1»Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,2so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.3Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile[1] zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.4Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –5wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,6damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.7Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.8Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat9- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,10damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –11Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,12so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.13Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«14»Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen[2] haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –15Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –16Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,17so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.18Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,19so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.20Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.21Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«
5.Mose 19
Gute Nachricht Bibel 2018
Asylstädte für Totschläger
1-2Wenn der HERR, euer Gott, die Völker vernichtet hat, deren Land er euch geben will, und ihr deren Städte und Häuser in Besitz genommen habt, dann sollt ihr drei Asylstädte auswählen. (4Mo 35,9)3Achtet darauf, dass die Städte gleichmäßig über das Land verteilt sind, und teilt entsprechend das ganze Land in drei Bezirke ein.4-6Die Städte sollen jedem als Zuflucht dienen, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Bäume zu fällen, und wenn er mit der Axt ausholt, gleitet ihm das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. Weil er ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat, kann er sein Leben vor dem Bluträcher retten, wenn er in einer der Asylstädte Schutz sucht. Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, sonst wird der Rächer in seiner Erbitterung den Totschläger einholen und umbringen, obwohl dieser keinen Mord begangen und den Tod nicht verdient hat.7Ihr sollt also zunächst drei Städte als Zufluchtsorte bestimmen.8Sie reichen aus, solange ihr erst einen Teil des Landes in Besitz genommen habt. Später aber wird der HERR euch das ganze Land geben, das er euren Vorfahren zugesagt hat.9Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr alle seine Gebote sorgfältig befolgt, die ich euch heute verkünde, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und euch stets nach seinen Weisungen richtet. Wenn ihr dann das ganze Land in Besitz genommen habt, sollt ihr noch drei weitere Asylstädte auswählen.10So sollt ihr dafür sorgen, dass in dem Land, das der HERR euch als Erbbesitz gibt, kein Unschuldiger getötet wird; denn dadurch würdet ihr schwere Schuld auf euch laden.11Wer jedoch seinem Nachbarn feind ist, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt, kann in diesen Asylstädten keinen Schutz finden. Wenn er in eine von ihnen flieht,12müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und zur Hinrichtung dem Bluträcher übergeben.13Ihr dürft ihn nicht aus Mitleid verschonen. Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben. Wenn ihr so handelt, wird es euch gut gehen in eurem Land. (5Mo 13,9; 5Mo 21,9)
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn ihr in dem Land lebt, das der HERR, euer Gott, euch geben wird, darf niemand die Grenzen seines Grundbesitzes, die seit alters festgelegt sind, auf Kosten seines Nachbarn verrücken. (5Mo 27,17)
Zeugen bei Gerichtsverfahren
15Wenn eine Anklage vor Gericht nur von einem einzigen Zeugen gestützt wird, darf die angeklagte Person nicht schuldig gesprochen werden, gleichgültig, um was für ein Vergehen es sich handelt. Erst aufgrund von zwei oder drei Zeugenaussagen darf ein Schuldspruch gefällt werden. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16)16Wenn ein Angeklagter behauptet, dass ein Zeuge ihn wissentlich falsch beschuldigt,17dann müssen die beiden zum Heiligtum des HERRN gehen und ihre Sache den Priestern oder Richtern vortragen, die dann gerade im Amt sind.18Diese sollen alles gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge den anderen mit vollem Wissen falsch beschuldigt hat,19muss über ihn die Strafe verhängt werden, die er über den anderen bringen wollte. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. (5Mo 13,6; 1Kor 5,13)20Alle in Israel sollen von der Bestrafung des falschen Zeugen erfahren. Dann werden sie sich fürchten und niemand unter euch wird mehr wagen, solch ein Unrecht zu begehen. (5Mo 13,12)21Ihr dürft niemand aus Mitleid verschonen. Stets gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2Mo 21,23; 5Mo 13,9)