3.Mose 7

Menge Bibel

1 »Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;3 das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.5 Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.6 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden: es ist hochheilig.7 Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.8 Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.9 Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,7)10 Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.«11 »Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:12 Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;13 nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.14 Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.15 Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –16 Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.17 Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muß im Feuer verbrannt werden;18 denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel[1] gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –19 Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;20 aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele[2] eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.21 Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers ißt, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.« (3Mo 7,20)22 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:23 »Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;25 denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele[3] soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.26 Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.27 Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«28 Weiter gebot der HERR dem Mose:29 »Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.30 Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt[4] werde.31 Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.34 Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.36 Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.37 Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,38 wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

3.Mose 7

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist etwas Hochheiliges. (3Mo 7,14)2 Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar sprengen.3 Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4 die beiden Nieren, das Fett über ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren loslöst.5 Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer.6 Jede männliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges.7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Weisung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Versöhnung erwirkt.8 Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester bringt, gehört dem Priester, der es darbringt. (3Mo 1,6)9 Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehört dem Priester, der es darbringt.10 Jedes mit Öl vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehört allen Söhnen Aarons ohne Unterschied.11 Dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man für den HERRN darbringt: (3Mo 3,1)12 Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesäuerte, mit Öl vermengte Kuchen hinzutun und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt und eingerührt ist. (Ps 107,22; Ps 116,17)13 Dazu soll man auch Gebäck aus gesäuertem Brot geben und das alles zusammen mit seinem als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfer darbringen.14 Einen Teil von jeder Opfergabe soll man als Hebeopfer dem HERRN darbringen; es gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt.[1]15 Das Opferfleisch seines als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.16 Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden; (3Mo 19,5; 4Mo 15,3; Ps 116,18)17 was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll verbrannt werden.18 Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende kein Wohlgefallen. Es wird ihm nicht angerechnet und ist verfallen und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen.19 Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt hat, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen;20 wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.21 Wenn eine Person mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das für den HERRN geopfert wird, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden. (3Mo 5,3; 3Mo 15,5)22 Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,16)23 Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege dürft ihr keinerlei Fett essen.24 Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem Zweck verwendet werden, doch essen dürft ihr es auf keinen Fall.25 Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer für den HERRN darbringt, soll von seiner Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.26 Wo immer ihr wohnt, dürft ihr kein Blut genießen, weder von Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10; 3Mo 19,26; 5Mo 12,23)27 Jede Person, die Blut genießt, soll von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.28 Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,1)29 Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer für den HERRN darbringen will, soll davon als Opfergabe für den HERRN Folgendes herbeibringen:30 Mit seinen Händen bringe er als Feueropfer für den HERRN das Fett des Bruststückes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er vor dem HERRN als Erhebungsopfer emporheben soll.31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust aber gehört Aaron und seinen Söhnen.32 Als Hebeopfer gebt von euren Heilsopfern die rechte Schenkelkeule dem Priester!33 Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Söhne Aarons als Anteil gehören, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt.34 Ich nehme nämlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust als Erhebungsopfer und die Schenkelkeule als Hebeopfer und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ein ewiges Gesetz von den Israeliten. (3Mo 10,15; 4Mo 6,20)35 Das also ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN von dem Tag an, an dem man sie herantreten ließ, um als Priester dem HERRN zu dienen.36 Das hat der HERR ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie unter den Israeliten salbte. Das gelte für sie als ewige Satzung für eure Generationen.37 Das ist die Weisung für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer.38 So hat es der HERR dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem HERRN in der Wüste Sinai darzubringen.