3.Mose 13

Menge Bibel

1 Hierauf gebot der HERR dem Mose und dem Aaron folgendes:2 »Wenn sich bei einem Menschen auf seiner bloßen Haut eine Anschwellung oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und sich so auf seiner Haut ein aussatzartiges Leiden entwickeln könnte, so soll der Betreffende zu dem Priester Aaron oder zu einem von dessen Söhnen, den Priestern, gebracht werden.3 Wenn dann der Priester die betroffene Stelle auf der Haut ansieht und dabei findet, daß die Haare auf der betroffenen Stelle weiß geworden sind und daß die betroffene Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, so handelt es sich um wirklichen Aussatz; und sobald der Priester dies wahrnimmt, soll er den Betreffenden für unrein erklären.4 Wenn sich aber ein weißer Fleck auf der Haut befindet, der nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und auf dem die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang einschließen[1].5 Wenn der Priester ihn dann am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle sich in ihrem Aussehen gleichgeblieben ist, da das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn noch einmal sieben Tage lang einschließen[2].6 Wenn dann der Priester ihn am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß die betroffene Stelle blässer geworden ist und das Übel sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, so soll ihn der Priester für rein erklären: es ist nur ein gewöhnlicher Ausschlag; der Betreffende muß seine Kleider waschen und ist dann rein.7 Wenn aber der Ausschlag, nachdem der Betreffende, um rein zu werden, sich dem Priester gezeigt hat, auf der Haut immer weiter um sich greift, so soll er sich dem Priester zum zweitenmal zeigen;8 wenn ihn dann der Priester untersucht und dabei findet, daß der Ausschlag sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.«9 »Wenn sich ein aussatzartiges Leiden an einem Menschen zeigt, so soll er zum Priester gebracht werden.10 Wenn der Priester ihn dann untersucht und dabei findet, daß sich eine weiße Anschwellung auf der Haut befindet, auf der die Haare weiß geworden sind, und daß wildes Fleisch auf der Anschwellung wuchert,11 so ist das ein bereits veralteter Aussatz auf seiner Haut; darum soll der Priester ihn für unrein erklären, ohne ihn erst einzuschließen[3]; denn er ist wirklich unrein.12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut so wuchert, daß der Aussatz die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen überzieht, soweit die Augen des Priesters blicken mögen,13 wenn also der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß der Aussatz den ganzen Körper überzogen hat, so soll er den Betroffenen für rein erklären: er ist ganz und gar weiß geworden und daher rein.14 Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm sehen läßt, ist er unrein.15 Sobald daher der Priester das wilde Fleisch wahrnimmt, soll er ihn für unrein erklären: das wilde Fleisch ist unrein, es ist wirklicher Aussatz.16 Wenn jedoch das wilde Fleisch wieder weggeht und der Betreffende wieder weiß wird, so soll er zum Priester gehen.17 Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die kranke Stelle wieder weiß geworden ist, so soll der Priester den Betroffenen für rein erklären: er ist wirklich rein.«18 »Wenn sich ferner an jemandes Leibe auf der Haut ein Geschwür bildet und wieder heilt,19 dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Anschwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, so soll der Betreffende sich dem Priester zeigen.20 Wenn dieser ihn dann untersucht und dabei findet, daß die Stelle tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut und daß die Haare darauf weiß geworden sind, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz, der in dem Geschwür zum Ausbruch gekommen ist.21 Wenn aber der Priester bei der Besichtigung der Stelle findet, daß keine weißen Haare darauf vorhanden sind und daß der Fleck nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen[4].22 Wenn sich dann (der Fleck) auf der Haut immer weiter ausgebreitet hat, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.23 Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne weiter um sich gegriffen zu haben, so ist es nur ein vernarbtes Geschwür, und der Priester darf ihn für rein erklären.«24 »Oder wenn sich auf jemandes Haut eine Brandwunde befindet und das in der Brandwunde sich bildende Fleisch einen weiß-rötlichen oder weißen Fleck darstellt25 und der Priester bei dessen Besichtigung findet, daß die Haare auf dem Fleck weiß geworden sind und (der Fleck) tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so liegt wirklicher Aussatz vor, der in der Brandwunde zum Ausbruch gekommen ist; darum soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.26 Wenn aber der Priester bei seiner Besichtigung findet, daß keine weißen Haare auf dem Fleck vorhanden sind und daß (der Fleck) nicht tiefer liegt als die ihn umgebende Haut und blaß aussieht, so soll der Priester den Betreffenden sieben Tage lang einschließen[5].27 Wenn ihn dann der Priester am siebten Tage untersucht, so soll er, falls (der Fleck) sich auf der Haut weiter ausgebreitet hat, den Betreffenden für unrein erklären: es ist wirklicher Aussatz.28 Wenn aber der Fleck ruhig stehengeblieben ist, ohne auf der Haut weiter um sich gegriffen zu haben, und blaß aussieht, so liegt nur eine Anschwellung der Brandwunde vor; darum soll der Priester den Betreffenden für rein erklären, denn es ist nur eine vernarbte Brandwunde.«29 »Wenn ferner ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart bekommt30 und der Priester bei der Untersuchung des Ausschlags findet, daß er tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut und daß sich feine, goldgelbe Haare darauf befinden, so soll der Priester den Betreffenden für unrein erklären: es ist bösartiger Grind, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31 Wenn der Priester aber den bösen Grind besichtigt und dabei findet, daß (die kranke Stelle) zwar nicht tiefer liegend erscheint als die sie umgebende Haut, daß aber keine dunklen Haare darauf vorhanden sind, so soll der Priester den des Grindleidens Verdächtigen sieben Tage lang einschließen[6].32 Wenn dann der Priester die betroffene Stelle am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich nicht weiter ausgebreitet hat und keine goldgelben Haare darauf vorhanden sind und der Grind nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut,33 so soll der Betreffende sich scheren lassen – nur die grindige Stelle darf er nicht scheren –; und der Priester soll dann den des Grindleidens Verdächtigen noch einmal sieben Tage lang einschließen[7].34 Wenn der Priester dann den Grind am siebten Tage wieder untersucht und dabei findet, daß der Grind sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat und daß er nicht tiefer liegend erscheint als die ihn umgebende Haut, so erkläre der Priester den Betreffenden für rein; er muß dann seine Kleider waschen und soll als rein gelten.35 Wenn aber, nachdem der Betreffende für rein erklärt worden ist, der Grind sich auf der Haut weiter ausbreitet36 und der Priester bei der Untersuchung findet, daß der Grind auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht erst noch nach goldgelben Haaren zu suchen: der Betreffende ist unrein.37 Ist der Grind sich aber in seinem Aussehen gleich geblieben und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Grind geheilt: der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.«38 »Wenn ferner ein Mann oder eine Frau auf der Haut helle Flecke, weiße, helle Flecke bekommen39 und der Priester bei seiner Untersuchung nur blasse, weiße Flecke auf ihrer Haut findet, so ist es ein ungefährlicher[8] Ausschlag, der auf der Haut zum Ausbruch gekommen ist: der Betreffende ist rein.40 Wenn ferner einem Manne das Haupthaar ausgeht, so ist er ein Hinter-Kahlkopf: ein solcher ist rein;41 und wenn ihm das Haupthaar nach der Gesichtsseite zu ausgeht, so ist er ein Vorder-Kahlkopf: ein solcher ist ebenfalls rein.42 Wenn sich aber vorn oder hinten auf seiner Glatze ein weiß-rötlicher Ausschlag zeigt, so ist es der Aussatz, der vorn oder hinten auf seiner Glatze zum Ausbruch gekommen ist.43 Wenn also der Priester bei seiner Untersuchung findet, daß die Anschwellung des Ausschlags vorn oder hinten auf seiner Glatze weiß-rötlich aussieht, wie sonst der Aussatz auf der Haut des Leibes aussieht,44 so ist der Betreffende ein Aussätziger und daher unrein; der Priester muß ihn unbedingt für unrein erklären: er hat das Aussatzleiden an seinem Kopfe.«45 »Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und ›unrein! unrein!‹ ausrufen.46 Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.«47 »Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen[9], zum Vorschein kommt48 oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder49 und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff[10] oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen.50 Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluß halten.51 Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein,52 und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muß im Feuer verbrannt werden.53 Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, daß der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat,54 so soll der Priester anordnen, daß man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluß halten.55 Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, daß die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite.56 Findet der Priester aber bei der Besichtigung, daß die betroffene Stelle nach der Waschung blaß geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen.57 Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum mußt du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.58 Das Kleidungsstück aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder jeder lederne Gegenstand, an welchem der Ausschlag nach der Waschung verschwunden ist, muß noch einmal gewaschen werden und soll dann als rein gelten.«59 Dies sind die Vorschriften bezüglich des Aussatzes an Kleidungsstücken von Wolle oder von Leinen oder an gewebten oder gewirkten Stoffen oder an irgendeinem Gegenstand von Leder, um (derartige Sachen) für rein oder für unrein zu erklären.

3.Mose 13

Lutherbibel 2017

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5Mo 24,8)2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern. (4Mo 12,10; Hi 18,13)3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären.4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage5 und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen8 und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.10 Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist,13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.17 Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.20 Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.22 Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.24 Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.28 Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals.29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat30 und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31 Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen.32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,33 so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.35 Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36 und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.37 Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären.38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.42 Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf.45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5)47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53 Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,54 so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.56 Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind.