4.Mose 29

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. (3Mo 23,24; 4Mo 10,10) 2 Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler, 3 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder 4 und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern, 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen, 6 über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, (3Mo 23,27) 8 sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler 9 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder 10 und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer, 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. (3Mo 16,11) 12 Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern (3Mo 23,34) 13 und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder 15 und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer, 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 18 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus. 20 Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 22 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 23 Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler, 24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 26 Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 28 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 29 Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 31 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus. 32 Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß, 34 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 35 Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun 36 und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler 37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 38 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 39 Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 

4.Mose 29

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 „Am 1. Oktober[1] sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein. 2 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 3 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock 4 und ein Liter für jedes der sieben Lämmer. 5 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken. 6 Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondtag und dem dazugehörenden Speisopfer dargebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut.“ 7 „Am 10. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen. 8 Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 9 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock 10 und ein Liter für jedes der sieben Lämmer. 11 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.“ 12 „Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern. 13 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer, 14 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem der beiden Schafböcke 15 und ein Liter für jedes der vierzehn Lämmer. 16 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 18 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 19 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 20 Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 21 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 23 Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 24 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 25 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 26 Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 27 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 28 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 29 Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 30 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 31 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 32 Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen 33 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 34 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 35 Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. 36 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer, 37 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift. 38 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern. 39 Das sollt ihr an euren Festtagen Jahwe opfern, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brand- und Speisopfern, an Trank- und Freudenopfern.“ 

4.Mose 29

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Kommt am ersten Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert an diesem Tag ´den Beginn des neuen Jahres`, indem ihr das Widderhorn blast.[1] 2 Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlererlose einjährige Lämmer; 3 dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[2] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[3] 4 und für jedes Lamm ein Kilogramm[4]. 5 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, um Sühne für euch zu erwirken. 6 Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den monatlichen und täglichen Brandopfern und ihren jeweiligen Speise- und Trankopfern darbringen. Es sind Gaben, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt[5]. 7 Am zehnten Tag des siebten Monats ´ist der Versöhnungstag`. Kommt zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Fastet ´an diesem Tag` und demütigt euch vor dem HERRN[6]. 8 Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer; 9 dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[7] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[8] 10 und für jedes Lamm ein Kilogramm[9]. 11 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, und zwar zusätzlich zu den Böcken und den anderen Opfern, durch die an diesem Tag Sühne für das Volk erwirkt wird, und zusätzlich zu den täglichen Brandopfern mit ihren Speise- und Trankopfern. 12 Kommt am 15. Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert sieben Tag lang zu Ehren des HERRN das ´Laubhütten` fest. 13 Bringt dem HERRN ´am ersten Tag` dreizehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen; 14 dazu als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm[10] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[11] 15 und für jedes Lamm ein Kilogramm[12]. 16 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten. Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern darbringen. 17 Am zweiten Tag opfert ihr zwölf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 18 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 19 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 20 Am dritten Tag opfert ihr elf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 21 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 22 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 23 Am vierten Tag opfert ihr zehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 24 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 25 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 26 Am fünften Tag opfert ihr neun Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 27 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 28 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 29 Am sechsten Tag opfert ihr acht Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 30 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 31 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 32 Am siebten Tag opfert ihr sieben Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 33 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 34 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 35 Kommt am achten Tag ´des Festes` zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. 36 Bringt dem HERRN ´an diesem Tag` einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen; 37 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 38 sowie einen Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 39 All diese Gaben sollt ihr dem HERRN an euren Festtagen opfern und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- und Gemeinschaftsopfern, die ihr dem HERRN zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Gabe aus freien Stücken darbringt.‹« 

4.Mose 29

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Ein Tag des Signalblasens ist es für euch. (3Mo 23,7; 4Mo 10,10; Neh 8,2) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer. (Esr 3,6) 3 Dazu als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt: drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu einem Widder 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken, (3Mo 16,15) 6 zusätzlich zu dem Neumondbrandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern nach der für sie geltenden Vorschrift, als beschwichtigenden Geruch, als Feueropfer für den HERRN. 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten. Da sollt ihr keinerlei Arbeit tun. (3Mo 16,29) 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein; 9 und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 11 einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Sühnehandlung und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern. 12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern, sieben Tage lang. (3Mo 23,34) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein; 14 und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 17 Am zweiten Tag: zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer 18 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift, 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern. 20 Am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer 21 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift, 22 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 23 Am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer, 24 das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift, 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 26 Am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer 27 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift, 28 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 29 Am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer 30 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift, 31 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern. 32 Am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer 33 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der für sie geltenden Vorschrift, 34 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten. Da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. (3Mo 23,8; Joh 7,37) 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer, 37 das Speiseopfer und die Trankopfer zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift, 38 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer. 39 Das sollt ihr an euren Festen für den HERRN darbringen, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brandopfern, Speiseopfern, Trankopfern und Heilsopfern. (3Mo 23,38; 4Mo 28,2)