1Folgende Anweisungen gelten für das Schuldopfer: Das Fleisch des Opfertieres[1] ist besonders heilig.2Das Schuldopfer soll an derselben Stelle geschlachtet werden wie das Brandopfer. Dies geschieht vor dem HERRN. Der Priester sprengt das Blut ´des Tieres` von allen Seiten an den Altar.3Alles Fett bringt er ´dem HERRN` dar: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide umschließt, und das Fett an den Eingeweiden selbst,4die beiden Nieren mit ihren Fetthüllen, das Fett an den Lenden sowie den Fettlappen über der Leber, den man dort abtrennen soll, wo er an den Nieren ansetzt.5Der Priester verbrennt diese Fettstücke auf dem Altar als Gabe für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer.6Alle männlichen Mitglieder einer Priesterfamilie dürfen vom Fleisch des Opfertieres essen. Sie sollen es im ´Hof vor dem` Heiligtum verzehren, denn es ist besonders heilig.
Der Anteil der Priester an verschiedenen Opfern
7Für das ´Fleisch des` Sündopfers und des Schuldopfers gilt das Gleiche: Es steht dem Priester zu, der mit diesen Opfern Sühne erwirkt.8Bringt der Priester für einen Einzelnen ein Brandopfer dar, dann bekommt er das Fell des Opfertieres.9Auch alle ´verarbeiteten` Speiseopfer, die im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder ´über dem Feuer` auf einer Metallplatte zubereitet wurden, gehören dem Priester, der sie darbringt.10Die übrigen Speiseopfer jedoch, ´bei denen nur Mehl dargebracht wird`, ob mit oder ohne Öl, werden unter allen Priestern[2] aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für das Gemeinschaftsopfer
11Folgende Anweisungen gelten für das Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN dargebracht wird:12Handelt es sich dabei um ein Dankopfer, dann soll man dem Opfertier ´drei verschiedene Arten von` ungesäuerten Broten beilegen: mit Olivenöl zubereitete Ringbrote, mit Olivenöl bestrichene Fladenbrote sowie aus öldurchtränktem Weizenmehl hergestellte Ringbrote.13Zusätzlich können bei diesem Gemeinschaftsopfer, das zugleich ein Dankopfer ist, auch Brote aus Sauerteig dargebracht werden.14Von jeder Art Brot wird dem HERRN je ein Laib als heilige Gabe[3] dargebracht. Sie fallen dem ´diensthabenden` Priester zu, der das Blut des Opfertieres versprengt. (2Mo 29,27)15Das Fleisch des Dankopfers muss noch am selben Tag gegessen werden, an dem das Tier geschlachtet wird. Nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.16Handelt es sich bei dem Gemeinschaftsopfer um die Erfüllung eines Gelübdes oder um eine Gabe aus freien Stücken, soll man das Fleisch ebenso ´möglichst` am selben Tag verzehren. Bleibt aber etwas übrig, darf man es auch am folgenden Tag noch essen.17Am dritten Tag jedoch müssen alle Fleischreste verbrannt werden.18Isst jemand am dritten Tag noch etwas von dem Fleisch, dann findet ´der HERR` keinen Gefallen mehr an seinem Opfer, und es wird ihm nicht angerechnet. Das Fleisch wird unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.19Kommt das Opferfleisch mit etwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden. Man muss es verbrennen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der rein ist, darf vom Fleisch des Opfertieres essen.20Wenn jemand unrein ist und Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, verzehrt, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.21Dasselbe gilt, wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen Menschen, ein Tier oder sonst etwas Unreines[4]: Isst er Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.«
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Weiter sagte der HERR zu Mose:23»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder von Rindern noch von Schafen noch von Ziegen.24Das Fett eines verendeten oder ´von wilden Tieren` gerissenen Tieres könnt ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren!25Wer das Fett einer Tierart isst, die man dem HERRN als Opfergabe darbringen kann, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.26Ihr dürft kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch von anderen Tieren[5]. ´Das gilt für euch`, wo immer ihr wohnt.27Jeder, der Blut verzehrt, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.‹«
Der Anteil der Priester am Gemeinschaftsopfer
28Der HERR sagte zu Mose:29»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wer dem HERRN ein Gemeinschaftsopfer darbringt, muss einen Teil des Opfertiers an ihn abgeben,30nämlich die Fettstücke und das Bruststück. Er soll diese Gaben eigenhändig zum ´Altar des` HERRN bringen. Das Bruststück bietet er dem HERRN als Schwingopfer[6] dar, (2Mo 29,24)31und die Fettstücke verbrennt der Priester auf dem Altar. Anschließend wird das Bruststück der Priesterschaft[7] übergeben. Es ist ihr Anteil ´am Gemeinschaftsopfer`.32Die rechte Hinterkeule soll man dem ´diensthabenden` Priester als Abgabe überlassen,33denn sie steht dem zu, der das Blut und das Fett des Gemeinschaftsopfers darbringt.34Das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten wird, und die rechte Hinterkeule, die dem ´diensthabenden` Priester überlassen wird, hat der HERR für Aaron und seine Nachkommen bestimmt. Wann immer die Israeliten ein Gemeinschaftsopfer darbringen, müssen sie diese beiden Stücke an die Priester abgeben. Das gilt für alle Zeit.35Seit Aaron und seine Nachkommen als Priester eingesetzt wurden, stehen ihnen diese beiden Fleischstücke zu. Es ist ihr Anteil an den Opfergaben, die dem HERRN dargebracht werden.36Der HERR hat den Israeliten befohlen, diesen Anteil den Priestern zu geben, sobald sie in ihren Dienst eingesetzt sind. Das ist eine bleibende Ordnung für alle Generationen.‹«37Dies sind die Anweisungen für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Einsetzungsopfer und Gemeinschaftsopfer.38Der HERR gab sie Mose in der Wüste auf dem Berg Sinai. Damals forderte er die Israeliten auf, ihm ihre Gaben darzubringen.
3.Mose 7
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches Bibelwerk1Dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist etwas Hochheiliges. (3Mo 7,14)2Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar sprengen.3Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4die beiden Nieren, das Fett über ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren loslöst.5Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer.6Jede männliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges.7Für das Schuldopfer gilt dieselbe Weisung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Versöhnung erwirkt.8Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester bringt, gehört dem Priester, der es darbringt. (3Mo 1,6)9Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehört dem Priester, der es darbringt.10Jedes mit Öl vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehört allen Söhnen Aarons ohne Unterschied.11Dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man für den HERRN darbringt: (3Mo 3,1)12Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesäuerte, mit Öl vermengte Kuchen hinzutun und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt und eingerührt ist. (Ps 107,22; Ps 116,17)13Dazu soll man auch Gebäck aus gesäuertem Brot geben und das alles zusammen mit seinem als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfer darbringen.14Einen Teil von jeder Opfergabe soll man als Hebeopfer dem HERRN darbringen; es gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt.[1]15Das Opferfleisch seines als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.16Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden; (3Mo 19,5; 4Mo 15,3; Ps 116,18)17was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll verbrannt werden.18Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende kein Wohlgefallen. Es wird ihm nicht angerechnet und ist verfallen und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen.19Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt hat, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen;20wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.21Wenn eine Person mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das für den HERRN geopfert wird, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden. (3Mo 5,3; 3Mo 15,5)
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,16)23Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege dürft ihr keinerlei Fett essen.24Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem Zweck verwendet werden, doch essen dürft ihr es auf keinen Fall.25Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer für den HERRN darbringt, soll von seiner Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.26Wo immer ihr wohnt, dürft ihr kein Blut genießen, weder von Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10; 3Mo 19,26; 5Mo 12,23)27Jede Person, die Blut genießt, soll von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.
Weisungen an die Israeliten zum Heilsopfer
28Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,1)29Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer für den HERRN darbringen will, soll davon als Opfergabe für den HERRN Folgendes herbeibringen:30Mit seinen Händen bringe er als Feueropfer für den HERRN das Fett des Bruststückes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er vor dem HERRN als Erhebungsopfer emporheben soll.31Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust aber gehört Aaron und seinen Söhnen.32Als Hebeopfer gebt von euren Heilsopfern die rechte Schenkelkeule dem Priester!33Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Söhne Aarons als Anteil gehören, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt.34Ich nehme nämlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust als Erhebungsopfer und die Schenkelkeule als Hebeopfer und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ein ewiges Gesetz von den Israeliten. (3Mo 10,15; 4Mo 6,20)35Das also ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN von dem Tag an, an dem man sie herantreten ließ, um als Priester dem HERRN zu dienen.36Das hat der HERR ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie unter den Israeliten salbte. Das gelte für sie als ewige Satzung für eure Generationen.
Zusammenfassungen
37Das ist die Weisung für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer.38So hat es der HERR dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem HERRN in der Wüste Sinai darzubringen.