1»Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;2und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.3Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.4Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,5wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.6Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«7»Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,8sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.9Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!10Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.11Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«12»Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[1], so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;13und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,14sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben15und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.16Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,17so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.18Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«19»Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.21Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten[2].22In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches. (5Mo 12,16)23Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten[3].«
1Am Ende jedes siebten Jahres sollt ihr einander eure Schulden erlassen.2Wenn ihr jemandem aus eurem Volk etwas geliehen habt, dann fordert es nicht mehr zurück und zwingt eure Schuldner nicht zur Rückzahlung! Denn zur Ehre des HERRN wurde das Jahr des Schuldenerlasses bestimmt.3Nur wenn Ausländer euch etwas schulden, dürft ihr es zurückverlangen. Euren Landsleuten aber sollt ihr alles erlassen,4damit keiner von euch verarmt. Der HERR, euer Gott, will euch in dem Land, das er euch für immer gibt, reich beschenken.5Aber dazu müsst ihr auf ihn hören und die Gebote genau beachten, die ich euch heute gebe.6Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet so reich sein, dass ihr Menschen aus vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Ihr werdet Macht über sie gewinnen und selbst unabhängig sein.7Seid nicht hartherzig gegenüber den armen Israeliten, die mit euch in dem Land leben, das der HERR, euer Gott, euch schenkt. Sie sind doch eure Nachbarn und Landsleute! Verschließt euch nicht vor ihrer Not!8Stattdessen seid großzügig und leiht ihnen, so viel sie brauchen,9auch wenn das siebte Jahr nahe ist. Denkt dann nicht: »Was ich jetzt verleihe, bekomme ich nicht mehr zurück!« Seid nicht geizig! Verweigert den Armen aus eurem Volk nicht die nötige Hilfe! Sonst werden sie zum HERRN um Hilfe rufen, und ihr macht euch schuldig.10Gebt ihnen gern, was sie brauchen, ohne jeden Widerwillen. Dafür wird euch der HERR, euer Gott, bei all eurer Arbeit segnen und euch Gelingen schenken.11Es wird immer Arme und Bedürftige in eurem Land geben. Deshalb befehle ich euch: Helft den Menschen großzügig, die in Not geraten sind!
Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen
12Wenn israelitische Männer oder Frauen sich wegen ihrer Armut als Sklaven an euch verkaufen, sollen sie sechs Jahre lang für euch arbeiten. Im siebten Jahr müsst ihr sie wieder freilassen. (2Mo 21,2)13Lasst sie dann nicht mit leeren Händen gehen!14Gebt ihnen reichlich von dem mit, was der HERR euch geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein.15Denkt daran, dass auch ihr einmal Sklaven in Ägypten wart und der HERR euch von dort erlöst hat. Deshalb gebe ich euch heute diese Anweisung.16Vielleicht aber will dein Sklave bei dir bleiben, weil er an dir und deiner Familie hängt und es ihm gut bei euch geht.17Dann nimm ein spitzes Werkzeug und bohre ihm damit am Türpfosten deines Hauses ein Loch in sein Ohrläppchen. Von nun an muss der Sklave auf Lebenszeit bei dir bleiben. Das Gleiche gilt für Sklavinnen.18Aber wenn ein Sklave nach sechs Jahren gehen will, dann nimm es nicht zu schwer! Er hat dir die ganze Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Lass ihn frei! Dann wird der HERR, dein Gott, dich segnen bei allem, was du tust.
Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn
19Alle männlichen Rinder, Schafe und Ziegen, die als erste von ihrer Mutter geboren werden, sollt ihr dem HERRN geben und als heilig ansehen. Nehmt darum kein erstgeborenes Rind als Zugtier, und schert kein erstgeborenes Schaf!20Bringt sie stattdessen jedes Jahr an den Ort, den der HERR auswählen wird! Dort, in seiner Gegenwart, sollt ihr sie mit euren Familien essen.21Ist ein Tier lahm oder blind oder hat es einen anderen schweren Fehler, dann sollt ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, opfern.22Schlachtet es bei euch zu Hause. Dort könnt ihr es essen, so wie Hirsche und Gazellen, die nicht geopfert werden dürfen. Es ist auch gleichgültig, ob ihr gerade rein oder unrein seid. Jeder darf an der Mahlzeit teilnehmen.23Nur das Blut der Tiere sollt ihr nicht mitessen. Schüttet es auf die Erde wie Wasser!