Die sieben Stämme nördlich vom heiligen Weihebezirk
1»Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet.2Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet.3Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet.4Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet.5Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet.6Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet.7Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.«
Der heilige Weihebezirk
8»Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen.9Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein;10und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück[1] nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen.11Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen,12ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.13Die Leviten aber sollen neben[2] dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen.14Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig.15Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen[3] und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen.16Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen;17und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen.18Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen;19die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein.20Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert[4] abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz.21Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen.22[Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]«
Die fünf Stämme südlich vom heiligen Weihebezirk
23»Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet.24Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet.25Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet.26Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet.27Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet.28Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen.29Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein« – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN.30»Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –:31Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor;32auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor;33auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor;34auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor.35Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ›Gottesheim‹.«
Hesekiel 48
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches Bibelwerk1Das sind die Namen der Stämme: Im Norden, entlang dem Weg von Hetlon nach Lebo-Hamat und nach Hazar-Enan - das Gebiet von Damaskus liegt dabei nördlich, seitlich von Hamat - gehört von Osten nach Westen Dan ein Anteil.2Neben dem Gebiet Dans von Osten nach Westen Ascher - ein Anteil;3neben dem Gebiet Aschers von Osten nach Westen Naftali - ein Anteil;4neben dem Gebiet Naftalis von Osten nach Westen Manasse - ein Anteil;5neben dem Gebiet Manasses von Osten nach Westen Efraim - ein Anteil;6neben dem Gebiet Efraims von Osten nach Westen Ruben - ein Anteil;7neben dem Gebiet Rubens von Osten nach Westen Juda - ein Anteil.8Neben dem Gebiet Judas von Osten nach Westen soll das Hebeopfer sein, das ihr entrichten sollt, 25 000 Ellen breit und genauso lang wie jeder andere Anteil von Osten nach Westen. In seiner Mitte liegt das Heiligtum. (Hes 48,1)9Das Hebeopfer, das ihr dem HERRN als Abgabe entrichtet, hat eine Länge von 25 000 Ellen und eine Breite von 20 000 Ellen.[1]10Das heilige Hebeopfer soll, wie folgt, eingeteilt werden: Den Priestern soll ein Stück gehören, das im Norden 25 000 Ellen lang ist, im Westen 10 000 Ellen breit, im Osten 10 000 Ellen breit und im Süden auch 25 000 Ellen lang. Das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte liegen.11Den geweihten Priestern aus den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht abgeirrt sind, als die Israeliten ebenso in die Irre gingen wie die Leviten,12ihnen soll als Hebeopfer ein Stück von dem Land gehören, das als Hebeopfer entrichtet wurde; es ist hochheilig und liegt neben dem Gebiet der Leviten.13Den Leviten soll wie den Priestern ein Gebiet von 25 000 Ellen Länge und 10 000 Ellen Breite gehören. Das Ganze hat also eine Länge von 25 000 Ellen und eine Breite von 20 000 Ellen. (3Mo 25,32)14Man darf nichts davon verkaufen oder zum Tausch anbieten noch darf man dieses beste Stück des Landes auf andere übertragen; denn es ist dem HERRN heilig.15Die 5 000 Ellen, die längs der 25 000 Ellen in der Breite noch übrig bleiben, sind nicht heilig, sondern gehören der Stadt als Wohngebiet und Weidefläche. Die Stadt soll mitten darin liegen. (Offb 21,12)16Ihre Maße sollen im Norden 4500 Ellen und im Süden 4 500 Ellen betragen, ebenso 4 500 Ellen im Osten und 4 500 Ellen im Westen.17Die Weidefläche der Stadt erstreckt sich 250 Ellen nach Norden, 250 Ellen nach Süden, 250 Ellen nach Osten und 250 Ellen nach Westen.18Was dann der Länge nach noch übrig ist längs des heiligen Hebeopfers, sind 10 000 Ellen nach Osten und 10 000 Ellen nach Westen. Es liegt längs der heiligen Hebeopfer und von seinen Erträgen sollen sich die Arbeiter der Stadt ernähren.19Die Arbeiter der Stadt, die dieses Stück bebauen, sollen aus allen Stämmen Israels sein.20Das ganze Hebeopfer soll 25 000 mal 25 000 Ellen betragen. Als Quadrat einschließlich des Eigentums der Stadt sollt ihr das heilige Hebeopfer entrichten.21Was zu beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Besitzes der Stadt übrig bleibt, soll dem Fürsten gehören: Von den 25 000 Ellen des Hebeopfers bis zur Ostgrenze und von den 25 000 Ellen der Westseite bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen, sollen dem Fürsten gehören. Das heilige Hebeopfer und das Tempelheiligtum liegen mitten darin.22Abgesehen vom Besitz der Leviten und abgesehen vom Besitz der Stadt, die mitten in dem Gebiet liegen, das dem Fürsten gehört, soll das Gebiet zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins dem Fürsten gehören.23Die übrigen Stämme: Von Osten nach Westen Benjamin - ein Anteil;24neben dem Gebiet Benjamins von Osten nach Westen Simeon - ein Anteil;25neben dem Gebiet Simeons von Osten nach Westen Issachar - ein Anteil;26neben dem Gebiet Issachars von Osten nach Westen Sebulon - ein Anteil;27neben dem Gebiet Sebulons von Osten nach Westen Gad - ein Anteil.28Neben dem Gebiet Gads verläuft im Negeb die Südgrenze; sie führt von Tamar zu den Quellen von Meribat-Kadesch und zu dem Bach, der ins große Meer fließt.29Das ist das Land, das ihr als Erbbesitz an die Stämme Israels verlosen sollt, und das sind ihre Anteile - Spruch GOTTES, des Herrn.
Tore und Name der Stadt
30Das sind die Ausgänge der Stadt: auf der Nordseite, 4 500 Maß, drei Tore:31- die Stadttore aber sind nach den Stämmen Israels benannt -: drei Tore im Norden: das Tor Ruben ist eines, das Tor Juda ist eines, das Tor Levi ist eines; (Offb 21,12)32auf der Ostseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Josef ist eines, das Tor Benjamin ist eines, das Tor Dan ist eines;33auf der Südseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Simeon ist eines, das Tor Issachar ist eines, das Tor Sebulon ist eines;34die Westseite, 4 500 Maß, drei Tore: das Tor Gad ist eines, das Tor Ascher ist eines, das Tor Naftali ist eines.35Der Umfang beträgt 18 000. Und der Name der Stadt ist von heute an: Hier ist der HERR. (Offb 3,12; Offb 21,3)