1Und der HERR sprach zu Mose:2»Die folgenden Anweisungen gelten für einen Kranken, der unter einer ansteckenden Hautkrankheit[1] gelitten hat und wieder für rein erklärt werden will: Er muss zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,40; Lk 5,12; Lk 17,12)3der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Stellt der Priester fest, dass die ansteckende Hautkrankheit abgeheilt ist, (3Mo 13,46)4soll er für die Reinigung des Geheilten zwei reine, lebende Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop holen lassen. (3Mo 14,6; 4Mo 19,6)5Dann soll der Priester einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[2] gefüllt ist, ausbluten lassen.6Den lebenden Vogel soll er dann mit dem Zedernholz, der karmesinfarbenen Wolle und dem Ysop in das mit dem lebendigen Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen. (Ps 51,9)7Anschließend soll er den Geheilten, der gereinigt werden soll, siebenmal mit dem Blut des Vogels besprengen und ihn dann für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er fliegen lassen.8Der Geheilte soll seine Kleider waschen, sich das Haar vollständig scheren und sich baden. Dann ist er rein und darf ins Lager zurückkehren. Allerdings soll er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes verbringen. (3Mo 14,9; 4Mo 8,7)9Am siebten Tag muss er sich erneut das gesamte Haar scheren, einschließlich des Bartes und der Augenbrauen, sodass alle Haare abgeschnitten werden, seine Kleider waschen und sich baden. Dann ist er rein. (3Mo 13,33; 3Mo 14,8; 4Mo 6,9)10Am achten Tag soll der Geheilte zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges fehlerloses weibliches Lamm nehmen, dazu drei Krug feines Mehl und einen Becher[3] Öl als Speiseopfer. (3Mo 23,12; 4Mo 6,10; Mt 8,4; Mk 1,44; Lk 5,14)11Der Dienst tuende Priester soll den Geheilten, der sich reinigen lässt, zusammen mit den Opfergaben in die Gegenwart des HERRN an den Eingang des Zeltes Gottes bringen.12Der Priester soll eines der männlichen Lämmer zusammen mit dem Öl als Schuldopfer darbringen und beides vor dem HERRN als Weihegaben in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen. (2Mo 29,24)13Dann soll er das Lamm dort an dem heiligen Ort schlachten, wo auch die Sündopfer und die Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer gehört auch das Schuldopfer dem Priester, es ist besonders heilig. (3Mo 1,11; 3Mo 6,17)14Dann soll der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, die sich reinigen lässt, streichen. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Anschließend soll der Priester sich etwas von dem Becher Öl in seine linke Hand gießen.16Er soll seinen rechten Zeigefinger in das Öl tauchen und es siebenmal vor dem HERRN versprengen.17Danach soll er etwas von dem in seiner linken Hand verbliebenen Öl an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes der geheilten Person, über das Blut des Schuldopfers, streichen.18Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen und so Wiedergutmachung für ihn schaffen.19Dann soll der Priester das Sündopfer bringen, um dadurch dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung für seine Unreinheit zu schaffen. Danach soll der Priester das Brandopfer schlachten20und es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar darbringen. Auf diese Weise soll er Wiedergutmachung für den Geheilten schaffen und dieser wird rein sein. (3Mo 14,8)21Falls jemand zu arm ist, soll er nur ein männliches Lamm als Schuldopfer und nur einen Krug[4] feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer und einen Becher Öl bringen. Das Schuldopfer soll in einer symbolischen Opferhandlung hin und her geschwungen werden und so Wiedergutmachung für den Betreffenden, der sich reinigen lässt, schaffen. (3Mo 5,7; 3Mo 12,8)22Er soll außerdem zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, je nachdem, was er sich leisten kann. Ein Vogel soll als Sündopfer und der andere als Brandopfer dienen. (3Mo 5,7)23Am achten Tag, nachdem er für rein erklärt wurde, soll der Geheilte dem Priester die Opfergaben zum Eingang des Zeltes Gottes in die Gegenwart des HERRN bringen. (3Mo 14,11)24Der Priester soll das für das Schuldopfer bestimmte Lamm und den Becher Öl nehmen und sie vor dem HERRN als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung hin und her schwingen.25Dann soll der Priester das Lamm für das Schuldopfer schlachten und etwas von dem Blut des Tieres an das rechte Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt. (3Mo 14,14)26Danach soll der Priester sich etwas von dem Öl in seine linke Hand gießen.27Er soll mit seinem rechten Zeigefinger etwas von dem Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, siebenmal vor dem HERRN versprengen.28Sodann soll der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand über das Blut auf dem rechten Ohrläppchen, dem Daumen der rechten Hand und der großen Zehe des rechten Fußes desjenigen streichen, der sich reinigen lässt.29Das restliche Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf den Kopf streichen, um so Wiedergutmachung für ihn zu schaffen.30Dann soll der Priester eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben – je nachdem, was die Person sich leisten konnte – darbringen.31Eines der Tiere dient als Sündopfer und das andere als Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. Auf diese Weise soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen.32Dies sind die Anweisungen zur Reinigung derer, die von einer ansteckenden Hautkrankheit genesen sind, sich jedoch das vollständige Opfer nicht leisten können.«
Schimmel an Häusern
33Weiter sprach der HERR zu Mose und Aaron:34»Wenn ihr nach Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich dort an einem Haus Schimmel[5] entstehen lasse, (1Mo 17,8; 4Mo 32,22; 5Mo 7,1)35soll der Besitzer des befallenen Hauses zum Priester gehen und ihm mitteilen: ›Mein Haus ist vermutlich vom Schimmel befallen.‹ (Ps 91,10)36Der Priester soll das Haus völlig ausräumen lassen, bevor er kommt und den Fleck begutachtet, damit nicht alles, was sich darin befindet, unrein wird. Dann soll er hineingehen, um das Haus zu untersuchen.37Wenn er die befallene Stelle begutachtet und es sich um grünliche oder rötliche Flecken an den Wänden des Hauses handelt, die nicht nur oberflächlich sind, sondern tiefer in die Wände zu gehen scheinen,38soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen.39Am siebten Tag soll er wiederkommen und es erneut untersuchen. Hat der Schimmel sich inzwischen an den Wänden des Hauses ausgebreitet, (3Mo 13,5)40dann soll der Priester die befallenen Steine aus der Wand herausbrechen und anschließend zu einem unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen lassen.41Danach soll er innen die ganzen Wände im Haus abkratzen lassen; der abgekratzte Lehm soll dann auch an den unreinen Ort außerhalb der Stadt gebracht werden.42Anschließend soll man neue Steine nehmen, diese anstelle der entfernten Steine einfügen und die Wände mit frischem Lehm neu verputzen.43Bricht der Schimmel jedoch noch einmal im Haus aus, nachdem die Steine herausgebrochen und die Wände abgeschabt und frisch verputzt wurden,44soll der Priester erneut kommen, um das Haus zu untersuchen. Stellt er dabei fest, dass sich der Schimmel weiter ausgebreitet hat, handelt es sich um einen bösartigen Schimmel und das Haus ist unrein.45Es muss abgerissen werden. Danach sollen alle Steine, das Holz und der Lehm aus der Stadt heraus an den unreinen Ort gebracht werden. (3Mo 14,41)46Jeder, der das Haus betritt, während es abgeschlossen ist, wird bis zum Abend unrein.47Jeder, der in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen.48Stellt der Priester bei seiner Besichtigung fest, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, nachdem das Haus neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, da der Schimmelbefall eindeutig verschwunden ist.49Um das Haus zu reinigen, soll der Priester zwei Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und einen Büschel Ysop nehmen. (3Mo 14,4; 4Mo 19,6)50Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß, das mit lebendigem Wasser[6] gefüllt ist, ausbluten lassen.51Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinfarbene Wolle und den lebenden Vogel in das mit dem lebendigen Wasser gemischte Blut des geschlachteten Vogels tauchen und das Haus damit siebenmal besprengen.52Wenn er das Haus auf diese Weise gereinigt hat,53soll er den noch lebenden Vogel fliegen lassen. Auf diese Weise soll er das Haus reinigen, dann wird es rein sein.54Dies sind die Anweisungen für den Umgang mit den verschiedenen ansteckenden Hautkrankheiten[7] und Schimmelbefall[8],55egal, ob Kleider oder Häuser davon befallen sind56oder ob es sich um angeschwollene Hautpartien, Ausschläge oder helle Flecken auf der Haut handelt. (3Mo 13,2)57Diese Anweisungen sollen immer dann befolgt werden, wenn ansteckende Hautkrankheiten oder Schimmelbefall auftreten, um zu entscheiden, ob etwas rein oder unrein ist.«
3.Mose 14
Lutherbibel 2017
Die Reinigung von Aussätzigen
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen, (Mt 8,4)3und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,4und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (4Mo 19,6)5und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.6Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,7und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,22)8Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4Mo 8,7)9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.11Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den HERRN treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.12Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen13und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3Mo 7,7)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen16und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)17Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.19Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.21Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl22und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, (3Mo 5,7)23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem HERRN25und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen27und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.28Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,30und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,31zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (3Mo 13,47)
Aussatz an Häusern
33Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:34Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,35so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. (3Mo 13,2)36Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3Mo 13,3)38so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,40so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten42und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.43Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.49Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop50und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.51Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen52und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin53und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.54Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,55über den Aussatz an Kleidern und Häusern,56über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,57damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.