1So hat Gott der HERR gesprochen: »Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.2Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten[1] des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;3und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –4Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;5dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.6Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;7dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.«
Vorschriften über das Aus- und Eingehen des Fürsten und des Volkes in den Tempelbezirk
8»Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.9Wenn dagegen das Volk des Landes (V.3) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;10der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.«
Vereinzelte Opfervorschriften
11»An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –12Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –13Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,14und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung[2] des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.15So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«
Nachträgliche Verordnung über den Grundbesitz des Fürsten
16So hat Gott der HERR gesprochen: »Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.17Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr[3] gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.18Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.«
Die Opferküchen der Priester und des Volkes im Tempelbezirk
19Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.20Da sagte er zu mir: »Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müßten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.«21Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.22In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte[4] Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;23und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.24Da sagte er zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.« (Hes 44,10)
Hesekiel 46
Lutherbibel 2017
Tor- und Opferordnungen
1So spricht Gott der HERR: Das Tor am inneren Vorhof im Osten soll an den sechs Werktagen zugeschlossen sein, aber am Sabbattag und am Neumond soll man’s auftun.2Und der Fürst soll von draußen unter die Vorhalle des Tores treten und bei den Pfosten am Tor stehen bleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern, er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und danach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis zum Abend. (Hes 44,3)3Ebenso soll das Volk des Landes an der Tür dieses Tores anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden.4Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN opfern soll am Sabbattag, sollen sechs Lämmer sein, die ohne Fehler sind, und ein Widder ohne Fehler (4Mo 28,9)5und als Speisopfer einen Scheffel zu jedem Widder, als Speisopfer zu den Lämmern aber, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. (Hes 45,24)6Am Neumond aber soll er einen jungen Stier opfern, der ohne Fehler ist, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Fehler,7und als Speisopfer je einen Scheffel zum Stier und je einen Scheffel zum Widder, aber zu den Lämmern so viel, wie er geben kann, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.8Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores hineingehen und auf demselben Weg wieder hinausgehen.9Aber wenn das Volk des Landes vor den HERRN kommt an den Feiertagen, dann sollen die, die zum Tor im Norden hineingehen, um anzubeten, durch das Tor im Süden wieder hinausgehen, und die, die zum Tor im Süden hineingehen, sollen durch das Tor im Norden wieder hinausgehen und sollen nicht wieder durch das Tor hinausgehen, durch das sie hineingegangen sind, sondern sollen durch das Tor gegenüber hinausgehen.10Der Fürst aber soll mit ihnen sein, wenn sie hinein- und wenn sie hinausgehen.11Und an den Festen und Feiertagen soll man als Speisopfer zu je einem Stier einen Scheffel und zu je einem Widder einen Scheffel opfern und zu den Lämmern, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.12Wenn aber der Fürst ein Brandopfer oder Dankopfer als freiwillige Gabe dem HERRN darbringen will, so soll man ihm das Tor im Osten auftun, damit er sein Brandopfer und Dankopfer opfern kann, wie er es sonst am Sabbat zu opfern pflegt. Und wenn er wieder hinausgeht, soll man das Tor hinter ihm zuschließen.13Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, nämlich ein einjähriges Lamm ohne Fehler; das soll er alle Morgen opfern. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Und er soll alle Morgen den sechsten Teil eines Scheffels als Speisopfer dazu darbringen und den dritten Teil einer Kanne Öl, um das Feinmehl zu besprengen, als ein Speisopfer für den HERRN. Das soll eine ewige Ordnung sein über das tägliche Opfer.15Und so sollen sie das Lamm mit dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen opfern als tägliches Brandopfer.
Das Erbland des Fürsten
16So spricht Gott der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt von seinem Erbe, soll es seinen Söhnen verbleiben, und sie sollen es als ihr Erbe besitzen.17Wenn er aber einem seiner Großen von seinem Erbteil etwas schenkt, so sollen sie es besitzen bis zum Jahr der Freilassung, und dann soll es an den Fürsten wieder zurückfallen; nur der Anteil seiner Söhne soll diesen verbleiben. (3Mo 25,10; Jer 34,8)18Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, um sie dadurch aus ihrem Eigentum zu verdrängen, sondern er soll sein Eigentum auf seine Söhne vererben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Eigentum vertrieben wird. (Hes 45,8)
Die Opferküchen
19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern im Norden, die den Priestern gehörten, und siehe, dort war ein Raum in der Ecke im Westen.20Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen müssen und so das Volk mit dem Heiligen in Berührung bringen.21Danach führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich in die vier Ecken des Vorhofs gehen. Und siehe, da war in jeder Ecke des Vorhofs wieder ein Vorhof.22In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine Vorhöfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier von gleichem Maß.23Und es ging eine Mauer um jeden der vier Vorhöfe herum; da waren Herde ringsherum unten an den Mauern.24Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, in denen die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volks kochen sollen.