2.Mose 22

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2 War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3 Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4 Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5 Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7 findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8 Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10 so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12 Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13 Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14 Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,9; Mal 3,5)18 Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 2Mo 20,5; 5Mo 13,7; 5Mo 17,2)20 Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21 Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24 Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25 Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26 denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29 So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30 Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)

2.Mose 22

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; (Hi 24,16)2 ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. (2Mo 21,37; Jes 40,2; Jer 16,18; Offb 18,6)4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. (2Mo 21,34)5 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. (2Sam 14,30)6 Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. (Spr 6,30)7 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. (2Mo 22,10)8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. (4Mo 5,6; 1Kön 8,31; Mt 18,15)9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht,10 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. (Hebr 6,16)11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. (1Mo 31,39)13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; (5Mo 15,2; Neh 5,4; Ps 37,21)14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. (5Mo 22,28)16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen! (3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3)18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben. (3Mo 18,23; 3Mo 18,29; 3Mo 20,15; 5Mo 27,21)19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 4Mo 25,1; 5Mo 13,1)20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 5Mo 10,19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, (5Mo 15,9; Ps 146,9)23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! (Ps 18,27; Kla 5,3)24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,35; Spr 28,8)25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; (5Mo 24,10)26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,23; Ps 34,7; Lk 6,36)27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (3Mo 24,15; Apg 23,2; 1Petr 2,17; Jud 1,8)28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben![1] (2Mo 13,2; 2Mo 13,11; 2Mo 23,19; 4Mo 18,30; 4Mo 18,32)29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen. (3Mo 11,44; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Apg 10,14; 1Petr 1,15)

2.Mose 22

English Standard Version

von Crossway
1 [1] “If a man steals an ox or a sheep, and kills it or sells it, he shall repay five oxen for an ox, and four sheep for a sheep. (2Sam 12,6; Spr 6,31; Lk 19,8)2 [2] If a thief is found breaking in and is struck so that he dies, there shall be no bloodguilt for him, (Mt 24,43)3 but if the sun has risen on him, there shall be bloodguilt for him. He[3] shall surely pay. If he has nothing, then he shall be sold for his theft. (2Mo 21,2)4 If the stolen beast is found alive in his possession, whether it is an ox or a donkey or a sheep, he shall pay double. (2Mo 21,16; 2Mo 22,1)5 “If a man causes a field or vineyard to be grazed over, or lets his beast loose and it feeds in another man’s field, he shall make restitution from the best in his own field and in his own vineyard.6 “If fire breaks out and catches in thorns so that the stacked grain or the standing grain or the field is consumed, he who started the fire shall make full restitution.7 “If a man gives to his neighbor money or goods to keep safe, and it is stolen from the man’s house, then, if the thief is found, he shall pay double. (2Mo 22,4)8 If the thief is not found, the owner of the house shall come near to God to show whether or not he has put his hand to his neighbor’s property.9 For every breach of trust, whether it is for an ox, for a donkey, for a sheep, for a cloak, or for any kind of lost thing, of which one says, ‘This is it,’ the case of both parties shall come before God. The one whom God condemns shall pay double to his neighbor.10 “If a man gives to his neighbor a donkey or an ox or a sheep or any beast to keep safe, and it dies or is injured or is driven away, without anyone seeing it,11 an oath by the LORD shall be between them both to see whether or not he has put his hand to his neighbor’s property. The owner shall accept the oath, and he shall not make restitution. (Hebr 6,16)12 But if it is stolen from him, he shall make restitution to its owner. (1Mo 31,39)13 If it is torn by beasts, let him bring it as evidence. He shall not make restitution for what has been torn.14 “If a man borrows anything of his neighbor, and it is injured or dies, the owner not being with it, he shall make full restitution.15 If the owner was with it, he shall not make restitution; if it was hired, it came for its hiring fee.[4]16 “If a man seduces a virgin[5] who is not betrothed and lies with her, he shall give the bride-price[6] for her and make her his wife. (5Mo 22,28; 5Mo 22,29)17 If her father utterly refuses to give her to him, he shall pay money equal to the bride-price for virgins. (1Mo 34,12; 2Mo 22,16; 1Sam 18,25)18 “You shall not permit a sorceress to live. (3Mo 19,26; 3Mo 19,31; 3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 5Mo 18,11; 1Sam 28,3; 1Sam 28,9)19 “Whoever lies with an animal shall be put to death. (3Mo 18,23; 3Mo 20,15; 5Mo 27,21)20 “Whoever sacrifices to any god, other than the LORD alone, shall be devoted to destruction.[7] (4Mo 25,2; 4Mo 25,7; 4Mo 25,8; Jos 23,16)21 “You shall not wrong a sojourner or oppress him, for you were sojourners in the land of Egypt. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 10,19; Jer 7,6; Sach 7,10; Mal 3,5)22 You shall not mistreat any widow or fatherless child. (5Mo 24,17; 5Mo 27,19; Ps 94,6; Jes 1,17; Jes 1,23; Jes 10,2; Hes 22,7; Sach 7,10; Jak 1,27)23 If you do mistreat them, and they cry out to me, I will surely hear their cry, (Hi 34,28; Ps 18,6; Ps 145,19; Lk 18,7; Jak 5,4)24 and my wrath will burn, and I will kill you with the sword, and your wives shall become widows and your children fatherless. (Ps 109,9; Kla 5,3)25 “If you lend money to any of my people with you who is poor, you shall not be like a moneylender to him, and you shall not exact interest from him. (3Mo 25,35; 5Mo 23,19; 5Mo 23,20; Neh 5,7; Ps 15,5; Spr 28,8; Hes 18,8; Hes 18,13; Hes 18,17; Hes 22,12)26 If ever you take your neighbor’s cloak in pledge, you shall return it to him before the sun goes down, (5Mo 24,13; 5Mo 24,17; Spr 20,16; Spr 22,27; Hes 18,7; Hes 18,16; Am 2,8)27 for that is his only covering, and it is his cloak for his body; in what else shall he sleep? And if he cries to me, I will hear, for I am compassionate. (2Mo 22,23; 2Mo 34,6; 2Chr 30,9; Neh 9,17)28 “You shall not revile God, nor curse a ruler of your people. (2Sam 19,21; Pred 10,20; Apg 23,5; Jud 1,8)29 “You shall not delay to offer from the fullness of your harvest and from the outflow of your presses. The firstborn of your sons you shall give to me. (2Mo 13,2)30 You shall do the same with your oxen and with your sheep: seven days it shall be with its mother; on the eighth day you shall give it to me. (3Mo 22,27; 5Mo 15,19)31 “You shall be consecrated to me. Therefore you shall not eat any flesh that is torn by beasts in the field; you shall throw it to the dogs. (2Mo 19,6; 3Mo 11,44; 3Mo 11,45; 3Mo 22,8; Hes 4,14; Hes 44,31; Mt 7,6)