1Der HERR, euer Gott, wird die Völker, deren Land er euch gibt, schon bald vor euch verjagen. Ihr werdet sie mit seiner Hilfe vertreiben und euch in ihren Städten und Häusern niederlassen. (5Mo 6,10)2Dann sollt ihr in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zur Eroberung gibt, drei Freistädte bestimmen. (5Mo 4,41; Jos 20,2)3Setzt die Wege, die in diese Städte führen, instand. Teilt dann das Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, in drei Bezirke. In jedem dieser Bezirke soll eine Freistadt liegen[1], damit jeder, der einen anderen getötet hat, sich dort in Sicherheit bringen kann. (5Mo 7,2)4Wenn jemand aus Versehen einen anderen tötet, ohne vorher etwas gegen ihn gehabt zu haben, soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt. (4Mo 35,9)5Angenommen, zwei Männer gehen in den Wald, um Holz zu fällen. Nun kann es passieren, dass einer mit der Axt ausholt, um einen Baum zu fällen, und das Eisen sich vom Stiel löst und den anderen tödlich trifft. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Freistädte fliehen, um sein Leben zu retten.6Wäre die Entfernung zur nächsten Freistadt zu groß, könnte ein aufgebrachter Bluträcher ihm nachjagen und ihn stellen und töten, obwohl kein todeswürdiges Verbrechen vorliegt, denn es war ein Unfall[2].7Deshalb weise ich euch an: Bestimmt drei solcher Freistädte.8Der HERR, euer Gott, wird euer Gebiet vergrößern, wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat, und euch das ganze Land geben, das er ihnen versprochen hat. (5Mo 11,24)9Dieses Land wird er euch geben, wenn ihr die Gebote, die ich euch heute mitgeteilt habe, gewissenhaft befolgt, indem ihr den HERRN, euren Gott, liebt und nach seinem Willen lebt. Bestimmt außerdem noch drei weitere Freistädte. (5Mo 6,5; 5Mo 11,22)10Auf diese Weise wird verhindert, dass in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz geben wird, Unschuldige getötet werden und ihr euch des Mordes schuldig macht. (4Mo 35,33; 5Mo 21,1)11Angenommen jedoch, jemand hasst einen anderen, überfällt ihn, schlägt ihn tot und flieht dann in eine dieser Freistädte.12In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn aus der Freistadt holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13Mit einem Mörder dürft ihr kein Mitleid haben! Reinigt Israel von der Schuld des Mordes, damit es euch gut geht.
Handelt gerecht!
14Versetzt keine Grenzsteine, mit denen eure Vorfahren ihren Erbbesitz in dem Land markiert haben, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz gibt. (5Mo 27,17; Spr 23,10)15Verurteilt niemanden wegen irgendeines Verbrechens, wenn es nur einen einzigen Zeugen dafür gibt. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll jede Sache entschieden werden. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16; 2Kor 13,1)16Wenn ein falscher Zeuge jemanden beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben, (2Mo 23,1)17sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit haben, zu den amtierenden Priestern und Richtern gehen. (5Mo 17,9; 5Mo 21,5)18Die Richter sollen den Fall gründlich untersuchen. Stellt es sich dann heraus, dass der Kläger gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19soll dieser die Strafe erhalten, die er über den Angeklagten bringen wollte. Auf diese Weise beseitigt ihr das Böse in Israel. (Spr 19,5; 1Kor 5,1)20Alle anderen sollen es hören, damit sie abgeschreckt werden, selbst einmal etwas Ähnliches zu tun.21Habt niemals Mitleid mit solchen Menschen! Denn es gilt: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,24; 3Mo 24,20; Mt 5,38)
1Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,2dann sollst du drei von diesen Städten auswählen.3Achte darauf, dass sie gleichmäßig verteilt und immer gut erreichbar in dem Land sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können.4Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten.6Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste.7Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern.8Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat –9vorausgesetzt, du hältst alle diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und jeden Tag auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen.10So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt.11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern.13Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern.
Zeugen vor Gericht
15Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden.[1] (Mt 18,16; 2Kor 13,1)16Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden.18Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat,19dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.20Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun.21Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.