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3.Mose 13

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft

Aussatz bei Menschen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5Mo 24,8) 2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern. (4Mo 12,10; Hi 18,13) 3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären. 4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage 5 und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen. 6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen 8 und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz. 9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen. 10 Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist, 11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist, 13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein. 14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. 16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein. 18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder, 19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist. 21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen. 22 Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle. 23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären. 24 Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß 25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle. 26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen 27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle. 28 Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals. 29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat 30 und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen. 32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 35 Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist, 36 und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein. 37 Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen 39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein. 42 Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen. 43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf. 45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein! 46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5) 

Aussatz an Kleidern

47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen, 48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird, 49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, 54 so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen. 56 Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten. 57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist. 58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind. 

Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart.
Die Verwendung des Textes erfolgt mit Genehmigung der Deutschen Bibelgesellschaft.

www.die-bibel.de

3.Mose 13

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage[1], so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen. (5Mo 17,8; 5Mo 24,8; Mal 2,7; Mt 8,1; Lk 17,12) 3 Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 10,10; Spr 30,12) 4 Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen, (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,26; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,50; 3Mo 13,54; 3Mo 14,38; 4Mo 12,15) 5 und am siebten Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,7; 3Mo 13,21; 3Mo 13,27; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,54; 3Mo 14,9; Ps 38,4; Jes 1,5) 6 Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein. (3Mo 13,17; 3Mo 13,23; 3Mo 13,28; 3Mo 13,34; 3Mo 13,40; 3Mo 14,8) 7 Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. (3Mo 13,5) 8 Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz. (3Mo 13,3) 9 Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen; 10 sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist, (3Mo 13,3; 2Kön 5,27) 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. (4Mo 12,10; 2Chr 26,19) 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen, 13 und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. (3Mo 13,6) 14 An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein. (3Mo 13,10) 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. (3Mo 13,3) 16 Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen. (3Mo 13,2) 17 Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein. (3Mo 13,6) 18 Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, (2Mo 9,9; 2Mo 15,26) 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. (3Mo 13,24; 3Mo 13,42; 3Mo 14,37) 20 Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen. (3Mo 13,3) 21 Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,31; 3Mo 13,50) 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage. (3Mo 13,3; 3Mo 13,8; 3Mo 13,11; 3Mo 13,15; 3Mo 13,20; 3Mo 13,25; 3Mo 13,27; 3Mo 13,30; 3Mo 13,36; 3Mo 13,44) 23 Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3Mo 13,6; 3Mo 13,17) 24 Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck; (Jes 3,24) 25 und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,4; 3Mo 13,19) 26 Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,4) 27 Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,22) 28 Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde. (3Mo 13,24) 29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, (3Mo 13,3; 3Mo 13,10; 3Mo 13,19; 3Mo 13,42; 3Mo 13,53; 3Mo 13,57) 30 und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. (3Mo 13,33) 31 Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,21) 32 Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut, (3Mo 13,30) 33 so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,30; 3Mo 13,34; 3Mo 13,37; 3Mo 14,54) 34 Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein. (3Mo 13,6) 35 Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut, (3Mo 13,33) 36 und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein. (3Mo 13,22) 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. (3Mo 13,33) 38 Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, (3Mo 13,25) 39 und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. (3Mo 13,6) 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein. (3Mo 21,5; 2Kön 2,23; Jes 3,24; Am 8,10; Mi 1,16) 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. (3Mo 13,6) 42 Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen. 43 Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. (3Mo 13,22) 45 Der Aussätzige, an dem die Plage ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! (3Mo 21,10; 4Mo 12,10; 4Mo 14,6; 2Sam 13,19; 2Kön 5,1; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Esr 9,3; Hi 1,20; Hes 24,17; Hes 24,22; Mi 3,7; Mt 8,2; Mt 10,8; Mt 11,5; Lk 17,12) 46 Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4Mo 5,2; 4Mo 12,14) 

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz -Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen, (3Mo 13,29; 3Mo 14,33) 48 es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen. (3Mo 13,2; 3Mo 13,9) 50 Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,31) 51 Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und [der Gegenstand] ist unrein; (3Mo 14,44) 52 und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. (3Mo 14,45; 5Mo 7,25; Apg 19,19) 53 Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, 54 so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand wasche, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. (2Kön 5,10; Ps 51,4) 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite. (3Mo 13,52) 56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten. 57 Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. (3Mo 13,52) 58 Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschen, so ist es rein. (3Mo 14,53; 2Kön 5,10; Ps 51,3; 2Kor 7,1; Hebr 9,10; Offb 1,6; Offb 7,14) 59 Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind. (3Mo 6,2; 3Mo 7,37) 

Bibeltext der Schlachter
Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft
Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

3.Mose 13

الكتاب المقدس

von Biblica

شرائع الأمراض الجلدية المعدية

1 وَقَالَ الرَّبُّ لِمُوسَى وَهَرُونَ: 2 «إِذَا أُصِيبَ جِلْدُ إِنْسَانٍ بِوَرَمٍ أَوْ قُوبَاءَ أَوْ لُمْعَةٍ، يُمْكِنُ أَنْ تَتَحَوَّلَ فِي جِلْدِهِ إِلَى دَاءِ الْبَرَصِ، فَلْيُؤْخَذْ إِلَى هَرُونَ أَوْ إِلَى أَحَدِ أَبْنَائِهِ الْكَهَنَةِ لِيُعَايِنَهُ. 3 فَإِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ أَنَّ الشَّعْرَ فِي مَوْضِعِ الدَّاءِ قَدِ ابْيَضَّ، وَأَنَّ مَكْمَنَ الدَّاءِ غَائِرٌ عَنْ سَطْحِ الْجِلْدِ الْمُحِيطِ بِهِ، فَالدَّاءُ يَكُونُ ضَرْبَةَ الْبَرَصِ. فَيُعْلِنُ الْكَاهِنُ أَنَّهُ مُصَابٌ بِمَرَضِ الْبَرَصِ النَّجِسِ. 4 وَإِنْ لَمْ تَكُنِ الْبُقْعَةُ الْبَيْضَاءُ غَائِرَةً عَنْ سَطْحِ الْجِلْدِ، وَلَمْ يَكُنِ الشَّعْرُ الْمَوْجُودُ فِيهَا قَدِ ابْيَضَّ، يَحْجُزُ الْكَاهِنُ الْمَرِيضَ سَبْعَةَ أَيَّامٍ، 5 ثُمَّ يَفْحَصُهُ بَعْدَ ذَلِكَ، فَإِنْ وَجَدَ أَنَّ الْبُقْعَةَ لَمْ تَتَّسِعْ وَتَمْتَدَّ، يَحْجُزُهُ الْكَاهِنُ سَبْعَةَ أَيَّامٍ أُخْرَى، 6 وَيُعَايِنُهُ فِي الْيَوْمِ السَّابِعِ ثَانِيَةً. فَإِذَا وَجَدَ أَنَّ الضَّرْبَةَ دَاكِنَةُ اللَّوْنِ وَالْبُقْعَةَ لَمْ تَتَّسِعْ وَتَمْتَدَّ، يَحْكُمُ بِسَلامَتِهِ. إِنَّهَا قُوبَاءُ. وَعَلَيْهِ فَقَطْ أَنْ يَغْسِلَ ثِيَابَهُ فَيُعْتَبَرَ طَاهِراً. 7 لَكِنْ إِنِ امْتَدَّتِ الْبُقْعَةُ فِي الْجِلْدِ بَعْدَ مُعَايَنَةِ الْكَاهِنِ لَهُ لِتَطْهِيرِهِ، يُعْرَضُ عَلَى الْكَاهِنِ مَرَّةً أُخْرَى، 8 فَإِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ بَعْدَ فَحْصِهِ أَنَّ الْبُقْعَةَ قَدِ امْتَدَّتْ وَاتَّسَعَتْ، يُعْلِنُ الْكَاهِنُ نَجَاسَتَهُ لإِصَابَتِهِ بِمَرَضِ الْبَرَصِ. 9 إِذَا كَانَ إِنْسَانٌ مُصَاباً بِدَاءِ الْبَرَصِ تَعْرِضُونَهُ عَلَى الْكَاهِنِ، 10 فَإِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ بَعْدَ فَحْصِهِ أَنَّ فِي الْجِلْدِ وَرَماً أَبْيَضَ، ابْيَضَّ فِيهِ الشَّعْرُ وَبَدَتْ فِيهِ قُرْحَةٌ، 11 فَيَكُونُ هَذَا مَرَضَ بَرَصٍ مُزْمِنٍ أَصَابَ جِلْدَهُ. وَيُعْلِنُ الْكَاهِنُ لِذَلِكَ نَجَاسَتَهُ، وَلا يَحْجُزُهُ لِثُبُوتِ الدَّاءِ فِيهِ. 12 لَكِنْ إِنْ كَانَ الْبَرَصُ قَدِ انْتَشَرَ فِي جِلْدِ الْبَدَنِ كُلِّهِ، وَغَطَّى الْمُصَابَ مِنْ رَأْسِهِ إِلَى قَدَمَيْهِ، 13 يُعِيدُ الْكَاهِنُ فَحْصَهُ. فَإِذَا وَجَدَ أَنَّ الْبَرَصَ غَطَّى الْجِسْمَ كُلَّهُ يُعْلِنُ طَهَارَتَهُ، لأَنَّ جِلْدَهُ كُلَّهُ قَدِ اسْتَحَالَ إِلَى اللَّوْنِ الأَبْيَضِ. 14 لَكِنْ حِينَ يَرَى فِيهِ قُرْحَةً، يَحْكُمُ بِنَجَاسَةِ الْمَرِيضِ، 15 ثُمَّ يُعِيدُ فَحْصَهُ. فَإِذَا وَجَدَ الْقُرْحَةَ فِي الْجِلْدِ الْمُصَابِ، يُعْلِنُ نَجَاسَةَ الْمَرِيضِ، لأَنَّ الْقُرْحَةَ نَجِسَةٌ، وَهِيَ عَلامَةُ الْبَرَصِ. 16 ثُمَّ إِنْ عَادَ لَوْنُ الْقُرْحَةِ وَابْيَضَّ يَعْرِضُ نَفْسَهُ عَلَى الْكَاهِنِ، 17 فَإِنْ فَحَصَهَا الكَاهِنُ وَوَجَدَ أَنَّ الْبُقْعَةَ قَدْ تَحَوَّلَتْ إِلَى بَيْضَاءَ، يُعْلِنُ طَهَارَةَ الْمُصَابِ. إِنَّهُ طَاهِرٌ. 18 إِنْ كَانَ فِي جِلْدِ إِنْسَانٍ دُمَّلٌ تَمَّ شِفَاؤُهُ، 19 ثُمَّ تَخَلَّفَ عَنْهُ وَرَمٌ أَبْيَضُ أَوْ بُقْعَةٌ لامِعَةٌ بَيْضَاءُ ضَارِبَةٌ إِلَى الْحُمْرَةِ، فَلْيُعْرَضْ عَلَى الْكَاهِنِ 20 فَإِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ أَنَّ مَوْضِعَ الدَّاءِ غَائِرٌ عَنْ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، وَقَدِ ابْيَضَّ الشَّعْرُ فِيهِ، يُعْلِنُ نَجَاسَتَهُ، لأَنَّهُ دَاءُ بَرَصٍ أَفْرَخَ فِي الدُّمَّلِ. 21 وَلَكِنْ إِنْ عَايَنَهُ الْكَاهِنُ فَوَجَدَ أَنَّ مَوْضِعَ الدَّاءِ خَالٍ مِنَ الشَّعْرِ الْأَبْيَضِ، وَأَنَّهُ يَسْتَوِي مَعَ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، وَأَنَّ لَوْنَهُ دَاكِنٌ، يَحْجُزُ الْمُصَابُ سَبْعَةَ أَيَّامٍ. 22 فَإِنِ امْتَدَّ وَاتَّسَعَ فِي الْجِلْدِ يَحْكُمُ الْكَاهِنُ بِنَجَاسَتِهِ، لأَنَّهُ مُصَابٌ بِالدَّاءِ. 23 وَلَكِنْ إِنْ بَقِيَتِ الْبُقْعَةُ اللّامِعَةُ كَمَا هِيَ، وَلَمْ تَتَّسِعْ وَتَمْتَدَّ، تَكُونُ مُجَرَّدَ أَثَرٍ لِلدُّمَّلِ، فَيُعْلِنُ طَهَارَةَ الْمُصَابِ. 24 إِنِ احْتَرَقَ جِلْدُ إِنْسَانٍ فَابْيَضَّ مَوْضِعُ الْحَرْقِ، أَوْ صَارَ أَبْيَضَ ضَارِباً إِلَى الْحُمْرَةِ، 25 وَفَحَصَ الْكَاهِنُ الْبُقْعَةَ اللّامِعَةَ فَوَجَدَ أَنَّ شَعْرَهَا قَدِ ابْيَضَّ، وَبَدَتْ غَائِرَةً عَنْ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، يَكُونُ ذَلِكَ بَرَصاً أَفْرَخَ فِي مَوْضِعِ الْحَرْقِ، فَيَحْكُمُ بِنَجَاسَتِهِ. 26 وَلَكِنْ إِنْ فَحَصَهَا الْكَاهِنُ وَلَمْ يَجِدْ فِي الْبُقْعَةِ شَعْراً أَبْيَضَ، وَأَنَّهَا تَسْتَوِي مَعَ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، وَأَنَّ لَوْنَهَا دَاكِنٌ يَحْجُزُهُ أُسْبُوعاً، 27 ثُمَّ يُعِيدُ فَحْصَهُ فِي الْيَوْمِ السَّابِعِ. فَإِنْ وَجَدَ أَنَّهَا امْتَدَّتْ فِي الْجِلْدِ، يُعْلِنُ نَجَاسَتَهُ لأَنَّهُ مُصَابٌ بِالْبَرَصِ 28 لَكِنْ إِنْ بَقِيَتِ الْبُقْعَةُ اللّامِعَةُ عَلَى حَالِهَا وَلَمْ تَمْتَدَّ فِي الْجِلْدِ، وَاكْمَدَّ لَوْنُهَا، فَهِيَ مُجَرَّدُ أَثَرِ الْحَرْقِ وَلَيْسَتْ بَرَصاً، وَيُعْلِنُ الْكَاهِنُ طَهَارَةَ الْمُصَابِ. 29 إِذَا أُصِيبَ رَجُلٌ أَوِ امْرَأَةٌ بِقُرْحَةٍ فِي الرَّأْسِ أَوْ فِي الذَّقَنِ، 30 وَعَايَنَ الْكَاهِنُ الإِصَابَةَ فَوَجَدَهَا غَائِرَةً عَنْ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، وَفِيهَا شَعْرٌ أَشْقَرُ دَقِيقٌ، يَحْكُمُ بِنَجَاسَةِ الْمُصَابِ لأَنَّهَا قَرَعٌ، بَرَصُ الرَّأْسِ أَوْ الذَّقَنِ 31 لَكِنْ إذَا وَجَدَ الْكَاهِنُ بَعْدَ فَحْصِهِ إِصَابَةَ الْقَرَعِ أَنَّهَا لَيْسَتْ غَائِرَةً عَنْ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، وَأَنَّهَا خَالِيَةٌ مِنَ الشَّعْرِ الأَسْوَدِ، يَحْجُزُ الْكَاهِنُ الْمُصَابَ بِالْقَرَعِ سَبْعَةَ أَيَّامٍ، 32 ثُمَّ يُعِيدُ الْفَحْصَ فِي الْيَوْمِ السَّابِعِ. فَإِنْ وَجَدَ أَنَّهَا لَمْ تَمْتَدَّ وَأَنَّهَا خَالِيَةٌ مِنَ الشَّعْرِ الأَشْقَرِ وَأَنَّهَا تَسْتَوِي مَعَ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، 33 يَحْلِقُ الْمُصَابُ شَعْرَهُ بِاسْتِثْنَاءِ شَعْرِ الْبُقْعَةِ الْمُصَابَةِ. وَيَحْجُزُهُ الْكَاهِنُ سَبْعَةَ أَيَّامٍ أُخْرَى 34 فَإِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ فِي الْيَوْمِ السَّابِعِ أَنَّ الإِصَابَةَ لَمْ تَمْتَدَّ فِي جِلْدِ الْمَرِيضِ، وَأَنَّهَا تَسْتَوِي مَعَ سَطْحِ بَاقِي الْجِلْدِ، يَحْكُمُ بِطَهَارَتِهِ. وَعَلَيْهِ فَقَطْ أَنْ يَغْسِلَ ثِيَابَهُ فَيَكُونُ طَاهِراً. 35 لَكِنْ إِنِ امْتَدَّ الْقَرَعُ فِي الْجِلْدِ بَعْدَ عَرْضِهِ عَلَى الْكَاهِنِ وَالْحُكْمِ بِطَهَارَتِهِ، 36 يَفْحَصُهُ الكَاهِنُ ثَانِيَةً. فَإِنْ رَأَى أَنَّ الإِصَابَةَ قَدِ امْتَدَّتْ فِي الْجِلْدِ، لَا يَحْتَاجُ الْكَاهِنُ أَنْ يَبْحَثَ عَنْ شَعْرٍ أَشْقَرَ، لأَنَّ الْمُصَابَ مَرِيضٌ بِدَاءِ الْبَرَصِ. 37 لَكِنْ إِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ أَنَّ الإِصَابَةَ تَوَقَّفَتْ وَلَمْ تَمْتَدَّ، وَقَدْ نَبَتَ فِيهَا شَعْرٌ أَسْوَدُ، فَتِلْكَ عَلامَةُ شِفَائِهِ. وَيَحْكُمُ بِطَهَارَتِهِ. 38 وَإِنْ ظَهَرَتْ فِي جِلْدِ رَجُلٍ أَوِ امْرَأَةٍ بُقَعٌ لامِعَةٌ بَيْضَاءُ، 39 وَفَحَصَهَا الْكَاهِنُ، وَإذَا بِها كَامِدَةُ اللَّوْنِ بَيْضَاءُ، يَكُونُ ذَلِكَ بَهَقٌ قَدِ انْتَشَرَ فِي الْجِلْدِ، وَالْمُصَابُ يَكُونُ طَاهِراً. 40 وَإذَا سَقَطَ شَعْرُ إِنْسَانٍ فَهُوَ أَقْرَعُ، وَيَكُونُ طَاهِراً. 41 وَإِنْ سَقَطَ الشَّعْرُ مِنْ مُقَدَّمَةِ رَأْسِهِ فَهُوَ أَصْلَعُ، وَيَكُونُ طَاهِراً. 42 وَلَكِنْ إِنْ ظَهَرَ فِي الْقَرَعَةِ أَوِ الصُّلْعَةِ قُرْحَةٌ بَيْضَاءُ ضَارِبَةٌ إِلَى الْحُمْرَةِ، يَكُونُ هَذَا بَرَصٌ قَدْ أَفْرَخَ فِي قَرْعَتِهِ أَوْ صُلْعَتِهِ، 43 فَيَفْحَصُهُ الْكَاهِنُ. فَإِذَا وَجَدَ أَنَّ الْوَرَمَ فِي قَرْعَتِهِ أَوْ صُلْعَتِهِ أَبْيَضُ ضَارِبٌ إِلَى الْحُمْرَةِ، مُمَاثِلٌ لِلْبَرَصِ فِي جِلْدِ الْبَدَنِ، 44 يَكُونُ آنَئِذٍ أَبْرَصَ نَجِساً مُصَاباً بِرَأْسِهِ، وَيَحْكُمُ الْكَاهِنُ بِنَجَاسَتِهِ. 45 وَعَلَى الْمُصَابِ بِدَاءِ الْبَرَصِ أَنْ يَشُقَّ ثِيَابَهُ وَيَكْشِفَ رَأْسَهُ وَيُغَطِّيَ شَارِبَيْهِ، وَيُنَادِيَ: ’نَجِسٌ! نَجِسٌ!‘. 46 وَيَظَلُّ طُولَ فَتْرَةِ مَرَضِهِ نَجِساً يُقِيمُ وَحْدَهُ خَارِجَ الْمُخَيَّمِ مَعْزُولاً. 

شرائع البرص

47 وَإذَا بَدَا دَاءُ الْبَرَصِ الْمُعْدِي، فِي ثَوْبِ صُوفٍ أَوْ كَتَّانٍ 48 أَوْ فِي قِطْعَةِ قُمَاشٍ مَنْسُوجَةٍ أَوْ مَحِيكَةٍ مِنْ صُوفٍ أَوْ كَتَّانٍ، أَوْ فِي جِلْدٍ، أَوْ فِي كُلِّ مَصْنُوعٍ مِنْ جِلْدٍ، 49 وَكَانَتْ إِصَابَةُ الثَّوْبِ أَوِ الْجِلْدِ أَوْ قِطْعَةِ الْقُمَاشِ الْمَنْسُوجَةِ أَوِ الْمَحِيكَةِ، أَوْ فِي شَيْءٍ مَصْنُوعٍ مِنْ جِلْدٍ، ضَارِبَةً إِلَى الْحُمْرَةِ أَوِ الْخُضْرَةِ، فَإِنَّهَا إِصَابَةُ بَرَصٍ تُعْرَضُ عَلَى الْكَاهِنِ. 50 فَيَفْحَصُ الإِصَابَةَ وَيَحْجُزُ الشَّيْءَ الْمُصَابَ سَبْعَةَ أَيَّامٍ، 51 ثُمَّ يَفْحَصُهَا فِي الْيَوْمِ السَّابِعِ. فَإِنْ وَجَدَهَا قَدِ امْتَدَّتْ فِي الثَّوْبِ أَوْ قِطْعَةِ الْقُمَاشِ، أَوْ فِي الْجِلْدِ أَوْ فِي كُلِّ مَا يُصْنَعُ مِنْ جِلْدٍ، وَيُسْتَخْدَمُ فِي عَمَلٍ مَا، فَإِنَّ الإِصَابَةَ تَكُونُ بَرَصاً مُعْدِياً وَتَكُونُ نَجِسَةً. 52 فَيُحْرِقُ الْكَاهِنُ بِالنَّارِ الثَّوْبَ أَوْ قِطْعَةَ قُمَاشِ الصُّوفِ أَوِ الْكَتَّانِ أَوْ مَتَاعَ الْجِلْدِ الْمُصَابِ، لأَنَّهُ دَاءٌ مُعْدٍ. 53 لَكِنْ إِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ أَنَّ الإِصَابَةَ لَمْ تَمْتَدَّ فِي الثَّوْبِ أَوْ فِي قِطْعَةِ الْقُمَاشِ الْمَنْسُوجَةِ أَوِ الْمَحِيكَةِ أَوْ فِي مَتَاعِ الْجِلْدِ، 54 يَأْمُرُ بِغَسْلِ الشَّيْءِ وَيَحْجُزُهُ سَبْعَةَ أَيَّامٍ أُخْرَى. 55 فَإِنْ رَأَى الْكَاهِنُ أَنَّ لَوْنَ الْبُقْعَةِ فِي الشَّيْءِ الْمُصَابِ لَمْ يَتَغَيَّرْ، وَلا اتَّسَعَتِ الْبُقْعَةُ فِيهِ، يَأْمُرُ بِحَرْقِهِ فَهُوَ نَجِسٌ لأَنَّهُ انْتَشَرَ فِي ظَاهِرِ الْمَتَاعِ وَفِي بَاطِنِهِ. 56 وَلَكِنْ إِنْ وَجَدَ الْكَاهِنُ، بَعْدَ فَحْصِ الشَّيْءِ الْمُصَابِ، أَنَّ الْبُقْعَةَ قَدْ كَمِدَ لَوْنُهَا بَعْدَ غَسْلِهَا، فَلْيَنْتَزِعْهَا مِنَ الثَّوْبِ أَوِ الْجِلْدِ أَوْ قِطْعَةِ الْقُمَاشِ الْمَنْسُوجَةِ أَوِ الْمَحِيكَةِ. 57 ثُمَّ إِنْ عَادَتِ الْبُقْعَةُ فَظَهَرَتْ ثَانِيَةً فِي الثَّوْبِ أَوْ فِي الْقُمَاشِ الْمَنْسُوجِ أَوِ الْمَحِيكِ أَوْ مَتَاعِ الْجِلْدِ، تَكُونُ الْإِصَابَةُ مُعْدِيَةً. وَيَجِبُ إِحْرَاقُ الشَّيْءِ المُصَابِ بِالنَّارِ. 58 وَأَمَّا الثَّوْبُ أَوْ بِطَانَتُهُ الْمَنْسُوجَةُ أَوِ الْمَحِيكَةُ، أَوْ مَتَاعُ الْجِلْدِ الَّذِي يَتِمُّ غَسْلُهُ وَتَزُولُ مِنْهُ الْبُقْعَةُ، فَيُغْسَلُ ثَانِيَةً وَيَطْهُرُ.» 59 هَذِهِ هِيَ نُصُوصُ التَّعْلِيمَاتِ الْمُتَعَلِّقَةِ بِإِصَابَةِ الْبَرَصِ فِي الصُّوفِ أَوِ الْكَتَّانِ فِي الْبِطَانَةِ الْمَنْسُوجَةِ أَوِ الْمَحِيكَةِ، أَوْ فِي كُلِّ مَتَاعٍ جِلْدِيٍّ، وَبِمُقْتَضَاهَا تَحْكُمُونَ عَلَى طَهَارَتِهَا أَوْ نَجَاسَتِهَا. 

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3.Mose 13

کتاب مقدس، ترجمۀ معاصر

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قوانين مربوط به جذام

1 خداوند اين قوانين را به موسی و هارون داد: 2 اگر روی پوست بدن شخصی دمل، جوش يا لكهٔ براقی مشاهده شود، بايد وی را نزد هارون يا يكی از كاهنان نسل او بياورند، چون احتمال دارد آن شخص مبتلا به جذام باشد. 3 كاهن لكه را معاينه خواهد كرد. اگر موهايی كه در لكه است سفيد شده باشد و اگر آن لكه از پوست عمیقتر باشد، پس مرض جذام است و كاهن بايد او را شرعاً نجس اعلام كند. 4 اگر لكهٔ روی پوست سفيد باشد اما عمیقتر از پوست نباشد و موهايی كه در لكه است سفيد نشده باشد، كاهن بايد او را تا هفت روز جدا از ديگران نگه دارد. 5 در روز هفتم، كاهن دوباره او را معاينه كند. اگر آن لكه تغيير نكرده باشد و بزرگ نيز نشده باشد، آنگاه كاهن بايد هفت روز ديگر هم او را از مردم جدا نگه دارد. 6 روز هفتم، كاهن دوباره او را معاينه كند. اگر نشانههای مرض كمتر شده و لكه بزرگ نشده باشد، كاهن او را شرعاً طاهر اعلام كند، چون يک زخم معمولی بوده است. كافی است آن شخص لباسهایش را بشويد تا شرعاً طاهر شود. 7 ولی اگر پس از آنكه كاهن او را طاهر اعلام كرد، آن لكه بزرگ شود، بايد دوباره نزد كاهن بيايد. 8 كاهن باز به آن نگاه كند، اگر لكه بزرگ شده باشد آنگاه او را نجس اعلام كند، زيرا اين جذام است. 9 شخصی را كه گمان میرود مرض جذام دارد بايد نزد كاهن بياورند 10 و كاهن او را معاينه كند. اگر آماس چركی سفيدی در پوست باشد و موهای روی آن نيز سفيد شده باشد، 11 اين جذام مزمن است و كاهن بايد او را نجس اعلام كند. ديگر نبايد او را برای معاينات بيشتر نگه داشت، چون مرض وی قطعی است. 12-13 ولی اگر كاهن ديد كه مرض جذام پخش شده و بدنش را از سر تا پا پوشانيده است، آنگاه كاهن بايد اعلام كند كه او طاهر است چون تمام بدنش سفيد شده است. 14-15 ولی اگر در جايی از بدنش زخم بازی باشد، او را بايد شرعاً نجس اعلام كند چون زخم باز نشانهٔ جذام است. 16-17 اما اگر آن زخم باز سفيد شود آن شخص بايد نزد كاهن بازگردد. كاهن آن را معاينه كند و اگر زخم سفيد شده باشد، آنگاه او را طاهر اعلام كند. 18 اگر در پوست بدن كسی دملی به وجود بيايد و پس از مدتی خوب بشود، 19 ولی در جای آن، آماسی سفيد يا لكهای سفيد مايل به سرخ باقی مانده باشد، آن شخص بايد برای معاينه نزد كاهن برود. 20 اگر كاهن ديد كه لكه عمیقتر از پوست است و موهايی كه در آن است سفيد شده است، آنگاه بايد او را نجس اعلام كند چون مرض جذام از آن دمل بيرون زده است. 21 ولی اگر كاهن ببيند كه موهای سفيدی در لكه نيست و لكه نيز عمیقتر از پوست نيست و رنگ آن هم روشنتر شده است، آنگاه كاهن او را هفت روز از مردم جدا نگه دارد. 22 اگر در آن مدت لكه بزرگ شد كاهن بايد او را شرعاً نجس اعلام كند، زيرا اين جذام است. 23 ولی اگر لكه بزرگ نشد، اين لكه فقط جای دمل است و كاهن بايد او را طاهر اعلام نمايد. 24 اگر كسی دچار سوختگی شود و در جای سوختگی لكه سفيد يا سفيد مايل به سرخ بوجود آيد، 25 آنگاه كاهن بايد لكه را معاينه كند. اگر موهای روی آن لكه سفيد شده و جای سوختگی عمیقتر از پوست بدن باشد، اين مرض جذام است كه در اثر سوختگی بروز كرده و كاهن بايد او را نجس اعلام كند. 26 ولی اگر كاهن ببيند كه در لكه، موهای سفيدی نيست و لكه عمیقتر از پوست بدن به نظر نمیآيد و كمرنگ میشود، كاهن بايد هفت روز او را از مردم جدا نگه داشته، 27 روز هفتم دوباره او را معاينه كند. اگر لكه بزرگ شده باشد، كاهن بايد او را نجس اعلام كند، زيرا اين جذام است. 28 ولی اگر لكه بزرگ نشده و كمرنگ شده باشد، اين فقط جای سوختگی است و كاهن بايد اعلام نمايد كه او شرعاً طاهر است، زيرا اين لكه فقط جای سوختگی است. 29-30 اگر مردی يا زنی روی سر يا چانهاش لكهای داشته باشد، كاهن بايد او را معاينه كند. اگر به نظر آيد كه لكه عمیقتر از پوست است و موهای زرد و باريكی در لكه پيدا شود، كاهن بايد او را نجس اعلام كند، زيرا اين، جذام است. 31 ولی اگر معاينهٔ كاهن نشان داد كه لكه عمیقتر از پوست نيست و در ضمن موهای سياه نيز در آن ديده نمیشود، آنگاه بايد او را هفت روز از مردم جدا نگاه داشت 32 و روز هفتم دوباره وی را معاينه كرد. اگر لكه بزرگ نشده باشد و موهای زردی نيز در آن نمايان نشده باشد، و اگر لكه عمیقتر از پوست به نظر نيايد، 33 آنگاه شخص بايد موی اطراف زخمش را بتراشد (ولی نه روی خود لكه را) و كاهن هفت روز ديگر او را از مردم جدا نگه دارد. 34 روز هفتم باز معاينه شود و اگر لكه بزرگ نشده باشد و از پوست عمیقتر به نظر نيايد، كاهن او را شرعاً طاهر اعلام نمايد. او بعد از شستن لباسهایش طاهر خواهد بود. 35-36 ولی اگر بعداً اين لكه بزرگ شود، آنگاه كاهن بايد دوباره او را معاينه كند و بیآنكه منتظر بماند تا موهای زرد ببيند، او را نجس اعلام كند. 37 ولی اگر معلوم شود كه لكه تغييری نكرده و موهای سياهی نيز در آن ديده میشود، پس او شفا يافته و جذامی نيست و كاهن بايد او را شرعاً طاهر اعلام كند. 38 اگر مرد يا زنی لكههای سفيدی روی پوست بدنش داشته باشد 39 كاهن بايد او را معاينه كند. اگر اين لكهها سفيد كمرنگ باشند، اين يک لكهٔ معمولی است كه در پوست بروز كرده است. بنابراين آن شخص طاهر است. 40-41 اگر موی سر مردی در جلو يا عقب سرش ريخته باشد، اين نشانهٔ جذام نيست، 42 اما چنانچه در سر طاس او لكهٔ سفيد مايل به سرخی وجود داشته باشد، ممكن است جذام باشد كه از آن بيرون زده است. 43-44 در آن صورت كاهن بايد او را معاينه كند. اگر روی سر او آماس سفيد مايل به سرخ باشد، او جذامی است و كاهن بايد او را شرعاً نجس اعلام كند. 45 وقتی معلوم شود كسی جذامی است، او بايد لباس پاره بپوشد و بگذارد موهايش ژوليده بماند و قسمت پايين صورت خود را پوشانيده، در حين حركت فرياد بزند: «جذامی! جذامی!» 46 تا زمانی كه مرض باقی باشد، او شرعاً نجس است و بايد بيرون از اردوگاه، تنها به سر برد. 47-48 اگر گمان رود كه مرض جذام[1] به لباس يا پارچهٔ پشمی يا كتانی و يا يک تكه چرم يا شیء چرمی سرايت كرده، 49 زيرا لكهای مايل به سبز يا قرمز در آن ديده میشود، بايد آن را به كاهن نشان داد. 50 كاهن لكه را ببيند و آن پارچه يا شیء را مدت هفت روز نگه دارد 51 و روز هفتم دوباره به آن نگاه كند. اگر لكه پخش شده باشد، اين مرض، جذام مسری است و آن پارچه يا شیء نجس میباشد، 52 و كاهن بايد آن را بسوزاند، چون جذام مسری در آن است و بايد بهوسیلهٔ آتش آن را از بين برد. 53 ولی اگر لكه پخش نشده باشد، 54 كاهن بايد دستور دهد كه شیء مظنون شسته شود و هفت روز ديگر آن را نگه دارند. 55 اگر بعد از آن مدت، رنگ لكه تغيير نكرد، هر چند پخش هم نشده باشد، نجس است و بايد سوزانده شود، خواه لكه روی آن و خواه زير آن باشد. 56 اما اگر كاهن ببيند كه لكه بعد از شستن كمرنگتر شده، آنگاه قسمت لكهدار را از پارچه يا شیء چرمی جدا كند. 57 ولی اگر لكه دوباره ظاهر شود، جذام است و كاهن بايد آن را بسوزاند. 58 اما چنانچه بعد از شستن، ديگر اثری از لكه پيدا نشد، میتوان بار ديگر آن شیء را شست و به کار برد. 59 اين است مقررات مربوط به مرض جذام در لباس پشمی يا كتانی يا هر شیئی كه از چرم درست شده باشد. 

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