1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. (3Mo 15,19)3Und am achten Tage soll man seine Vorhaut beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 2,21; Joh 7,22)4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage wegen des Blutes ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.5Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben wegen des Blutes ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor den Eingang der Stiftshütte.7Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Vermag sie aber nicht ein Lamm aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde. (3Mo 5,7; Lk 2,24)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins. (3Mo 15,19; Hi 14,4; Hi 15,14; Hi 25,4; Ps 51,7; 1Tim 2,15)3Und am achten Tag soll man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 1,59; Lk 2,21; Joh 7,22; Röm 2,28; Gal 5,3; Phil 3,5; Kol 2,11)4Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (3Mo 15,25; Lk 2,22)5Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung [wegen der Monatsblutung], und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung. (3Mo 12,2)6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer. (3Mo 1,10; 3Mo 5,7; Lk 2,22)7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühnung erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Kann sie aber den Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; Lk 2,24)
Kultische Wiedereingliederung einer Frau nach der Geburt eines Kindes
1Der HERR sprach zu Mose:2Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. (3Mo 15,19)3Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden (1Mo 17,12; 1Mo 21,4; Lk 1,59; Lk 2,21)4und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind. (Lk 2,22)5Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben.6Wenn die Tage ihres Reinigungszustands für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter vorüber sind, soll sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Felsentaube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.7Er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Versöhnung erwirken; so wird sie rein von der entstandenen Blutung. Das ist die Weisung für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll für sie Versöhnung erwirken und so wird sie rein.[1] (Lk 2,24)
1Und der HERR redete zu Mose:2Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage ⟨lang⟩ unrein sein; wie in den Tagen der Absonderung[1] ihres Unwohlseins[2] wird sie unrein sein. (3Mo 5,3; 3Mo 15,19)3Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1Mo 17,12; Joh 7,22; Apg 15,1; Phil 3,5)4Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung ⟨daheim⟩bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (Lk 2,22)5Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung[3]. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung.7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind.8Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf[4] Ausreichende nicht findet[5], soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein. (3Mo 1,14; 3Mo 5,7; 3Mo 15,15; Lk 2,24)