3.Mose 7

Menge Bibel

1 »Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;3 das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.5 Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.6 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden: es ist hochheilig.7 Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.8 Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.9 Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,7)10 Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.«11 »Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:12 Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;13 nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.14 Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.15 Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –16 Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.17 Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muß im Feuer verbrannt werden;18 denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel[1] gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –19 Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;20 aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele[2] eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.21 Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers ißt, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.« (3Mo 7,20)22 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:23 »Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;25 denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele[3] soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.26 Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.27 Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«28 Weiter gebot der HERR dem Mose:29 »Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.30 Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt[4] werde.31 Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.34 Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.36 Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.37 Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,38 wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

3.Mose 7

Lutherbibel 2017

1 Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11 Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14 und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25 Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27 Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.