Vorschriften bezüglich der Speis- und Trankopfer als Beigabe zu den Brand- und Heilsopfern
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,3und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen wollt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer, sei es, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder bei einer freiwilligen Gabe oder an euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Duft zu bereiten, von den Rindern oder vom Kleinvieh:4so soll der, welcher dem HERRN seine Opfergabe darbringt, zugleich auch als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl darbringen, das mit einem Viertel Hin Öl gemengt ist;5und an Wein zum Trankopfer sollst du neben dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer noch ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.6Für einen Widder dagegen sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Drittel Hin Öl gemengt ist, herrichten7und an Wein zum Trankopfer ein Drittel Hin als lieblichen Duft für den HERRN darbringen.8Wenn du ferner ein junges Rind als Brandopfer oder als Schlachtopfer herrichten willst, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als Heilsopfer für den HERRN,9so soll man neben dem jungen Rind noch drei Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem halben Hin Öl gemengt ist, als Speisopfer darbringen;10und an Wein sollst du als Trankopfer ein halbes Hin beim Feueropfer zu lieblichem Duft für den HERRN darbringen.11So soll es bei jedem Rind sowie bei jedem Widder und bei jedem Schaf- oder Ziegenlamm gehalten werden:12nach der Zahl (der Tiere), die ihr darbringt, sollt ihr bei jedem einzelnen Stück so verfahren.13Jeder Einheimische soll hierbei in dieser Weise verfahren, wenn er dem HERRN ein Feueropfer zu lieblichem Geruch darbringt;14und wenn sich ein Fremdling als Gast bei euch aufhält oder wenn sonst einmal jemand in eurer Mitte weilt und ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN herrichtet, so soll er ebenso verfahren, wie ihr es tut.15Für die ganze Bevölkerung gilt eine und dieselbe Satzung, für euch wie für den Fremdling, der sich als Gast bei euch aufhält; eine ewiggültige Satzung soll es für euch von Geschlecht zu Geschlecht sein: vor dem HERRN[1] soll der Fremdling ebenso dastehen wie ihr selbst.16Das gleiche Gesetz und das gleiche Recht soll für euch und für den Fremdling gelten, der sich als Gast bei euch aufhält.«
Bestimmung über die Erstlingskuchen
17Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:18»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde,19so sollt ihr, wenn ihr von dem Brotkorn des Landes eßt, für den HERRN ein Hebeopfer abgeben[2].20Als Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben[3]; wie die Hebe von der Tenne, ebenso sollt ihr auch diese abgeben.21Von den Erstlingen eures Schrotmehls sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben in allen euren künftigen Geschlechtern.«
Vorschriften bezüglich der Sündopfer für unwissentliche Verfehlungen; Unsühnbarkeit vorsätzlicher Übertretungen
22»Und wenn ihr euch unabsichtlich[4] vergeht und irgendeines von diesen Geboten, die der HERR dem Mose aufgetragen hat, unbefolgt laßt,23irgend etwas von dem, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tage, wo der HERR euch Gebote gegeben hat, und weiterhin von Geschlecht zu Geschlecht,24so soll, wenn das Vergehen unabsichtlich von der Gemeinde in Übereilung begangen ist, die ganze Gemeinde einen jungen Stier als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN samt dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer nach der vorgeschriebenen Weise herrichten, außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer.25Wenn der Priester so der ganzen Gemeinde der Israeliten Sühne erwirkt hat, so wird ihnen Vergebung zuteil werden; denn es hat nur ein Versehen stattgefunden, und sie haben dem HERRN ihre Opfergabe in Gestalt eines Feueropfers, dazu auch ihr Sündopfer vor dem HERRN wegen ihres Versehens dargebracht.26So wird dann der ganzen Gemeinde der Israeliten sowie den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, Vergebung zuteil werden; denn es lag ein Versehen des ganzen Volkes vor.27Wenn sich aber ein einzelner unabsichtlich verfehlt, so soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.28Wenn dann der Priester einem solchen, der sich unvorsätzlich ein Vergehen gegen den HERRN hat zuschulden kommen lassen, Sühne durch Vollziehung der Sühnegebräuche erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteil werden.29Für den Einheimischen unter den Israeliten und für den als Gast im Lande weilenden Fremdling soll die gleiche Bestimmung bei euch gelten, wenn sich jemand unvorsätzlich ein Vergehen zuschulden kommen läßt.30Wenn sich aber jemand vorsätzlich vergeht, mag es ein Einheimischer oder ein Fremdling sein, ein solcher gilt als Gotteslästerer, und der Betreffende soll aus seinem Volk ausgerottet werden;31denn er hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot übertreten; ein solcher Mensch soll ohne Gnade ausgerottet werden: seine Schuld komme über ihn[5]!«
Bericht über die Steinigung eines Sabbatschänders
32Als die Israeliten sich in der Wüste befanden, trafen sie einen Mann, der am Sabbattage Holz auflas.33Da brachten die, welche ihn beim Holzlesen angetroffen hatten, ihn zu Mose und Aaron und zu der ganzen Gemeinde,34und man legte ihn in Gewahrsam; denn es lag noch keine Bestimmung darüber vor, was mit ihm geschehen solle.35Da gebot der HERR dem Mose: »Der Mann soll unbedingt mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn außerhalb des Lagers steinigen!«36So führte ihn denn die ganze Gemeinde vor das Lager hinaus, und man warf ihn mit Steinen tot, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
Verordnung über die an den Kleiderzipfeln anzubringenden Quasten
37Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:38»Gib den Israeliten die Weisung, daß sie sich Quasten an die Zipfel ihrer Obergewänder setzen, sie und ihre kommenden Geschlechter, und daß sie an jeder Zipfelquaste eine Schnur von blauem Purpur anbringen.39Die Quasten sollen euch dann dazu dienen, daß ihr bei ihrem Anblick aller Gebote des HERRN gedenkt, um nach ihnen zu tun und nicht von mir abzufallen nach den Gelüsten eures Herzens und eurer Augen, durch die ihr euch zum Treubruch verführen laßt.40Ihr sollt vielmehr aller meiner Gebote eingedenk bleiben und nach ihnen tun und so eurem Gott geheiligt sein:41ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten weggeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der HERR, euer Gott!«
Anweisungen für begleitende Speise- und Trankopfer
1Der HERR sprach zu Mose:2Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zur Besiedlung gebe,3und wenn ihr für den HERRN ein Feueropfer vorbereitet, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe oder anlässlich eurer Feste, um dem HERRN einen beruhigenden Duft von einem Rind, einem Schaf oder einer Ziege darzubringen,4dann soll der, der darbringt, dem HERRN als seine Opfergabe bringen: ein Speiseopfer, ein Zehntel Weizenfeinmehl, das mit einem viertel Hin Öl vermengt ist,5und ein viertel Hin Wein als Trankopfer sollst du zu Brand- oder Schlachtopfer eines Lammes herrichten.6Für einen Widder sollst du als Speiseopfer zwei Zehntel Weizenfeinmehl herrichten, das mit einem drittel Hin Öl vermengt ist,7und als Trankopfer ein drittel Hin Wein. Du sollst es darbringen als beruhigenden Duft für den HERRN.8Richtest du ein Kalb als Brand- oder Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Heilsopfer für den HERRN her,9dann soll man für jedes Kalb als Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl darbringen, das mit einem halben Hin Öl vermengt ist;10als Trankopfer sollst du ein halbes Hin Wein darbringen. Das ist ein Feueropfer, ein beruhigender Duft für den HERRN.11So soll man es bei jedem Rind, bei jedem Widder, bei jedem jungen Lamm und jeder jungen Ziege machen.12Je nachdem, wie viele Tiere ihr zum Opfer herrichtet, sollt ihr es jeweils machen.13So soll es jeder Einheimische machen, wenn er ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den HERRN darbringt.14Wenn ein Fremder, der bei euch lebt, oder einer, dessen Familie schon seit Generationen unter euch lebt, ein Feueropfer als beruhigenden Duft für den HERRN darbringen will, dann soll er es ebenso machen wie ihr. (2Mo 12,14; 3Mo 16,29; 3Mo 19,34)15In der Versammlung soll ein und dieselbe Satzung für euch und für die Fremden, die bei euch leben, gelten; das soll als ewige Satzung gelten, von Generation zu Generation: Was für euch gilt, soll auch für den Fremden vor dem HERRN gelten.16Die gleiche Weisung und der gleiche Rechtsentscheid gelten für euch und für die Fremden, die bei euch leben.
Erstlingsgabe des Brotteigs
17Der HERR sprach zu Mose:18Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringe,19und wenn ihr vom Brot des Landes esst, dann sollt ihr ein Hebeopfer für den HERRN abgeben.20Als Erstlingsgabe von eurem Brotteig sollt ihr einen Kuchen als Hebeopfer abgeben. Ihr sollt ihn wie das Hebeopfer von der Tenne abliefern.21Von dem ersten Gebäck aus eurem Teig sollt ihr dem HERRN ein Hebeopfer abgeben, von Generation zu Generation.
Sühnopfer für unabsichtliche Unterlassungen
22Wenn ihr aus Versehen irgendeines dieser Gebote, die der HERR dem Mose mitgeteilt hat, nicht haltet,23irgendetwas, was der HERR euch durch Mose geboten hat seit dem Tag, an dem der HERR die Gebote gegeben hat, und von da an von Generation zu Generation,24dann soll, wenn das Versehen vorkam, ohne dass die Gemeinde es bemerkte, die ganze Gemeinde einen Jungstier zum Brandopfer als beruhigenden Duft für den HERRN herrichten sowie das dazugehörende Speise- und Trankopfer gemäß der Vorschrift und einen Ziegenbock als Sündopfer.25Der Priester soll für die ganze Gemeinde der Israeliten Sühne erwirken, dann wird ihnen vergeben werden; denn es war ein Versehen und sie haben ihre Opfergabe als Feueropfer für den HERRN und ihr Sündopfer für ihr Versehen vor den HERRN gebracht.26Der ganzen Gemeinde der Israeliten und den Fremden, die bei ihnen leben, wird vergeben werden, denn das ganze Volk war von dem Versehen betroffen.27Wenn jemand versehentlich sündigt, dann soll er eine einjährige Ziege als Sündopfer darbringen.28Der Priester soll für die Person, die versehentlich gesündigt hat, vor dem HERRN Sühne erwirken; dann wird ihr vergeben werden.29Für die einheimischen Israeliten und für die Fremden, die bei ihnen leben, gilt die gleiche Weisung, wenn jemand etwas aus Versehen tut.
Keine Vergebung für öffentlich begangene Freveltaten
30Die Person aber, sei sie einheimisch oder fremd, die mit erhobener Hand handelt, hat den HERRN gelästert. Eine solche Person muss aus ihrem Volk ausgemerzt werden,31denn sie hat das Wort des HERRN verachtet und sein Gebot gebrochen. Eine solche Person muss ausgemerzt werden; ihre Schuld bleibt auf ihr.
Verstoß gegen das Sabbatgebot
32Als die Israeliten in der Wüste waren, entdeckten sie einmal, dass jemand am Sabbat Holz sammelte.33Diejenigen, die ihn beim Holzsammeln entdeckt hatten, brachten ihn vor Mose und Aaron und vor die ganze Gemeinde.34Sie nahmen ihn in Gewahrsam, weil noch nicht entschieden war, was mit ihm geschehen sollte.35Der HERR sprach zu Mose: Der Mann hat den Tod verdient. Die ganze Gemeinde soll ihn draußen vor dem Lager steinigen.36Da führte die ganze Gemeinde den Mann vor das Lager hinaus und steinigte ihn zu Tode, wie der HERR es Mose geboten hatte.
Erinnerungszeichen der Kleiderquasten zum Halten der Gebote
37Der HERR sprach zu Mose:38Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen, sie sollen sich Quasten an ihre Kleiderzipfel nähen, von Generation zu Generation, und sollen an den Quasten eine violette Purpurschnur anbringen;39sie soll bei euch zur Quaste gehören. Ihr sollt sie ansehen und euch an alle Gebote des HERRN erinnern; ihr sollt sie tun und nicht hinter eurem Herzen und hinter euren Augen herschweifen, indem ihr ihnen nachhurt,40damit ihr euch erinnert und alle meine Gebote tut und ihr eurem Gott heilig seid.41Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich bin der HERR, euer Gott. (2Mo 6,7; 3Mo 22,33; 3Mo 25,38)