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3.Mose 17

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft

Schlachtung von Opfertieren ausschließlich am Heiligtum

1 Der HERR sagte zu Mose: 2 »Richte Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes aus: ›Hört, was der HERR angeordnet hat! 3 Jeder Israelit, der ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege irgendwo im Lager oder außerhalb des Lagers schlachtet, 4 anstatt sie am Eingang des Begegnungszeltes ´zu schlachten und sie dort` dem HERRN als Opfer darzubringen, begeht eine Bluttat, die nicht ungesühnt bleiben darf[1]. Weil er ´unberechtigterweise` Blut vergossen hat, muss er aus dem Volk ausgestoßen werden und sterben. 5 Darum sollen die Israeliten die Opfertiere, die sie bisher auf freiem Feld geschlachtet haben, ´von nun an` zum Begegnungszelt[2] vor den HERRN bringen. Dort soll man sie dem Priester übergeben und als Gemeinschaftsopfer für den HERRN schlachten. 6 Der Priester sprengt das Blut ´des Opfertieres` an den Altar, der vor dem Eingang des Begegnungszeltes steht. Die Fettstücke verbrennt er als ein Opfer, dessen Geruch den HERRN gnädig stimmt. 7 Die Israeliten dürfen ihre Opfer in Zukunft nicht mehr den Dämonen darbringen und so dem HERRN die Treue brechen[3]. Diese Ordnung gilt für alle Generationen. 8 Weiter sollst du den Israeliten ausrichten: Diese Bestimmung gilt für jeden Israeliten und für jeden Fremden, der unter euch lebt. Wenn jemand ein Brandopfer oder ein anderes Opfer darbringen möchte, 9 dann muss er es zum Begegnungszelt bringen und es dort dem HERRN opfern. Tut er es nicht, wird er aus dem Volk ausgestoßen und muss sterben. 

Verbot von Blutgenuss

10 Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der bei euch lebt, Blut in irgendeiner Form verzehrt, dann wende ich, der HERR, mich gegen ihn[4]: Ich nehme ihm das Recht, weiterzuleben und Teil meines Volkes zu sein.[5] 11 Denn im Blut ist das Leben.[6] Ich habe es dazu bestimmt, dass es auf dem Altar dargebracht wird, um Sühne für euch zu erwirken. Das Blut schafft Sühne, weil in ihm das Leben ist. 12 Darum habe ich zu euch gesagt: Niemand von euch Israeliten soll Blut verzehren, auch die Fremden nicht, die bei euch leben. 13 Wenn ein Israelit oder ein Fremder Wildtiere oder Vögel jagt, die man essen darf, dann muss er sie völlig ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken. 14 Denn im Blut ist das Leben. Deshalb habe ich euch verboten, Blut zu verzehren. Das Leben jedes Lebewesens ist in seinem Blut, und jeder, der Blut verzehrt, muss sterben. 15 Wer ein verendetes oder gerissenes Tier verzehrt, muss seine Kleidung waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen. Das gilt gleichermaßen für Einheimische wie für Fremde. Bis zum Abend bleibt er unrein, danach ist er wieder rein. 16 Wäscht er seine Kleidung nicht und spült seinen Körper nicht mit Wasser ab, muss er ´die Folgen seiner` Schuld tragen.‹« 

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ).
© Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz.
© Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart.
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.