1»Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,2so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.3Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile[1] zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.4Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –5wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,6damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.7Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.8Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat9- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,10damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –11Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,12so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.13Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«14»Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen[2] haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –15Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –16Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,17so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.18Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,19so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.20Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.21Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«
1-2Der HERR wird die Völker in dem Land, das er euch gibt, vernichten. Ihr werdet ihr Land in Besitz nehmen und in ihren Städten und Häusern leben. Drei von diesen Städten sollt ihr zu Zufluchtsorten erklären. (4Mo 35,9)3Sie sollen in drei verschiedenen Teilen des Landes liegen und gut erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen anderen Menschen unabsichtlich getötet hat.4Er ist in diesen Städten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich und aus Hass gehandelt hat.5So etwas kann geschehen, wenn zwei Männer im Wald Bäume fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger sein eigenes Leben durch Flucht in eine der Zufluchtsstädte retten.6Der Weg dorthin darf nicht zu lang sein. Denn der nächste Verwandte des Getöteten wird den Totschläger voller Zorn verfolgen, um den Tod zu rächen. Holt er ihn ein, dann bringt er ihn um. Dabei war der Verfolgte unschuldig, denn er hat nicht aus Hass getötet.7Darum sollt ihr drei gut erreichbare Zufluchtsorte bestimmen.8Später wird der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern. Das hat er euren Vorfahren geschworen. Ihr werdet dann das ganze Land besitzen, das er ihnen versprochen hat.9Er schenkt es euch, wenn ihr alle seine Gebote genau beachtet, die ich euch heute weitergebe. Liebt den HERRN, euren Gott, und lebt jeden Tag so, wie es ihm gefällt. In dem neu dazugewonnenen Gebiet sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen.10Denn in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch schenken will, soll kein unschuldiges Blut vergossen werden. Sonst trägt euer ganzes Volk dafür die Verantwortung.11Es kann aber auch sein, dass jemand aus Hass einem anderen auflauert, ihn ermordet und anschließend in einer der Zufluchtsstädte Schutz sucht.12Dann sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13Habt kein Mitleid mit einem Mörder! Das Blut, das er in eurem Land vergossen hat, darf nicht ungesühnt bleiben! Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.
Geht aufrichtig miteinander um!
14Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann stehlt euren Nachbarn keinen Grund und Boden. Lasst die Grundstücksgrenzen so, wie eure Vorfahren sie gezogen haben!15Ihr dürft niemanden verurteilen, wenn nur ein einziger Zeuge gegen ihn aussagt. Um welches Unrecht oder Verbrechen es auch geht, immer sind mindestens zwei oder drei Zeugen nötig, um eine Sache zu entscheiden.16Wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet und einen Zeugen der Lüge bezichtigt,17dann sollen beide ins Heiligtum vor den HERRN kommen und dort ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen.18Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge tatsächlich gelogen und den anderen zu Unrecht beschuldigt hat,19dann sollt ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hat. Duldet keine solche Hinterhältigkeit, sondern beseitigt das Böse aus eurem Volk!20Ganz Israel soll von der Bestrafung erfahren, damit alle gewarnt sind und so eine Verleumdung nicht wieder bei euch vorkommt.21In einem solchen Fall dürft ihr kein Erbarmen zeigen! Zur Festlegung der Strafe gilt der Grundsatz: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.