1Die folgenden Anweisungen betreffen das Schuldopfer, das besonders heilig ist. (3Mo 5,14)2Das Schuldopfer soll man an der Stelle schlachten, an der auch die Brandopfer geschlachtet werden. Der Dienst tuende Priester soll das Blut des Opfertieres ringsum an die Seiten des Altars sprengen. (3Mo 1,11)3Dann soll er das ganze Fett darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Innereien umgibt, (3Mo 3,3)4die beiden Nieren mit dem Fett, das an ihnen und an den Lenden sitzt, und den Leberlappen, der bei den Nieren abgetrennt werden soll.5Diese Teile soll der Priester danach als Opfer auf dem Altar verbrennen; es ist ein Schuldopfer.6Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilie dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es an einem heiligen Ort essen, denn es ist besonders heilig. (3Mo 6,11; 4Mo 18,10)7Für das Fleisch von Sünd- und Schuldopfern gilt das Gleiche: Es gehört dem Priester, der die Wiedergutmachungszeremonie vollzogen hat. (3Mo 14,13)8Dem Priester, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Opfertieres.9Ebenso gehört jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder auf einem Backblech zubereitet wurde, dem Priester, der es darbringt. (3Mo 2,5)10Alle anderen Speiseopfer, sei es mit Öl vermischtes oder trockenes Mehl, sollen unter allen Nachkommen Aarons aufgeteilt werden.
Weitere Anweisungen für das Friedensopfer
11Folgende Anweisungen betreffen das Friedensopfer, das dem HERRN dargebracht wird. (3Mo 3,1)12Wenn jemand ein Friedensopfer als Dankopfer darbringt, soll er zum Tieropfer außerdem noch ungesäuerte, mit Öl vermischte Kuchen sowie ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl vermischtes Mehl darbringen; (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13darüber hinaus soll dem Dankopfer noch gesäuertes Brot beigegeben werden. (3Mo 2,12; 3Mo 23,17)14Von jeder Brotsorte soll dem HERRN ein Stück als Gabe gebracht werden. Das Brot soll danach dem Priester gehören, der das Blut des Opfertieres an den Altar gesprengt hat.15Das Fleisch muss noch am selben Tag, an dem es dargebracht wird, verzehrt werden und darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt werden. (3Mo 22,29)16Wenn jemand jedoch aufgrund eines Gelübdes oder freiwillig ein Opfer darbringt, soll das Fleisch am selben Tag gegessen werden; was davon übrig bleibt, darf aber auch noch am folgenden Tag verzehrt werden. (3Mo 19,6)17Sind am dritten Tag noch Fleischreste übrig, müssen sie allerdings verbrannt werden. (2Mo 12,10)18Wenn jemand noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedensopfers isst, wird das Opfer vom HERRN nicht angenommen. Es hat keinerlei Wert mehr für den, der das Opfer dargebracht hat. Denn dann ist das Fleisch unrein und wer davon isst, muss die Folgen seiner Sünde tragen.19Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht verzehrt werden; es muss verbrannt werden. Das Opferfleisch darf nur von Menschen gegessen werden, die rein sind. (3Mo 11,47)20Wenn jemand unrein ist und dennoch vom Fleisch eines Friedensopfers isst, das dem HERRN dargebracht wurde, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden. (1Mo 17,14; 3Mo 22,3; 4Mo 19,13)21Wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen unreinen Menschen, ein unreines Tier oder sonst irgendetwas Unreines – und dann Fleisch von einem Friedensopfer für den HERRN isst, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹« (3Mo 5,2)
Das Verbot, Blut und Fett zu verzehren
22Dann sprach der HERR zu Mose:23»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.24Das Fett eines tot aufgefundenen oder von einem wilden Tier gerissenen Tieres dürft ihr niemals essen; ihr dürft es aber zu sonstigen Zwecken verwenden. (2Mo 22,30; 3Mo 17,15)25Wer Fett von einem Opfertier isst, von dem Teile als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wurden, muss aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.26Ihr dürft das Blut eines Vogels genauso wenig essen wie das Blut irgendeines anderen Tieres, wo ihr auch lebt. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10; Apg 15,20)27Wer Blut isst, soll aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹«
Ein Anteil für die Priester
28Dann sprach der HERR zu Mose:29»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, soll er ihm einen Teil davon als besondere Opfergabe bringen. (3Mo 3,1)30Mit eigenen Händen soll er das Fett, das als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wird, zusammen mit dem Bruststück darbringen. Das Bruststück soll er als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung vor dem HERRN hin und her schwingen. (2Mo 29,26; 3Mo 8,29; 4Mo 6,20)31Dann soll der Priester das Fett auf dem Altar verbrennen, das Brustfleisch jedoch steht Aaron und seinen Nachkommen zu. (3Mo 7,34; 4Mo 18,11)32Auch die rechte Keule eures Friedensopfers sollt ihr den Priestern als heilige Abgabe überlassen. (4Mo 18,18)33Demjenigen von den Nachkommen Aarons, der das Blut und das Fett des Friedensopfers dargebracht hat, soll die rechte Keule als sein Anteil am Opfertier gehören.34Denn ich habe die Brust und die rechte Keule als Weihegaben von den Friedensopfern der Israeliten angenommen und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Nachkommen. Dieser Anteil steht ihnen von den Israeliten für alle Zeiten zu. (2Mo 29,22; 3Mo 10,15)35Vom Zeitpunkt ihrer Priesterweihe an steht Aaron und seinen Nachkommen dieser Anteil aus den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar verbrannt werden, zu.36Der HERR hat befohlen, dass die Israeliten den Priestern diesen Anteil vom Zeitpunkt ihrer Salbung an zukommen lassen sollen. Diese Vorschrift gilt für alle kommenden Generationen.‹« (2Mo 29,22; 2Mo 40,13)37Dies sind die Anweisungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Friedensopfer.38Der HERR gab Mose diese Gesetze in der Wüste auf dem Berg Sinai, als er die Israeliten anwies dem HERRN ihre Opfer zu bringen. (3Mo 26,46)
3.Mose 7
Lutherbibel 2017
Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer
1Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22Und der HERR redete mit Mose und sprach:23Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28Und der HERR redete mit Mose und sprach:29Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.