2.Mose 22

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Wird ein Dieb bei einem Einbruch ertappt und dabei getötet, gilt der Täter nicht als Mörder. (4Mo 35,26)2 War es zur Tatzeit aber schon hell, trägt er die Schuld am Mord. Ein Dieb muss für das, was er gestohlen hat, Ersatz leisten. Kann er es nicht, soll der Dieb als Sklave verkauft und die Schuld durch den Erlös bezahlt werden. (2Mo 21,2)3 Wenn jemand einen Ochsen, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege stiehlt und das Tier noch lebend bei ihm gefunden wird, soll der Dieb doppelten Ersatz leisten. (Spr 6,31; Jer 2,26; Joh 12,6)4 Lässt jemand seine Tiere auf seinem Feld oder seinem Weinberg weiden und sie dabei frei herumlaufen, sodass sie den Acker eines anderen abweiden, muss der Besitzer des Tieres den Schaden mit dem besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs ersetzen. (2Mo 21,34)5 Wenn Feuer auf eine Dornenhecke übergreift und dadurch Garben, Getreide oder sogar ein ganzes Feld verbrennen, soll derjenige, der das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung gibt und sie aus dessen Haus gestohlen werden; dann muss der Dieb, wenn er ergriffen wird, das Gestohlene zweifach ersetzen. (3Mo 5,20)7 Wird der Dieb jedoch nicht ergriffen, soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, damit man herausfindet, ob nicht er den Besitz des anderen unterschlagen hat. (2Mo 21,6; 5Mo 17,8; 5Mo 19,17)8 Wenn sich zwei Menschen um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege, ein Kleidungsstück oder sonst einen Gegenstand streiten – von dem der eine behauptet, er sei ihm abhandengekommen – soll diese Angelegenheit vor Gott gebracht werden. Derjenige, den Gott für schuldig erklärt, soll dem anderen doppelten Ersatz leisten. (5Mo 25,1)9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, einen Ochsen, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier anvertraut und das Tier stirbt, wird verletzt oder gestohlen, ohne dass es Zeugen gibt,10 soll der Betreffende vor Gott einen Eid über seine Unschuld ablegen. Der Besitzer des Tieres muss dies dann akzeptieren und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten.11 Ist ihm das Tier aber tatsächlich gestohlen worden, muss er dem Besitzer Schadenersatz leisten.12 Wurde es dagegen von einem wilden Tier gerissen, muss er den Kadaver als Beweis bringen; in diesem Fall muss er dem Besitzer keinen Schadenersatz leisten. (1Mo 31,39)13 Wenn jemand ein Tier von einem anderen leiht und es verletzt oder getötet wird, so muss er es ersetzen – sofern der Besitzer nicht dabei war.14 War der Besitzer jedoch dabei, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Schaden im Mietpreis eingeschlossen.15 Wenn ein Mann eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den üblichen Brautpreis bezahlen und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Falls ihr Vater sich jedoch weigert, sie ihm zur Frau zu geben, soll der Mann trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.17 Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,27; 5Mo 18,10)18 Wer Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat, soll hingerichtet werden. (3Mo 18,23; 3Mo 20,15)19 Wer einem anderen Gott als dem HERRN opfert, soll hingerichtet[1] werden. (2Mo 32,8; 2Mo 34,15)20 Ausländer sollt ihr nicht unterdrücken oder bedrängen. Denkt daran, dass ihr selbst Ausländer in Ägypten gewesen seid. (3Mo 19,33)21 Unterdrückt auch keine Waisen und Witwen. (5Mo 24,17)22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir schreien, werde ich ihren Hilferuf erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten lassen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden.24 Wenn ihr einem Bedürftigen aus meinem Volk Geld leiht, dann verlangt keine Zinsen von ihm wie ein Geldverleiher. (3Mo 25,35; 5Mo 23,20)25 Wenn ihr den Mantel eines anderen als Pfand nehmt, sollt ihr ihn bis zum Einbruch der Nacht zurückgeben. (5Mo 24,6)26 Denn er braucht den Mantel, um sich in der Nacht zuzudecken und zu wärmen; worin sollte er sonst schlafen? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.27 Ihr sollt Gott nicht lästern und eine führende Persönlichkeit eures Volkes nicht verfluchen.[2] (3Mo 24,15; Apg 23,5)28 Den ersten Ertrag eures Getreides und eures Weins dürft ihr nicht zurückhalten. Ihr sollt mir eure erstgeborenen Söhne geben[3]; (2Mo 13,2; 2Mo 23,16; 2Mo 34,20; 5Mo 26,2)29 genauso wie die Erstgeburten eurer Rinder, eurer Schafe und Ziegen. Lasst das neugeborene Tier sieben Tage lang bei seiner Mutter und gebt es mir am achten Tag. (1Mo 17,12; 3Mo 12,3; 3Mo 22,27)30 Ihr seid mir heilig. Deshalb sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem wilden Tier auf dem Feld gerissen wurde. Werft den Kadaver stattdessen den Hunden vor. (2Mo 19,6; 3Mo 7,24; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8)

2.Mose 22

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld.2 Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen.3 Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten.4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und lässt sein Vieh frei laufen, sodass es das Feld eines anderen abweidet, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafür geben.5 Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der für den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen.6 Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.7 Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat.8 Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.9 Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht,10 dann soll ein Eid beim HERRN Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte.11 Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten.12 Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten.13 Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten.14 War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.15 Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Mädchen verführt und bei ihm schläft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen.16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, hat den Tod verdient.19 Wer einer Gottheit außer dem HERRN Schlachtopfer darbringt, soll dem Bann verfallen.20 Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen.21 Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen.22 Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören.23 Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden.24 Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Gläubiger benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Zins fordern.25 Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben;26 denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid.27 Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.28 Deinen Reichtum und Überfluss sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben.30 Als heilige Männer sollt ihr mir gehören. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.