von Deutsche Bibelgesellschaft1Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. (3Mo 23,24; 4Mo 10,10)2Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,3samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,6über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, (3Mo 23,27)8sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler9samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder10und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer,11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. (3Mo 16,11)12Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern (3Mo 23,34)13und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder15und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer,16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler18samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus.20Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.23Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler,24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.26Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.29Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,31dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus.32Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.35Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun36und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.39Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
4.Mose 29
Menge Bibel
Die Zusatzopfer am Neujahrstage
1»Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.2Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;3dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;6außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«
Die Zusatzopfer am großen Versöhnungstage
7»Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten. (3Mo 16,29)8Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;9außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«
Die Zusatzopfer für die sieben Tage des Laubhüttenfestes
12»Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.13Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;14dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.17Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer18nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;19auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.20Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer21nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;22auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.23Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer24nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;25auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.26Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer27nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;28auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.29Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer30nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;31auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.32Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer33nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;34auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.35Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.36Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer37nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;38auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«
Schlußsatz der Opfergesetze
39»Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«
Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest
1Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. (3Mo 23,23; Ps 81,4)2Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; (4Mo 28,19)3dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, (4Mo 28,12)4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)5auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, (4Mo 28,15)6außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. (4Mo 15,4; 4Mo 28,3; 4Mo 28,11)7Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. (3Mo 16,1; 3Mo 23,26; 2Chr 7,14; Esr 8,21; Ps 35,13)8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, (4Mo 28,19)9samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)11dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3Mo 16,3; 3Mo 16,5; 4Mo 28,11; 4Mo 28,19)12Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Hes 45,25; Sach 14,16; Joh 7,2; Joh 7,14; Joh 7,37)13Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, (4Mo 28,19; Esr 3,4)14samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern15und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; (4Mo 15,4; 4Mo 28,13; 4Mo 29,4)16dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 28,15; 4Mo 29,11)17Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,20; 4Mo 29,23; 4Mo 29,26; 4Mo 29,29; 4Mo 29,32; 4Mo 29,35)18mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,21; 4Mo 29,24; 4Mo 29,27; 4Mo 29,30; 4Mo 29,33; 4Mo 29,37)19dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (4Mo 29,11; 4Mo 29,22; 4Mo 29,25)20Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)22dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (Ps 16,5; Joe 1,9; Joe 1,13; Joe 2,14)23Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 29,11)26Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)28dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)31dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; (4Mo 29,18)34dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3Mo 23,36; Joh 7,37; Offb 7,9)36sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, (3Mo 1,9; 3Mo 1,13; 3Mo 1,17)37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)38dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Dies sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern. (4Mo 6,21; 5Mo 12,6; 1Chr 23,31; 2Chr 31,3; Esr 3,5; Neh 10,32)
4.Mose 29
King James Version
1And in the seventh month, on the first day of the month, ye shall have an holy convocation; ye shall do no servile work: it is a day of blowing the trumpets unto you.2And ye shall offer a burnt offering for a sweet savour unto the LORD; one young bullock, one ram, and seven lambs of the first year without blemish:3And their meat offering shall be of flour mingled with oil, three tenth deals for a bullock, and two tenth deals for a ram,4And one tenth deal for one lamb, throughout the seven lambs:5And one kid of the goats for a sin offering, to make an atonement for you:6Beside the burnt offering of the month, and his meat offering, and the daily burnt offering, and his meat offering, and their drink offerings, according unto their manner, for a sweet savour, a sacrifice made by fire unto the LORD.7And ye shall have on the tenth day of this seventh month an holy convocation; and ye shall afflict your souls: ye shall not do any work therein :8But ye shall offer a burnt offering unto the LORD for a sweet savour; one young bullock, one ram, and seven lambs of the first year; they shall be unto you without blemish:9And their meat offering shall be of flour mingled with oil, three tenth deals to a bullock, and two tenth deals to one ram,10A several tenth deal for one lamb, throughout the seven lambs:11One kid of the goats for a sin offering; beside the sin offering of atonement, and the continual burnt offering, and the meat offering of it, and their drink offerings.12And on the fifteenth day of the seventh month ye shall have an holy convocation; ye shall do no servile work, and ye shall keep a feast unto the LORD seven days:13And ye shall offer a burnt offering, a sacrifice made by fire, of a sweet savour unto the LORD; thirteen young bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year; they shall be without blemish:14And their meat offering shall be of flour mingled with oil, three tenth deals unto every bullock of the thirteen bullocks, two tenth deals to each ram of the two rams,15And a several tenth deal to each lamb of the fourteen lambs:16And one kid of the goats for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.17And on the second day ye shall offer twelve young bullocks, two rams, fourteen lambs of the first year without spot:18And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:19And one kid of the goats for a sin offering; beside the continual burnt offering, and the meat offering thereof, and their drink offerings.20And on the third day eleven bullocks, two rams, fourteen lambs of the first year without blemish;21And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:22And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, and his meat offering, and his drink offering.23And on the fourth day ten bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without blemish:24Their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:25And one kid of the goats for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.26And on the fifth day nine bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without spot:27And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:28And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, and his meat offering, and his drink offering.29And on the sixth day eight bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without blemish:30And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:31And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.32And on the seventh day seven bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without blemish:33And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:34And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.35On the eighth day ye shall have a solemn assembly: ye shall do no servile work therein :36But ye shall offer a burnt offering, a sacrifice made by fire, of a sweet savour unto the LORD: one bullock, one ram, seven lambs of the first year without blemish:37Their meat offering and their drink offerings for the bullock, for the ram, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:38And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, and his meat offering, and his drink offering.39These things ye shall do unto the LORD in your set feasts, beside your vows, and your freewill offerings, for your burnt offerings, and for your meat offerings, and for your drink offerings, and for your peace offerings.40And Moses told the children of Israel according to all that the LORD commanded Moses.