1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Befiehl den Israeliten, daß sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluß Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;3sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.«4Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
Veruntreuungen und deren Sühne (nebst Anhang V.9-10)
5Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:6»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so daß sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,7so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.8Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man[1] ihm Sühne erwirkt.9Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.10Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.«
Eiferopfer und Fluchwasser bei einer des Ehebruchs verdächtigen Frau
11Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:12»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,13so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,14es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne daß sie sich tatsächlich vergangen hat –:15so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.16Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.17Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.18Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.19Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ›Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!20Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so daß ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‹ –21es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ›so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen läßt;22und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so daß dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‹ Die Frau aber soll sagen: ›Ja, so geschehe es! Amen!‹23Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.24Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.25Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe[2] das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;26dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.27Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.28Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.«29Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,30oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.31Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muß ihre Schuld büßen.
4.Mose 5
Lutherbibel 2017
Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Gebiete den Israeliten, dass sie aus dem Lager schicken alle Aussätzigen und alle, die Eiterfluss haben und die an Toten unrein geworden sind. (3Mo 13,46; 3Mo 15,2; 4Mo 9,6)3Männer wie Frauen sollt ihr hinausschicken vor das Lager, dass sie nicht das Lager unrein machen, darin ich unter euch wohne. (2Mo 25,8; 4Mo 12,14)4Und die Israeliten taten so und schickten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte.5Und der HERR redete mit Mose und sprach:6Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde gegen einen Menschen tut und sich damit an dem HERRN versündigt, so liegt eine Schuld auf ihnen. (3Mo 5,21)7Und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld voll erstatten und darüber hinaus den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldet haben.8Ist aber niemand da, dem man’s erstatten kann, so soll man’s dem HERRN geben für den Priester zusammen mit dem Widder der Versöhnung, mit dem der Priester für ihn die Sühnung vollzieht.9Desgleichen sollen alle Abgaben von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie dem Priester bringen, dem Priester gehören. (4Mo 18,8)10Und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; aber was jemand dem Priester gibt, das soll diesem gehören.11Und der HERR redete mit Mose und sprach:12Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgendeines Mannes Frau ihm untreu wird und sich an ihm versündigt13und jemand bei ihr liegt und es bliebe dem Mann verborgen und es würde nicht entdeckt, dass sie unrein geworden ist, und es ist kein Zeuge wider sie da, denn sie ist nicht dabei ergriffen worden,14und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, sie sei unrein oder nicht unrein:15so soll der Mann sie zum Priester bringen und ein Opfer ihretwegen darbringen, ein zehntel Scheffel Gerstenmehl, und er soll kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun. Denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld ans Licht bringt.16Und der Priester soll sie heranführen und vor den HERRN stellen17und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Stiftshütte ins Wasser tun.18Und er soll die Frau vor den HERRN stellen und ihr Haupthaar lösen und das Erinnerungsopfer, das ein Eifersuchtsopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben19und soll die Frau beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, dass du dich unrein gemacht hast, so soll dir dies bittere, fluchbringende Wasser nicht schaden.20Wenn du aber deinem Mann untreu geworden bist, dass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, –21so soll der Priester mit einem Verwünschungsschwur die Frau beschwören und zu ihr sagen: Der HERR mache deinen Namen zum Fluch und zur Verwünschung unter deinem Volk, dadurch, dass der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lässt.22So gehe nun das fluchbringende Wasser in deinen Leib, dass dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und die Frau soll sagen: Amen! Amen!23Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen24und soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben. Und wenn das fluchbringende, bittere Wasser in sie gegangen ist, (Ps 109,18)25soll der Priester von ihrer Hand das Eifersuchtsopfer nehmen und als Speisopfer vor dem HERRN schwingen und auf dem Altar opfern, nämlich:26er soll eine Handvoll vom Speisopfer nehmen als Gedenkopfer und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben.27Und wenn sie das Wasser getrunken hat und unrein ist und sich an ihrem Mann versündigt hat, so wird das fluchbringende Wasser in sie gehen und ihr zum Verderben werden, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und es wird die Frau zum Fluch werden unter ihrem Volk.28Hat sich aber eine solche Frau nicht unrein gemacht, sondern ist sie rein, so wird’s ihr nicht schaden und sie kann schwanger werden.29Das also ist die Ordnung bei Eifersucht: Wenn eine Frau ihrem Mann untreu ist und unrein wird30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er auf seine Frau eifersüchtig wird, so stelle er sie vor den HERRN und der Priester tue mit ihr alles nach diesem Gesetz.31Und der Mann soll frei sein von Schuld; aber die Frau soll ihre Schuld tragen.