1Am Ende jedes siebten Jahres sollen alle Schulden erlassen werden. (5Mo 31,10)2Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder, der einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, soll ihm dann die Schulden erlassen. Er darf von ihm keine Rückzahlungen mehr fordern, weil ein Schuldenerlass zu Ehren des HERRN ausgerufen wurde.3Dies gilt jedoch nur für eure Landsleute – von einem Ausländer darfst du die Schulden weiterhin eintreiben. (5Mo 23,21)4Eigentlich sollte es keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch in dem Land, das er euch als Erbe gibt, reich segnen. (5Mo 28,8)5Doch ihr müsst dem HERRN, eurem Gott gehorchen und seine Gebote, die ich euch heute gebe, gewissenhaft befolgen.6Ja, der HERR, euer Gott, wird euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet vielen Völkern leihen, aber selbst nie etwas borgen müssen! Ihr werdet über viele Völker herrschen, aber nie von anderen beherrscht werden! (5Mo 28,12)7Gibt es jedoch Arme unter euren Landsleuten in euren Städten in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, dann seid ihnen gegenüber nicht hartherzig und geizig. (5Mo 15,11)8Seid vielmehr großzügig und leiht ihnen, was sie brauchen.9Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber kleinlich zu sein, weil ihr insgeheim denkt: ›Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht ja schon kurz bevor.‹ Wenn ihr ihnen nichts gebt und der Bedürftige euretwegen zum HERRN schreit, ladet ihr dadurch Schuld auf euch. (2Mo 22,21; 5Mo 15,1; 5Mo 24,14; Hi 34,28)10Gebt gerne, ohne zu klagen. Dann wird euch der HERR, euer Gott, bei allem, was ihr tut, segnen. (2Kor 9,5)11Es wird immer Arme im Land geben. Deshalb befehle ich euch, den armen und bedürftigen Israeliten gegenüber freigiebig zu sein. (Joh 12,8)
Freilassung der hebräischen Sklaven
12Wenn jemand, ein Israelit oder eine Israelitin, sich euch als Sklave verkauft, soll er euch sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollt ihr ihn freilassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,39; Jer 34,14)13Wenn ihr einen Sklaven freilasst, dann schickt ihn nicht mit leeren Händen fort.14Gebt ihm ein großzügiges Abschiedsgeschenk mit von euren Schafen und Ziegen, eurem Getreide und eurem Wein. Lasst ihn an dem Reichtum teilhaben, mit dem der HERR, euer Gott, euch gesegnet hat.15Denkt daran, dass ihr Sklaven in Ägypten wart und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat! Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16Angenommen jedoch, euer Sklave sagt zu euch: ›Ich will bei dir bleiben‹, weil er euch und eure Familie liebt und es ihm bei euch gut geht. (2Mo 21,5)17In diesem Fall sollt ihr einen Pfriem nehmen und ihm damit an der Tür oder am Türpfosten das Ohrläppchen durchbohren. Danach wird er für immer euer Sklave sein. Dasselbe gilt für eure Sklavinnen.18Es soll euch nicht schwerfallen, eure Sklaven und Sklavinnen freizulassen. Denn ihre Arbeit während dieser sechs Jahre war doppelt so viel wert wie der Lohn eines Lohnarbeiters. Dann wird der HERR, euer Gott, euch in allem segnen, was ihr tut.
Alle erstgeborenen männlichen Tiere sollen geopfert werden
19Heiligt alle erstgeborenen männlichen Tiere aus euren Schaf-, Ziegen- und Rinderherden für den HERRN, euren Gott. Arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht das Erstgeborene eines Schafs oder einer Ziege. (2Mo 13,2; 2Mo 34,19)20Ihr und eure Familie sollt diese Tiere jedes Jahr in der Gegenwart des HERRN, eures Gottes, an dem Ort, den der HERR sich erwählt, verzehren. (5Mo 12,7)21Wenn das erstgeborene Tier jedoch lahm oder blind ist oder sonst einen Fehler hat, dürft ihr es dem HERRN, eurem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,19)22Esst es stattdessen zu Hause. Jeder darf davon essen, egal, ob er rein oder unrein ist, so wie auch jeder von dem Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches essen darf. (5Mo 12,15)23Das Blut jedoch dürft ihr nicht essen, sondern ihr sollt es wie Wasser auf den Boden gießen. (5Mo 12,16)
5.Mose 15
Lutherbibel 2017
Das Erlassjahr
1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. (2Mo 23,10)2So aber soll’s zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN. (Neh 5,10; Neh 10,32)3Von einem Ausländer darfst du es eintreiben; aber was du deinem Bruder geborgt hast, sollst du ihm erlassen.4Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird,5wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst und alle diese Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, dass du danach tust!6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen. (5Mo 28,12)7Wenn einer deiner Brüder arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht zuhalten gegenüber deinem armen Bruder, (1Joh 3,17)8sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, so viel er Mangel hat. (Lk 6,34)9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein arglistiger Gedanke aufsteige, dass du sprichst: Es naht das siebente Jahr, das Erlassjahr –, und dass du deinen armen Bruder nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; sonst wird er wider dich zu dem HERRN rufen und bei dir wird Sünde sein.10Sondern du sollst ihm geben, und dein Herz soll sich’s nicht verdrießen lassen, dass du ihm gibst; denn dafür wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du unternimmst. (2Kor 9,6)11Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jes 58,7; Mt 26,11; Jak 2,15)
Freilassung hebräischer Sklaven und Sklavinnen
12Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer – oder eine Hebräerin –, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2Mo 21,1; Jer 34,14)13Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen,14sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du ihm gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat,15und sollst daran denken, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5Mo 5,15)16Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht fortgehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb – weil ihm wohl bei dir ist –,17so nimm einen Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an dem Pfosten der Tür und lass ihn für immer deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du ebenso tun.18Und lass dir’s nicht schwerfallen, dass du ihn freilässt, denn er hat dir sechs Jahre wie zwei Tagelöhner gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt
19Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du, wenn sie männlich ist, dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Rinder und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13)20Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5Mo 14,23)21Wenn’s aber einen Fehler hat, dass es hinkt oder blind ist oder sonst irgendeinen bösen Fehler hat, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3Mo 22,20)22sondern in deiner Stadt sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch isst, (5Mo 12,15; 5Mo 12,22)23nur dass du sein Blut nicht isst, sondern es auf die Erde gießt wie Wasser! (5Mo 12,16)