1Wenn jemand sündigt, indem er den öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage hört und keine Aussage macht, obwohl er die Tat gesehen oder davon gehört hat, dann lädt er Schuld auf sich. (Spr 29,24)2Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – etwas Unreines berührt, beispielsweise den Kadaver eines unreinen wilden Tieres, eines unreinen Haustieres oder eines unreinen Kriechtieres, so ist er doch unrein und lädt Schuld auf sich. (3Mo 11,4; 4Mo 19,11; 5Mo 14,3)3Oder wenn jemand – ohne es zu bemerken – einen unreinen Menschen berührt oder einen Gegenstand, der durch die Berührung eines unreinen Menschen unrein geworden ist, es aber später merkt, dann lädt er Schuld auf sich.4Oder wenn jemand – ohne sich im Klaren darüber zu sein – leichtfertig schwört etwas Gutes oder Böses zu tun, und es später erkennt, so lädt er Schuld auf sich. (4Mo 30,7)5Hat sich nun jemand auf die eine oder andere Art schuldig gemacht, soll er seine Schuld bekennen (3Mo 16,21; 4Mo 5,7; Jos 7,19)6und dem HERRN als Wiedergutmachung seiner Sünde ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer bringen. Und der Priester wird Wiedergutmachung seiner Sünde für ihn schaffen. (3Mo 4,28)7Wer sich kein Schaf oder keine Ziege leisten kann, soll dem HERRN zwei junge Turteltauben oder zwei andere junge Tauben als Wiedergutmachung seiner Sünde bringen; eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer. (3Mo 12,8; Lk 2,24)8Er soll sie zum Priester bringen, der die eine Taube als Sündopfer darbringen soll. Der Priester soll dem Tier das Genick brechen, ohne jedoch den Kopf ganz abzutrennen. (3Mo 1,15)9Danach soll er etwas von dem Blut der Taube an die Seiten des Altars sprengen, das restliche Blut aber soll er am Fuß des Altars ausdrücken. Das ist ein Sündopfer. (3Mo 4,7; 3Mo 7,2)10Die andere Taube soll der Priester als Brandopfer gemäß den Gesetzen darbringen. Auf diese Weise wird der Priester Wiedergutmachung für die Schuld dieses Menschen schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 1,14)11Wer sich keine zwei Turteltauben oder zwei andere junge Tauben leisten kann, soll einen Krug[1] feines Mehl als Opfergabe für seine Sünde bringen. Da es jedoch ein Sündopfer ist, darf das Mehl nicht mit Öl vermischt und nicht mit Weihrauch bestreut werden. (3Mo 14,21; Lk 2,24)12Er soll das Mehl zum Priester bringen, der eine Handvoll davon als für den Altar bestimmten Teil nehmen soll. Dieses Mehl soll der Priester dann über den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar dargebracht werden, verbrennen. Dann ist es ein Sündopfer.13So schafft der Priester Wiedergutmachung für einen Menschen, der durch eines dieser Dinge schuldig geworden ist, und ihm wird vergeben werden. Wie beim Speiseopfer steht das restliche Mehl dem Priester zu.‹«
Die Schuldopfer
14Dann sprach der HERR zu Mose:15»Wenn jemand unabsichtlich etwas veruntreut, das dem HERRN geweiht ist, soll er dem HERRN einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss mindestens zwei Schekel des Heiligtums[2] wert sein. (2Mo 30,13; 3Mo 5,25; 3Mo 7,1; 3Mo 22,14)16Dann soll er die geweihten Dinge, die er veruntreut hat, zuzüglich 20 Prozent ersetzen und dem Priester übergeben. Der Priester wird ihm durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Wiedergutmachung schaffen und ihm wird vergeben werden. (3Mo 5,24; 3Mo 22,14)17Wenn jemand sündigt, indem er unabsichtlich gegen eines der Gebote des HERRN verstößt, wird er schuldig und soll die Verantwortung dafür tragen. (3Mo 5,15)18Er soll dem Priester einen fehlerlosen Widder aus seiner Herde als Schuldopfer bringen. Das Tier muss den festgesetzten Wert haben. Auf diese Weise soll der Priester Wiedergutmachung für den Schuldigen schaffen, der unbeabsichtigt gesündigt hat, und ihm wird vergeben werden.19Es ist ein Schuldopfer, denn er wurde an dem HERRN schuldig.«20Und der HERR sprach zu Mose:21»Wenn jemand gegen den HERRN sündigt und ihm die Treue bricht, indem er einen Gegenstand, den ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, als sein Eigentum ausgibt oder ihm etwas stiehlt oder ihn erpresst, (2Mo 22,6; 4Mo 5,6; Kol 3,9)22oder wenn jemand einen verlorenen Gegenstand findet, dies aber abstreitet oder deswegen sogar einen Meineid leistet, (5Mo 22,1)23wenn also jemand eine dieser Sünden begangen hat und dadurch schuldig geworden ist, soll er das Gestohlene, Erpresste oder ihm Anvertraute oder das Verlorene, welches er fand und für sich behielt,24oder das, was er durch das Ablegen eines Meineids unrechtmäßig erhielt, zurückgeben. Am Tag seines Schuldopfers soll er der Person, der Schaden zugefügt wurde, in voller Höhe Ersatz leisten zuzüglich 20 Prozent des Werts. (3Mo 5,15; 4Mo 5,8)25Danach soll er dem Priester einen fehlerlosen Widder im festgesetzten Wert als Schuldopfer bringen.26Dann wird der Priester für ihn Wiedergutmachung vor dem HERRN schaffen und ihm wird seine Schuld vergeben werden.«
Im Nachhinein erkannte Sünden und gebotene Unterlassungen Schuldopfer als Sündopfer
1Angenommen, jemand sündigt in einem der folgenden Fälle: Er hat eine laute Verfluchung gehört, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und lädt damit Schuld auf sich;2oder jemand berührt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber er ist unrein und ist schuldig; (3Mo 11,24)3oder er berührt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Berührung unrein macht, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig; (3Mo 7,21; 3Mo 15,5)4oder jemand schwört unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwört, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig in einem dieser Fälle -5wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig ist, so soll er bekennen, wodurch er sich verfehlt hat. (3Mo 16,21)6Als Schuldopfer für seine begangene Sünde soll er dann ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den HERRN als Sündopfer bringen und der Priester soll für ihn von seiner Sünde Versöhnung erwirken.
Sündopfer der Armen
7Wenn seine Mittel für ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben vor den HERRN bringen, die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer.8Er soll sie zum Priester bringen und dieser soll zuerst die eine für das Sündopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreißen;9er soll etwas vom Blut des Sündopfers gegen die Altarwand spritzen und das übrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Sündopfer ist das.10Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn von der Sünde, die er begangen hat, Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.11Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer.12Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedächtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lässt. Ein Sündopfer ist das.13Der Priester soll für ihn so von der von ihm in einem dieser Fälle begangenen Sünde Versöhnung erwirken und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehört das Gleiche wie beim Speiseopfer.
Unbeabsichtigtes Sakrileg Schuldopfer
14Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 7,1)15Wenn jemand ein Sakrileg begeht und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem HERRN heilig sind, soll er als sein Schuldopfer für den HERRN von seiner Herde einen fehlerlosen Widder für ein Schuldopfer bringen nach dem Richtwert in Silberschekeln nach dem Schekelgewicht des Heiligtums.16Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Er soll es dem Priester geben und dieser soll für ihn mit dem Schuldopferwidder Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.17Wenn jemand sündigt und etwas tut, was der HERR verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann sich seiner Schuld bewusst wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen.18Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert zum Priester bringen und dieser soll ihn für seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsühnen; dann wird ihm vergeben werden.19Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsächlich vor dem HERRN schuldig gemacht.
Beabsichtigtes, aber bereutes Sakrileg Schuldopfer
20Der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und ein Sakrileg gegen den HERRN begeht, indem er einen Mitbürger über anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut täuscht oder ihn übervorteilt (2Mo 22,6)22oder verlorenes Gut findet und es leugnet und er leistet einen Meineid hinsichtlich eines von all diesen Dingen, an denen sich ein Mensch versündigen kann, (2Mo 20,7; 3Mo 19,12; 5Mo 5,11)23wenn er also auf solche Weise sündigt und sich seiner Schuld bewusst wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben24oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag, an dem er sich seiner Schuld bewusst wurde, muss er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert zurückerstatten.25Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert als sein Schuldopfer vor den HERRN zum Priester bringen26und dieser soll für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, für die er sich seiner Schuld bewusst geworden ist.