1Der HERR sprach zu Mose:2»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Eine Frau ist nach der Geburt eines Jungen sieben Tage lang unrein, genauso wie bei ihrer Monatsblutung. (3Mo 15,19; 3Mo 18,19)3Am achten Tag soll der Junge beschnitten[1] werden. (1Mo 17,12)4Danach muss die Frau noch 33 Tage während der Zeit ihrer Reinigung vom Blut der Geburt zu Hause bleiben. Bis die Zeit ihrer Reinigung abgelaufen ist, darf sie nichts Heiliges berühren und auch nicht das Heiligtum betreten.5Nach der Geburt einer Tochter ist eine Frau zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer Monatsblutung. Danach muss sie weitere 66 Tage wegen ihrer Reinigung vom Blut der Geburt zu Hause bleiben.6Wenn die Zeit ihrer Reinigung nach der Geburt eines Kindes verstrichen ist, soll die Frau ein einjähriges Lamm für ein Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube für ein Sündopfer zum Priester am Eingang des Zeltes Gottes bringen. (Lk 2,22)7Der Priester soll diese dann dem HERRN opfern und Wiedergutmachung für die Frau schaffen. Danach wird sie wieder von ihrer Blutung rein sein. Dies sind die Anweisungen für eine Frau, die einen Sohn oder eine Tochter zur Welt bringt.8Wenn eine Frau sich das erforderliche Lamm jedoch nicht leisten kann, soll sie stattdessen zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen[2]; die eine für das Brandopfer, die andere für das Sündopfer. Wenn der Priester auf diese Weise Wiedergutmachung für die Frau geschaffen hat, wird sie wieder rein sein.‹« (3Mo 5,7; Lk 2,24)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins. (3Mo 15,19; Hi 14,4; Hi 15,14; Hi 25,4; Ps 51,7; 1Tim 2,15)3Und am achten Tag soll man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 1,59; Lk 2,21; Joh 7,22; Röm 2,28; Gal 5,3; Phil 3,5; Kol 2,11)4Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (3Mo 15,25; Lk 2,22)5Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung [wegen der Monatsblutung], und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung. (3Mo 12,2)6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer. (3Mo 1,10; 3Mo 5,7; Lk 2,22)7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühnung erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Kann sie aber den Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; Lk 2,24)
3.Mose 12
Menge Bibel
1Darauf gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage lang unrein! Ebenso lange wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihres regelmäßigen Unwohlseins ist sie unrein.3Am achten Tage soll dann das Kind an seiner Vorhaut beschnitten werden.4Alsdann muß sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.5Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muß dann noch sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben.6Sobald dann die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind, so soll sie, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen.7Dieser soll dann die Opfertiere vor dem HERRN darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken, dann wird sie von ihrem Blutfluß rein sein. Diese Vorschriften gelten für die Wöchnerinnen, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein.8Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.«