Hesekiel 46

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 So spricht Gott, der HERR: Das Osttor am inneren Vorhof soll während der sechs Arbeitstage geschlossen und nur am Sabbat und am Neumondtag geöffnet werden. (2Mo 20,9; Jes 66,23; Hes 44,1)2 Der Fürst soll die Vorhalle des Tors von außen betreten. Dann soll er sich neben den Torpfosten stellen, während der Priester sein Brand- und sein Friedensopfer darbringt. Er soll sich auf der Schwelle des Tors anbetend niederwerfen und dann wieder hinausgehen. Das Tor soll erst am Abend wieder geschlossen werden. (Hes 44,3)3 Auch das Volk des Landes soll sich am Sabbat und am Neumondtag am Eingang dieses Tors anbetend vor dem HERRN niederwerfen. (Lk 1,10)4 Jeden Sabbat soll der Fürst dem HERRN ein Brandopfer darbringen, um den HERRN zu ehren: Es soll aus sechs Lämmern und einem Widder bestehen; alle Tiere müssen makellos sein. (Hes 45,17)5 Dazu soll er als Kornopfer ein Efa Mehl für jeden Widder, eine beliebige Menge Mehl für jedes Lamm und eine Kanne Öl[1] für jedes Efa darbringen. (Hes 45,24)6 Bei den Neumondfeiern soll er einen jungen Stier, sechs Lämmer und einen Widder darbringen; alle Tiere müssen makellos sein.7 Zu dem jungen Stier soll er ein Efa Mehl als Kornopfer darbringen, zu dem Widder ebenfalls ein Efa und zu jedem Lamm eine beliebige Menge. Für jedes Efa Mehl soll eine Kanne Öl geopfert werden.[2] (5Mo 16,17)8 Und wenn der Fürst in den Torbau geht, soll er durch die Vorhalle des Tors kommen und auf dem gleichen Weg wieder hinausgehen. (Hes 44,1)9 Wenn aber das Volk an den Feiertagen vor den HERRN kommt, um ihn anzubeten, sollen die, die durch das nördliche Tor hereingekommen sind, durch das südliche Tor hinausgehen; und die, die durch das südliche Tor hereingekommen sind, sollen durch das nördliche Tor hinausgehen. Niemand soll durch dasselbe Tor hinausgehen, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll das gegenüberliegende Tor benutzen. (Ps 84,8)10 Der Fürst soll mit dem Volk zusammen kommen und gehen. (2Chr 6,3; 2Chr 7,4; Ps 42,5)11 Bei Festen und Feiertagen soll das Kornopfer ein Efa Mehl für jeden jungen Stier, ein weiteres Efa Mehl für jeden Widder und eine im Belieben des Fürsten stehende Menge für jedes Lamm umfassen. Dazu soll pro Efa Mehl eine Kanne Öl[3] geopfert werden. (Hes 45,17)12 Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brand- oder Friedensopfer darbringen will, soll man ihm das östliche Tor öffnen, und er soll seine Opfer auf die gleiche Weise darbringen, wie man es am Sabbat tut. Und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor wieder hinter ihm schließen. (3Mo 23,38; 2Chr 29,31; Hes 44,3; Hes 45,17)13 Jeden Morgen sollt ihr dem HERRN ein makelloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen. Jeden Morgen soll es zubereitet werden, (Jes 50,4)14 und dazu soll ein Kornopfer dargebracht werden – ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel einer Kanne Öl[4], um das Feinmehl als Kornopfer für den HERRN zu besprengen. Dies soll ein ewiges Gesetz bei euch sein. (2Mo 29,42; 4Mo 28,5)15 Das Lamm, das Kornopfer und das Öl soll man täglich jeden Morgen als ständiges Brandopfer darbringen. (2Mo 29,42; 4Mo 28,6)16 So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Stück von seinem Erbteil zum Geschenk macht, dann gehört es ihm und er soll es als Erbteil besitzen. (2Chr 21,3)17 Wenn er jedoch einem seiner Diener ein Stück von seinem Erbteil schenkt, dann soll es diesem nur bis zum Jahr der Freilassung[5] gehören und dann an den Fürsten zurückfallen. Nur die Söhne des Fürsten dürfen als dauerhaften Erbbesitz behalten, was er ihnen schenkt. (3Mo 25,10)18 Der Fürst darf nichts vom Erbbesitz des Volkes wegnehmen und die Menschen auf diese Weise mit Gewalt von ihrem Grund und Boden verdrängen. Von seinem eigenen Besitz kann er seinen Söhnen etwas vermachen, aber ich will nicht, dass die Angehörigen meines Volkes von ihrem Land vertrieben werden.‹« (Hes 45,8; Mi 2,1)19 Dann führte mich der Mann durch den Eingang neben dem Tor zu den heiligen Kammern der Priester, die nach Norden gerichtet sind. Dort war ganz hinten ein Raum Richtung Westen.20 Und er erklärte: »Hier sollen die Priester das Schuld- und Sündopfer kochen und das Kornopfer backen, damit sie die Opfer nicht durch den äußeren Vorhof tragen müssen und so das Volk heiligen.« (3Mo 2,4; 2Chr 35,13)21 Dann brachte er mich in den äußeren Vorhof und führte mich in jede seiner vier Ecken. In jeder Ecke sah ich einen weiteren Vorhof.22 Geschlossene Vorhöfe befanden sich in den vier Ecken des Vorhofs, sie waren 40 Ellen lang und 30 Ellen breit[6]; alle vier waren gleich groß.23 Um jeden der vier Vorhöfe lief eine Mauer, und unten an der Mauer waren rundherum Feuerplätze angelegt.24 Er sagte zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.«

Hesekiel 46

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1 So hat Gott der HERR gesprochen: »Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.2 Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten[1] des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;3 und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –4 Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;5 dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.6 Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;7 dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.«8 »Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.9 Wenn dagegen das Volk des Landes (V.3) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;10 der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.«11 »An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –12 Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –13 Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,14 und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung[2] des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.15 So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«16 So hat Gott der HERR gesprochen: »Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.17 Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr[3] gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.18 Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.«19 Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.20 Da sagte er zu mir: »Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müßten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.«21 Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte[4] Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;23 und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.24 Da sagte er zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.« (Hes 44,10)