1Der HERR, euer Gott, wird die Völker, deren Land er euch gibt, schon bald vor euch verjagen. Ihr werdet sie mit seiner Hilfe vertreiben und euch in ihren Städten und Häusern niederlassen. (5Mo 6,10)2Dann sollt ihr in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zur Eroberung gibt, drei Freistädte bestimmen. (5Mo 4,41; Jos 20,2)3Setzt die Wege, die in diese Städte führen, instand. Teilt dann das Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, in drei Bezirke. In jedem dieser Bezirke soll eine Freistadt liegen[1], damit jeder, der einen anderen getötet hat, sich dort in Sicherheit bringen kann. (5Mo 7,2)4Wenn jemand aus Versehen einen anderen tötet, ohne vorher etwas gegen ihn gehabt zu haben, soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt. (4Mo 35,9)5Angenommen, zwei Männer gehen in den Wald, um Holz zu fällen. Nun kann es passieren, dass einer mit der Axt ausholt, um einen Baum zu fällen, und das Eisen sich vom Stiel löst und den anderen tödlich trifft. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Freistädte fliehen, um sein Leben zu retten.6Wäre die Entfernung zur nächsten Freistadt zu groß, könnte ein aufgebrachter Bluträcher ihm nachjagen und ihn stellen und töten, obwohl kein todeswürdiges Verbrechen vorliegt, denn es war ein Unfall[2].7Deshalb weise ich euch an: Bestimmt drei solcher Freistädte.8Der HERR, euer Gott, wird euer Gebiet vergrößern, wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat, und euch das ganze Land geben, das er ihnen versprochen hat. (5Mo 11,24)9Dieses Land wird er euch geben, wenn ihr die Gebote, die ich euch heute mitgeteilt habe, gewissenhaft befolgt, indem ihr den HERRN, euren Gott, liebt und nach seinem Willen lebt. Bestimmt außerdem noch drei weitere Freistädte. (5Mo 6,5; 5Mo 11,22)10Auf diese Weise wird verhindert, dass in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz geben wird, Unschuldige getötet werden und ihr euch des Mordes schuldig macht. (4Mo 35,33; 5Mo 21,1)11Angenommen jedoch, jemand hasst einen anderen, überfällt ihn, schlägt ihn tot und flieht dann in eine dieser Freistädte.12In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn aus der Freistadt holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13Mit einem Mörder dürft ihr kein Mitleid haben! Reinigt Israel von der Schuld des Mordes, damit es euch gut geht.
Handelt gerecht!
14Versetzt keine Grenzsteine, mit denen eure Vorfahren ihren Erbbesitz in dem Land markiert haben, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz gibt. (5Mo 27,17; Spr 23,10)15Verurteilt niemanden wegen irgendeines Verbrechens, wenn es nur einen einzigen Zeugen dafür gibt. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll jede Sache entschieden werden. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16; 2Kor 13,1)16Wenn ein falscher Zeuge jemanden beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben, (2Mo 23,1)17sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit haben, zu den amtierenden Priestern und Richtern gehen. (5Mo 17,9; 5Mo 21,5)18Die Richter sollen den Fall gründlich untersuchen. Stellt es sich dann heraus, dass der Kläger gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19soll dieser die Strafe erhalten, die er über den Angeklagten bringen wollte. Auf diese Weise beseitigt ihr das Böse in Israel. (Spr 19,5; 1Kor 5,1)20Alle anderen sollen es hören, damit sie abgeschreckt werden, selbst einmal etwas Ähnliches zu tun.21Habt niemals Mitleid mit solchen Menschen! Denn es gilt: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,24; 3Mo 24,20; Mt 5,38)
1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, niederstreckt und du ihren Besitz übernimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst, (2Mo 21,12; 4Mo 35,1; 5Mo 4,41; Jos 20,1)2sollst du in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, drei Städten eine Sonderstellung zuweisen.3Du sollst die Wegstrecken berechnen und die Fläche des Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, in drei Teile teilen. Dann kann jeder, der einen Menschen getötet hat, in diese Städte fliehen.4Und so lautet die Bestimmung für einen, der jemand getötet hat und dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: Wenn er den andern ohne Vorsatz erschlagen hat und nicht schon früher mit ihm verfeindet gewesen ist,5zum Beispiel wenn er mit einem andern in den Wald gegangen ist, um Bäume zu fällen, seine Hand mit der Axt ausgeholt hat, um einen Baum umzuhauen, das Eisenblatt sich vom Stiel gelöst und den andern getroffen hat und dieser gestorben ist, dann kann er in eine dieser Städte fliehen, um am Leben zu bleiben.6Es darf nicht sein, dass der Weg (zum Heiligtum) zu weit ist, damit nicht der Bluträcher, der aus Rachedurst den, der getötet hat, verfolgt, ihn einholt und tödlich trifft, obwohl kein Recht besteht, ihn zu töten, da er ja mit dem Getöteten nicht schon früher verfeindet war. (2Sam 14,7)7Deshalb mache ich dir zur Pflicht: Du sollst drei Städten eine Sonderstellung zuweisen.8Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet vergrößert, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land, von dem er gesagt hat, er werde es deinen Vätern geben, wirklich gibt, (5Mo 1,8; 5Mo 12,20)9weil du dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und dein Leben lang auf seinen Wegen gehst, dann sollst du diese drei Städte um drei weitere vermehren. (5Mo 11,1)10So soll verhindert werden, dass mitten in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld über dich kommt. (5Mo 19,13; 5Mo 21,7; 5Mo 22,8; 5Mo 27,25)
Auslieferung eines Mörders aus der Asylstadt
11Wenn es sich um einen Mann handelt, der mit einem andern verfeindet war, wenn er ihm auflauerte, ihn überfiel und tödlich traf, sodass er starb, und wenn er in eine dieser Städte floh,12dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und in die Hand des Bluträchers geben und er soll sterben. (5Mo 21,1; 5Mo 22,13; 5Mo 25,5)13Du sollst in dir kein Mitleid mit ihm aufsteigen lassen. Du sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen und es wird dir gut gehen. (5Mo 7,16; 5Mo 13,6; 5Mo 19,21; 5Mo 25,12; 1Kön 2,31)
Verschiebung von Grundstücksgrenzen
14An deinem Erbbesitz, der dir in dem Land zugeteilt werden soll, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, sollst du die Grenzmarkierung zu deinem Nachbarn hin, die die Vorfahren errichtet haben, nicht verrücken. (5Mo 27,17)
Mindestzahl der Zeugen
15Wenn es um ein Verbrechen oder ein Vergehen geht, darf ein einzelner Belastungszeuge nicht Recht bekommen, welches Vergehen auch immer der Angeklagte begangen hat. Erst auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen darf eine Sache Recht bekommen. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16; Joh 8,17; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28)
Falschaussage und Talionsgesetz
16Wenn jemand vor Gericht geht und als Zeuge einen andern zu Unrecht der Anstiftung zum Aufruhr bezichtigt,[1] (2Mo 23,1; 5Mo 5,20)17wenn die beiden Parteien mit ihrem Rechtsstreit vor den HERRN hintreten, vor die Priester und Richter, die dann amtieren,[2] (5Mo 17,9)18wenn die Richter eine genaue Ermittlung anstellen und sich zeigt: Der Mann ist ein falscher Zeuge, er hat seinen Bruder fälschlich bezichtigt, (5Mo 13,15; 5Mo 17,4)19dann sollt ihr mit ihm so verfahren, wie er mit seinem Bruder verfahren wollte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 21,21; 1Kor 5,13)20Die Übrigen sollen davon hören, damit sie sich fürchten und nicht noch einmal ein solches Verbrechen in deiner Mitte begehen.21Und du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen: Leben um Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2Mo 21,23; 3Mo 24,19; 5Mo 19,13; Mt 5,38)