1Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.2Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Folgendes hat der HERR geboten:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.4Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend[1] im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.6Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.7Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,8und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.9Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen[2] Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.11Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat12und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.13Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.«14»Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.15Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, daß er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.16Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.«17Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend[3] im Hause ihres Vaters lebt.
4.Mose 30
Einheitsübersetzung 2016
von Katholisches Bibelwerk1Mose teilte den Israeliten alles genauso mit, wie es ihm der HERR geboten hatte.
Gelübde
2Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR gebietet:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genauso, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausführen. (3Mo 27,1; 4Mo 6,2; 5Mo 23,22; Pred 5,3; Sir 18,22)4Wenn aber eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet, während sie noch ledig im Haus ihres Vaters lebt,5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfährt und ihr Vater ihr gegenüber schweigt, dann gelten all ihre Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, bleibt in Kraft;6versagt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung, dann tritt das Gelübde oder das Enthaltungsversprechen, zu dem sie sich verpflichtet hat, nicht in Kraft; der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder durch ein unbedachtes Wort, mit dem sie sich verpflichtet hat, gebunden ist,8dann bleiben die Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, falls ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigt.9Wenn ihr Mann aber an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung versagt, dann hat er ihr Gelübde, an das sie gebunden war, oder das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hatte, außer Kraft gesetzt und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen - alles, wozu sie sich verpflichtet hat - bleibt für sie in Kraft.11Wenn sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat,12dann bleiben alle Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehört, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat.13Wenn sie aber ihr Mann ausdrücklich außer Kraft gesetzt hat an dem Tag, an dem er davon hörte, dann ist alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Enthaltungsversprechen, aufgehoben; ihr Mann hat es außer Kraft gesetzt und der HERR wird es ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der zu Enthaltung oder Verzicht verpflichtet, in Kraft oder außer Kraft setzen.15Schweigt ihr Mann dazu von einem Tag bis zum andern, dann setzt er alle Gelübde oder alle Enthaltungsversprechen, die sie verpflichten, in Kraft. Er hat sie in Kraft gesetzt, denn er hat an dem Tag, an dem er davon erfahren hat, geschwiegen.16Hat er aber davon erfahren und setzt sie erst später außer Kraft, dann trägt er dafür die Verantwortung.17Das sind die Gesetze, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters lebt.