1Angenommen, ein Mann heiratet eine Frau. Später gefällt sie ihm nicht mehr, weil er etwas Anstößiges an ihr findet. Er stellt ihr einen Scheidebrief aus, gibt ihn ihr und schickt sie fort. (4Mo 5,12; 5Mo 22,13; Mt 5,1; Mt 5,31; Mk 10,4)2Sie verlässt ihn und heiratet einen anderen.3Wenn dieser sie ebenfalls nicht mehr liebt, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie damit fortschickt – oder wenn der zweite Mann, den sie geheiratet hat, stirbt –,4dann darf ihr erster Mann, der sie fortgeschickt hat, sie nicht wieder heiraten, weil sie unrein ist. Denn so etwas verabscheut der HERR. Ihr dürft keine Schuld auf das Land laden, das der HERR, euer Gott, euch als besonderen Besitz gibt.5Ein frisch verheirateter Mann soll weder zum Kriegsdienst eingezogen noch mit anderen besonderen Aufgaben betraut werden. Er soll ein Jahr frei von öffentlichen Verpflichtungen zu Hause verbringen dürfen, damit er mit der Frau, die er geheiratet hat, glücklich sein kann. (5Mo 20,7)6Ihr dürft nicht beide Mühlsteine oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn er ist für den Besitzer lebensnotwendig.7Wenn jemand gefasst wird, der einen seiner Landsleute – einen Israeliten – entführt hat und als Sklaven hält oder ihn verkauft, soll der Entführer sterben. Auf diese Weise sollt ihr das Böse bei euch beseitigen.8Ansteckende Hautkrankheiten[1] sollt ihr sorgfältig beobachten und alle Anordnungen der levitischen Priester befolgen: Haltet euch genau an die Anweisungen, die ich ihnen gegeben habe. (3Mo 13,1)9Denkt daran, was der HERR, euer Gott, unterwegs mit Mirjam tat, nachdem ihr aus Ägypten gezogen wart. (4Mo 12,10)10Wenn ihr einem anderen etwas leiht, dann sollt ihr nicht in sein Haus gehen, um ein Pfand dafür zu holen. (2Mo 22,24)11Bleibt draußen stehen. Derjenige, der etwas von euch leiht, soll das Pfand zu euch herausbringen.12Wenn er jedoch arm ist und nur einen einzigen Mantel besitzt, den er euch als Sicherheit geben könnte, dann behaltet den Mantel nicht über Nacht.13Bei Sonnenuntergang sollt ihr ihn seinem Besitzer zurückgeben, damit er darin schlafen und euch segnen kann. Das wird vor dem HERRN, eurem Gott, als gerechte Tat gelten.14Arme und bedürftige Arbeiter sollt ihr nicht übervorteilen, ganz gleich ob es sich um Israeliten handelt oder um Ausländer, die in euren Städten wohnen. (3Mo 19,13; 1Tim 5,18)15Zahlt ihnen ihren Lohn jeden Tag vor Sonnenuntergang aus, denn sie sind arm und dringend darauf angewiesen. Sonst rufen sie vielleicht zum HERRN um Hilfe und ihr macht euch schuldig.16Eltern dürfen nicht für die Sünden ihrer Kinder und Kinder nicht für die Sünden ihrer Eltern mit dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur für seine eigene Schuld sterben. (2Kön 14,6; 2Chr 25,4; Hes 18,20)17Beugt Ausländern und Waisen gegenüber nicht das Recht und pfändet nicht das Kleid einer Witwe. (2Mo 22,20; 2Mo 23,2; 5Mo 1,17; 5Mo 10,17)18Denkt immer daran, dass ihr einmal Sklaven in Ägypten wart und dass der HERR, euer Gott, euch von dort befreit hat. Deshalb fordere ich euch auf nach diesen Anweisungen zu handeln. (5Mo 5,15)19Wenn ihr beim Ernten eine Garbe auf dem Feld vergesst, geht nicht zurück, um sie zu holen. Lasst sie für die Ausländer, Waisen und Witwen stehen. Dann wird der HERR, euer Gott, euch bei allem, was ihr tut, segnen. (3Mo 19,9; 5Mo 14,28)20Wenn ihr die Oliven von den Bäumen schlagt, dann haltet keine Nachlese. Lasst die verbleibenden Oliven für die Ausländer, Waisen und Witwen hängen. (3Mo 19,10)21Auch bei eurer Weinlese sollt ihr keine Nachlese halten. Die übrig gebliebenen Trauben sollen den Ausländern, Waisen und Witwen gehören.22Denkt daran, dass ihr selbst einmal Sklaven in Ägypten wart. Deshalb fordere ich euch auf, nach diesen Anweisungen zu handeln.
5.Mose 24
Lutherbibel 2017
Weitere Ehegesetze
1Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt (Mt 5,31)2und wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Frau3und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem HERRN –, auf dass du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.5Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Das Recht der Schwachen und Armen
6Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.7Wenn jemand ergriffen wird, der von seinen Brüdern, den Israeliten, einen Menschen raubt und ihn gewalttätig behandelt oder ihn verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, dass du das Böse aus deiner Mitte wegtust. (2Mo 21,16)8Hüte dich beim Auftreten von Aussatz, dass du alles genau hältst und tust, was euch die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und danach tun. (3Mo 13,1)9Bedenke, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,11sondern du sollst draußen stehen und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber bedürftig, so sollst du dich nicht schlafen legen mit seinem Pfand,13sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafe und dich segne. So wird das deine Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 22,6; Am 2,8)14Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, (3Mo 19,13; Jak 5,4)15sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.16Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2Kön 14,6)17Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 22,21; 2Mo 23,6; 2Mo 23,9)18Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.21Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.22Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.