durch ihn unrein wird, (3Mo 14,1; 3Mo 14,32; 3Mo 14,54; Hes 43,12)33und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluss haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt. (3Mo 15,19; 3Mo 15,24; 3Mo 20,18)
3.Mose 15
Menge Bibel
Unreinheit der Männer
1Weiter gebot der HERR dem Mose und Aaron folgendes:2»Teilt den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann einen Ausfluß aus seiner Scham hat, so ist dieser sein Ausfluß etwas Unreines;3und zwar steht es mit seiner Unreinheit infolge seines Ausflusses so: Mag der Ausfluß aus seiner Scham dauernd sein oder nur zeitweise eintreten: in beiden Fällen liegt Unreinheit für ihn vor.4Jedes Lager, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, wird unrein, und jedes Gerät, auf dem er sitzt, wird unrein.5Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.6Auch wer sich auf das Gerät setzt, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.7Wer den Leib eines mit einem Ausfluß Behafteten berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.8Wenn ferner der mit einem Ausfluß Behaftete einen Reinen anspeit[1], so muß dieser seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.9Alles Reitzeug, auf dem der mit einem Ausfluß Behaftete beim Reiten sitzt, ist unrein;10und wer irgend etwas berührt, was er unter sich gehabt hat, wird bis zum Abend unrein; und wer etwas Derartiges wegträgt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.11Jeder, den der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, ohne sich zuvor die Hände mit Wasser abgespült zu haben, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.12Ein irdenes Gefäß, das der mit einem Ausfluß Behaftete berührt, muß zerschlagen werden; und jedes Holzgerät muß im Wasser abgespült werden.13Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete von seinem Leiden befreit wird, so soll er von dem Zeitpunkte, wo er rein[2] geworden ist, sieben Tage zählen; dann wasche er seine Kleider und bade seinen Leib in Quell- oder Flußwasser: so ist er rein.14Am achten Tage aber nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, trete damit vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes und übergebe sie dem Priester;15dieser soll sie dann herrichten, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, und der Priester soll ihm so Sühne vor dem HERRN wegen seines Ausflusses erwirken.16Wenn ferner ein Mann einen unfreiwilligen Samenerguß hat, so soll er seinen ganzen Leib im Wasser baden und ist bis zum Abend unrein;17und jedes Kleidungsstück und alles Leder, an welches der Samenerguß gekommen ist, muß im Wasser gewaschen werden und ist bis zum Abend unrein. –18Wenn ferner ein Mann bei einer Frau liegt und ein Samenerguß erfolgt, so müssen beide ein Wasserbad nehmen und sind bis zum Abend unrein.«
Unreine Zustände bei Frauen
19»Wenn aber eine weibliche Person einen Ausfluß hat, und zwar ihren gewöhnlichen Blutfluß, so soll ihre Unreinheit sieben Tage lang dauern, und jeder, der sie während dieser Zeit berührt, wird bis zum Abend unrein.20Alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, ebenso alles, worauf sie sitzt,21und jeder, der ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.22Und jeder, der irgendein Gerät berührt, auf dem sie gesessen hat, muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein.23Auch wenn einer etwas berührt, das sich auf ihrem Lager oder auf dem Gerät befindet, auf dem sie gesessen hat, so ist er bis zum Abend unrein.24Und wenn etwa ein Mann ihr beiwohnt und etwas von ihrer Unreinigkeit an ihn kommt, so ist er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.25Wenn aber eine weibliche Person außer der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit an einem langdauernden Blutfluß leidet oder über die Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit hinaus den Blutfluß hat, so soll von ihr während der ganzen Dauer ihres unreinen Flusses dasselbe gelten wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit: sie ist unrein.26Jedes Lager, auf dem sie während der ganzen Dauer ihres Flusses liegt, soll für sie gelten wie das Lager zur Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird gerade so unrein wie während der Zeit ihrer regelmäßigen Unreinheit;27wer also irgendein solches (Gerät) berührt, wird dadurch unrein: er muß seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und bleibt bis zum Abend unrein.28Wenn sie aber von ihrem Fluß rein geworden ist, so soll sie noch sieben Tage zählen: dann soll sie als rein gelten.29Am achten Tage aber nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zu dem Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes;30der Priester soll dann die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen und ihr so Sühne vor dem HERRN wegen ihres unreinen Flusses erwirken.«
Schlußworte
31»So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht infolge ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung, die sich mitten unter ihnen befindet, verunreinigen.« –32Diese Vorschriften gelten für den mit einem Ausfluß Behafteten sowie für den, der durch Samenerguß verunreinigt wird,33ferner für weibliche Personen, die an ihrer regelmäßigen Unreinheit leiden, und für jeden, der einen Ausfluß hat, es sei ein Mann oder eine weibliche Person, sowie für den Mann, der einer unreinen Frau beiwohnt.