Josua 20

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete mit Josua und sprach:2 Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe. (4Mo 35,9)3 Dahin kann ein Totschläger fliehen, der jemand aus Versehen und ohne Vorsatz erschlägt, damit sie euch eine Freistatt sind vor dem Bluträcher.4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll draußen vor dem Stadttor stehen bleiben und vor den Ältesten der Stadt seine Sache vorbringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, bei ihnen zu wohnen.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht feind gewesen ist.6 So soll er in der Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester gestorben ist, der zu jener Zeit im Amt sein wird. Dann darf der Totschläger zurückkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, aus der er geflohen ist.7 Da weihten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba – das ist Hebron – auf dem Gebirge Juda;8 und jenseits des Jordans, im Osten von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene im Gebiet des Stammes Ruben und Ramot in Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in Baschan im Gebiet des Stammes Manasse. (5Mo 4,41)9 Das waren die Städte, bestimmt für alle Israeliten und die Fremdlinge, die in ihrer Mitte wohnten, dass dahin fliehen könne, wer jemand aus Versehen erschlägt, damit er nicht stirbt durch den Bluträcher, bis er vor der Gemeinde gestanden hat.

Josua 20

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Der HERR sagte zu Josua:2 »Gib den Israeliten folgende Anweisungen: Bestimmt euch Freistädte, wie ich es durch Mose befohlen habe. (4Mo 35,6; 5Mo 4,41; 5Mo 19,2)3 Wer einen anderen Menschen versehentlich und ohne Vorsatz tötet, kann sich in eine dieser Städte flüchten und ist dort vor den Verwandten des Getöteten sicher, falls diese versuchen, Blutrache für den Totschlag zu nehmen.4 Wenn jemand in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll er den Ältesten der Stadt vor dem Stadttor seinen Fall darlegen. Sie müssen dem Beschuldigten Einlass in ihre Stadt gewähren und ihn bei sich aufnehmen. Er soll dort wohnen bleiben. (Rut 4,1)5 Wenn die Verwandten des Opfers kommen, um den Totschlag zu rächen, dürfen die Ältesten der Stadt ihnen den Beschuldigten nicht ausliefern, denn der Tod war ein Unfall.6 Er muss jedoch in der Stadt bleiben bis er dort vor Gericht gestellt worden ist. Dann muss er bis zum Tod des Hohen Priesters, der zur Zeit des Unfalls im Amt war, in der betreffenden Stadt bleiben. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren.«7 Die folgenden Städte wurden zu Freistädten geweiht: Kedesch in Galiläa, im Bergland von Naftali; Sichem im Bergland von Ephraim, und Kirjat-Arba, das heutige Hebron im Bergland von Juda. (Jos 21,11; 1Chr 6,61; Lk 1,39)8 Auf der anderen Seite des Jordan, östlich von Jericho, waren bereits folgende Städte zu Freistädten bestimmt worden: Bezer in der Wüstenebene des Stammes Ruben; Ramot in Gilead, im Stammesgebiet von Gad und Golan in Baschan, im Stammesland von Manasse. (Jos 21,27)9 Diese Städte wurden sowohl für die Israeliten als auch für die Ausländer, die bei ihnen lebten, ausgesondert. Wer einen Menschen ohne Vorsatz tötete, konnte sich in eine dieser Städte flüchten. Auf diese Weise wurde vermieden, dass jemand aus Rache getötet wurde, bevor er vor Gericht gestellt worden war.

Josua 20

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Josua: (4Mo 35,9; 5Mo 19,1)2 Rede zu den Söhnen Israel: Bestimmt für euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe, (2Mo 21,13; 4Mo 35,6)3 damit dorthin ein Totschläger fliehen ⟨kann⟩, der jemanden aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat[1]! Sie sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen und am Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen. Und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, damit er bei ihnen wohnt.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, dann sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich[2] erschlagen und hat ihn vorher[3] nicht gehasst.6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohen Priesters, der in jenen Tagen sein wird. Dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus gehen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. –7 Und sie heiligten Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Jos 15,13; Jos 19,36; Jos 21,21; Jos 24,1; Ri 9,1; 1Kön 12,1)8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, aus dem Stamm Ruben, und Ramot in Gilead, aus dem Stamm Gad, und Golan in Baschan, aus dem Stamm Manasse. (5Mo 4,43; Jos 21,27; Jos 21,36; Jos 21,38; 2Kön 8,28)9 Das waren die bestimmten Städte[4] für alle Söhne Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte weilte, dass dorthin jeder fliehen konnte, der jemanden aus Versehen erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers starb, bevor er vor der Gemeinde gestanden hatte.

Josua 20

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 Jahwe sagte zu Josua:2 „Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe.3 Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher[1] sicher.4 Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten.5 Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen.6 Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren.“7 Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda.8 Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört.9 Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.

Josua 20

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Der HERR sagte zu Josua:2 »Richte den Israeliten folgendes aus: ›Bestimmt nun Zufluchtsstädte, so wie ich es euch damals durch Mose befohlen habe.3 Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unbeabsichtigt und ohne Vorsatz getötet hat, um Schutz vor dem Bluträcher zu finden.4 Wer in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll ´beim Gerichtsplatz` am Stadttor den führenden Männern seinen Fall schildern. Diese sollen ihn in der Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft zuweisen, in der er bleiben kann.5 Wenn ein Verwandter des Getöteten[1] ihn bis dorthin verfolgt, dann darf der Beschuldigte nicht ausgeliefert werden. Das gilt allerdings nur, wenn er seinen Mitmenschen tatsächlich ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat.6 Er soll in der Stadt bleiben, bis sein Fall vor Gericht entschieden worden ist. ´Wenn er freigesprochen wird`, soll er sich bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in der Zufluchtsstadt aufhalten. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren.‹«7 Die Israeliten bestimmten[2] ´folgende Zufluchtsstädte`: ´Westlich des Jordans` waren es Kedesch in Galiläa im Bergland von Naftali, Sichem im Bergland von Efraim und Kirjat-Arba – das heutige Hebron – im Bergland von Juda.8 Östlich des Jordans[3] bestimmten sie Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead im Stammesgebiet von Gad sowie Golan in der Landschaft Baschan im Gebiet des Stammes Manasse.9 Diese Städte wurden für alle Israeliten und für die Ausländer, die unter ihnen lebten, ´als Zufluchtsstädte` ausgewählt. Jeder, der unbeabsichtigt jemand getötet hatte, durfte dorthin fliehen. Hier war er vor dem Bluträcher sicher, bis das Gericht der Stadt über seinen Fall entschieden hatte[4].

Josua 20

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete zu Josua und sprach:2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (2Mo 21,13; 4Mo 35,6; 4Mo 35,11; 4Mo 35,13; 5Mo 19,2; 5Mo 19,9)3 dass der Totschläger dorthin fliehen soll, der einen Menschen aus Versehen und ohne Absicht erschlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. (4Mo 35,12)4 Und er soll zu einer dieser Städte fliehen und draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Platz geben, dass er bei ihnen wohnen kann. (Rut 4,1)5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. (4Mo 35,12; 4Mo 35,25; 5Mo 19,6; 5Mo 19,12)6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist. (4Mo 35,12; 4Mo 35,22)7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Bergland Naphtali, und Sichem im Bergland Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Bergland Juda. (Jos 12,22; Jos 14,15; Jos 15,13; Jos 17,7; Jos 21,11; Jos 21,13; Jos 21,21; Jos 21,32; Ri 9,1; 2Sam 2,3; 2Sam 5,5; 2Chr 10,1)8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamm Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamm Gad, und Golan in Baschan vom Stamm Manasse. (5Mo 4,43; Jos 21,27; Jos 21,36; Jos 21,38; 1Kön 22,3; 2Kön 8,28; 2Kön 9,1; 1Chr 6,56; 1Chr 7,37)9 Dies waren die festgelegten Städte für alle Kinder Israels, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat. (2Mo 21,13; 3Mo 4,2; 5Mo 19,4)