121 ´Ein Sündopfer wird auch in folgenden Fällen erforderlich:` Wenn jemand einer öffentlichen Aufforderung, als Zeuge auszusagen, nicht nachkommt[1], obwohl er etwas gesehen oder anderweitig mitbekommen hat, und dadurch Schuld auf sich lädt;2wenn jemand versehentlich etwas Unreines berührt, sei es den Kadaver eines wilden Tieres, eines Nutztieres oder eines Kriechtieres[2], und sich dadurch verunreinigt und schuldig macht;3wenn jemand unwissentlich einen Menschen berührt, der auf irgendeine Art unrein geworden ist, und davon erfährt und ´daher weiß, dass er` sich schuldig gemacht hat;4wenn jemand vorschnell schwört, etwas Gutes oder etwas Böses zu tun[3] – wie man manchmal eben etwas Unbedachtes sagt – und er seinen Fehler später erkennt und merkt, dass er sich schuldig gemacht hat[4]:5in allen diesen Fällen muss der Betreffende bekennen, worin seine Schuld besteht.6Zur Wiedergutmachung soll er dem HERRN ein weibliches Schaf oder eine weibliche Ziege als Sündopfer darbringen. ´Mit diesem Opfer` erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ´dieses Menschen`.7Falls der Betreffende sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er dem HERRN als Wiedergutmachung für seine Sünde ein anderes Opfer darbringen[5]: zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer.8Er gibt sie dem Priester, der als Erstes die Taube für das Sündopfer darbringt. Der Priester bricht ihr das Genick, ohne den Kopf abzutrennen.9Dann sprengt er ´etwas` von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So ist es ein Sündopfer.10Die zweite Taube bringt der Priester als Brandopfer dar, wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ´dieses Menschen`, und der HERR wird ihm vergeben.11Falls der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Kilogramm[6] Weizenmehl darbringen. Er darf aber kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch dazugeben, denn es handelt sich ´nicht um ein Speiseopfer, sondern` um ein Sündopfer.12Das Mehl bringt er dem Priester. Der nimmt eine Handvoll davon und verbrennt es zusammen mit den anderen Opfern[7] auf dem Altar zum Zeichen, dass die gesamte Gabe dem HERRN geweiht ist[8]. So ist es ein Sündopfer.13Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für den Menschen, der eine dieser Sünden begangen hat, und der HERR wird ihm vergeben. Das übrige Mehl[9] soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.‹«
Das Schuldopfer
14Weiter sagte der HERR zu Mose:15»Wenn sich jemand ohne böse Absicht an den heiligen Dingen vergreift, die dem HERRN geweiht sind[10], dann soll er dem HERRN als Schuldopfer einen fehlerlosen Schafbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint. Als Maßeinheit für die Silberstücke gilt das Gewicht, das im Heiligtum verwendet wird[11].16Den Schaden, den der Betreffende dem Heiligtum zugefügt hat, muss er ersetzen und ihn mit einem Aufschlag von einem Fünftel beim Priester abliefern. Der Priester erwirkt mithilfe des ´geopferten` Schafbocks Sühne für den Schuldigen, und der HERR wird ihm vergeben.17Wenn jemand unwissentlich sündigt und gegen ein Gebot des HERRN verstößt und später merkt, dass er Schuld auf sich geladen hat,18dann soll er einen fehlerlosen Schafbock[12] als Schuldopfer zum Priester bringen. Das Tier muss so viel wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint[13]. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für das Vergehen, das der Betreffende unwissentlich begangen hat, und der HERR wird ihm vergeben.19Der Schafbock gilt als Schuldopfer. Denn der Betreffende ist ´trotz seiner Unwissenheit` am HERRN schuldig geworden.«20Weiter sagte der HERR zu Mose:21» ´In folgenden Fällen` sündigt jemand gegen den HERRN und bricht ihm die Treue: Jemand streitet ab, dass ein anderer ihm ´einen Wertgegenstand` zur Aufbewahrung gegeben hat, oder gibt ein Pfand nicht zurück. Jemand beraubt oder erpresst einen anderen.22Oder jemand leugnet, dass er etwas Verlorenes gefunden hat. Dazu bekräftigt er seine Lüge in diesen oder weiteren Fällen auch noch mit einem Meineid.23Wenn jemand in einem dieser Fälle schuldig geworden ist, muss er zurückerstatten, was er geraubt, erpresst, nicht zurückgegeben oder gefunden hat24und was er dann mithilfe des Meineids in seinem Besitz behalten hat. Er muss den Schaden in vollem Umfang wiedergutmachen und noch ein Fünftel ´des Wertes` dazugeben. Er muss es dem ´rechtmäßigen` Besitzer an dem Tag erstatten, an dem er sein Schuldopfer darbringt.25Für dieses Opfer wählt er einen fehlerlosen Schafbock, der so viel wert ist, wie es ´angesichts der Schuld` angemessen erscheint, und bringt ihn zum Priester.26Dieser erwirkt Sühne für ihn, und der HERR wird ihm alles vergeben, was er getan hat.«
Im Nachhinein erkannte Sünden und gebotene Unterlassungen Schuldopfer als Sündopfer
1Angenommen, jemand sündigt in einem der folgenden Fälle: Er hat eine laute Verfluchung gehört, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und lädt damit Schuld auf sich;2oder jemand berührt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber er ist unrein und ist schuldig; (3Mo 11,24)3oder er berührt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Berührung unrein macht, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig; (3Mo 7,21; 3Mo 15,5)4oder jemand schwört unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwört, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig in einem dieser Fälle -5wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig ist, so soll er bekennen, wodurch er sich verfehlt hat. (3Mo 16,21)6Als Schuldopfer für seine begangene Sünde soll er dann ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den HERRN als Sündopfer bringen und der Priester soll für ihn von seiner Sünde Versöhnung erwirken.
Sündopfer der Armen
7Wenn seine Mittel für ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben vor den HERRN bringen, die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer.8Er soll sie zum Priester bringen und dieser soll zuerst die eine für das Sündopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreißen;9er soll etwas vom Blut des Sündopfers gegen die Altarwand spritzen und das übrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Sündopfer ist das.10Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn von der Sünde, die er begangen hat, Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.11Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer.12Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedächtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lässt. Ein Sündopfer ist das.13Der Priester soll für ihn so von der von ihm in einem dieser Fälle begangenen Sünde Versöhnung erwirken und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehört das Gleiche wie beim Speiseopfer.
Unbeabsichtigtes Sakrileg Schuldopfer
14Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 7,1)15Wenn jemand ein Sakrileg begeht und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem HERRN heilig sind, soll er als sein Schuldopfer für den HERRN von seiner Herde einen fehlerlosen Widder für ein Schuldopfer bringen nach dem Richtwert in Silberschekeln nach dem Schekelgewicht des Heiligtums.16Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Er soll es dem Priester geben und dieser soll für ihn mit dem Schuldopferwidder Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.17Wenn jemand sündigt und etwas tut, was der HERR verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann sich seiner Schuld bewusst wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen.18Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert zum Priester bringen und dieser soll ihn für seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsühnen; dann wird ihm vergeben werden.19Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsächlich vor dem HERRN schuldig gemacht.
Beabsichtigtes, aber bereutes Sakrileg Schuldopfer
20Der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und ein Sakrileg gegen den HERRN begeht, indem er einen Mitbürger über anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut täuscht oder ihn übervorteilt (2Mo 22,6)22oder verlorenes Gut findet und es leugnet und er leistet einen Meineid hinsichtlich eines von all diesen Dingen, an denen sich ein Mensch versündigen kann, (2Mo 20,7; 3Mo 19,12; 5Mo 5,11)23wenn er also auf solche Weise sündigt und sich seiner Schuld bewusst wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben24oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag, an dem er sich seiner Schuld bewusst wurde, muss er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert zurückerstatten.25Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert als sein Schuldopfer vor den HERRN zum Priester bringen26und dieser soll für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, für die er sich seiner Schuld bewusst geworden ist.