2.Mose 22

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2 War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3 Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4 Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5 Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7 findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8 Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10 so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12 Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13 Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14 Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,9; Mal 3,5)18 Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 2Mo 20,5; 5Mo 13,7; 5Mo 17,2)20 Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21 Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24 Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25 Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26 denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29 So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30 Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)

2.Mose 22

Menge Bibel

1 Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord[1] anzusehen;2 wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord[2] für ihn als vorliegend angenommen werden. Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.3 Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;4 Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –5 Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«6 »Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.7 Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! – (2Mo 21,6)8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. – (2Mo 21,6)9 Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut[3] übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,10 so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.12 Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –13 Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich[4] Ersatz leisten;14 war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«15 »Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.16 Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –18 Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –19 Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.20 Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –21 Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.22 Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –24 Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –25 Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;26 denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –27 Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –28 Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –30 Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«

2.Mose 22

Hoffnung für alle

von Biblica
1 Wenn ein Einbrecher bei Nacht auf frischer Tat ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann ist der, der ihn getötet hat, kein Mörder.2 Wenn es aber schon hell war, gilt die Tat als Mord. Ein Dieb muss das Gestohlene erstatten; besitzt er nichts, soll er als Sklave verkauft werden. Das Geld steht dem Bestohlenen als Entschädigung zu.3 Wenn sich ein gestohlenes Tier – ob Rind, Esel, Schaf oder Ziege – noch lebend im Besitz des Diebes befindet, muss er doppelten Ersatz leisten.4 Wenn jemand sein Feld oder seinen Weinberg abweiden lässt und das Vieh nicht beaufsichtigt, so dass es das Feld eines anderen abgrast, soll er den Schaden ersetzen: Die besten Früchte seines Weinbergs und das beste Getreide von seinen Feldern muss er dem Geschädigten geben.5 Entzündet sich durch ein Feuer Gestrüpp, und die Flammen greifen auf ein benachbartes Feld über und vernichten dort Garben, stehendes Getreide oder junge Ähren, dann muss der Schadensersatz leisten, der das Feuer angezündet hat.6 Wenn jemand einem anderen Geld oder wertvolle Gegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, soll der Dieb – falls er gefasst wird – das Gestohlene doppelt ersetzen.7 Wird der Dieb nicht gefasst, muss derjenige, der die Wertgegenstände aufbewahrte, vor mir, eurem Gott, erscheinen, damit herauskommt, ob er selbst die ihm anvertrauten Dinge unterschlagen hat.8 Wenn sich zwei Leute um etwas Wertvolles streiten – ganz gleich ob um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, um Kleider oder um etwas anderes – und jeder behauptet, dass es ihm gehört, dann soll ihr Streitfall vor mich gebracht werden. Wen ich für schuldig erkläre, der soll dem rechtmäßigen Besitzer sein Eigentum doppelt zurückerstatten.9 Wenn jemand einem anderen Israeliten einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder sonst ein Tier anvertraut und es dort stirbt, sich verletzt oder gestohlen wird, ohne dass es Zeugen gibt,10 dann soll der Streit zwischen beiden durch einen Eid vor mir, dem HERRN, geschlichtet werden: Der Beschuldigte soll schwören, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Besitzer muss diese Erklärung gelten lassen, und der Beschuldigte braucht keinen Ersatz zu leisten.11 Wenn ihm das Tier aber nachweislich gestohlen wurde, soll er es dem Besitzer ersetzen.12 Hat ein wildes Tier es gerissen, soll er die Überreste als Beweis herbringen; dann muss er keinen Schadensersatz leisten.13 Wenn sich jemand ein Arbeitstier ausleiht, und es verletzt sich oder stirbt, muss er Schadensersatz leisten, sofern der Besitzer nicht dabei gewesen ist.14 War der Besitzer dabei, braucht derjenige, der das Tier geliehen hat, keinen Ersatz zu leisten. Hatte er das Tier gemietet, so ist der Schaden mit dem Mietpreis abgegolten.«15 »Wenn ein Mann ein Mädchen, das noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis für sie bezahlen und sie heiraten.16 Falls sich ihr Vater aber weigert, sie ihm zur Frau zu geben, muss der Mann ihm dennoch den Brautpreis bezahlen, der einer Jungfrau angemessen ist.«17 »Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen!18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, muss mit dem Tod bestraft werden.19 Wer anderen Göttern Opfer darbringt und nicht mir, dem HERRN, allein, der soll mir übereignet werden und sterben.«20 »Unterdrückt die Fremden nicht und beutet sie nicht aus! Denn ihr selbst seid einmal Fremde in Ägypten gewesen.21 Benachteiligt die Witwen und Waisen nicht!22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich sie ganz sicher erhören.23 Mein Zorn wird losbrechen, und ich lasse euch von euren Feinden töten. Dann werden eure Frauen Witwen sein und eure Kinder Waisen!24 Wenn ihr einem Armen aus meinem Volk Geld leiht, sollt ihr euch nicht daran bereichern. Verlangt keine Zinsen von ihm!25 Wenn ihr den Mantel eures Schuldners als Pfand nehmt, müsst ihr ihn vor Sonnenuntergang zurückgeben,26 denn er ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn ihr den Mantel nicht zurückgebt und der Mann zu mir um Hilfe ruft, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.«27 »Mich, euren Gott, sollt ihr nicht verhöhnen, und ein Oberhaupt aus eurem Volk sollt ihr nicht verfluchen!28 Gebt mir rechtzeitig die Opfergaben vom Ertrag eurer Getreidefelder und Weingärten! Auch eure ältesten Söhne sollt ihr mir weihen.29 Eure erstgeborenen männlichen Rinder, Schafe und Ziegen dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr sie mir als Opfer darbringen.30 Heilige Menschen sollt ihr sein, die mir allein gehören. Esst darum kein Fleisch von einem Tier, das von Raubtieren gerissen wurde! Wenn ihr einen Kadaver findet, werft ihn den Hunden vor!«

2.Mose 22

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, sodass er stirbt, so ist es ihm[1] keine Blutschuld. (Jer 2,34)2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm[2] Blutschuld. Er[3] muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den ⟨Wert des⟩ von ihm Gestohlenen verkauft werden.3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten[4]. (2Mo 21,34; Jes 40,2)4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt[5] und seinem Vieh ⟨dabei⟩ freien Lauf lässt, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten[6].5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, sodass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat. (3Mo 5,20)6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten[7].7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, ⟨damit man erfährt,⟩ ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.8 Bei jedem Fall von Veruntreuung[8] an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er[9] sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten[10].9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder wird weggeführt, ⟨und⟩ niemand sieht es,10 dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein[11], ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer[12] es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten[13]. (Hebr 6,16)11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.12 Falls es ⟨aber⟩ zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten[14]. (1Mo 31,39)13 Wenn jemand von seinem Nächsten ⟨ein Stück Vieh⟩ leiht, und es bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder stirbt – falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten[15];14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten[16]. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis[17].15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt[18] ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. – (3Mo 20,6; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3)18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden. – (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert[19], außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden. (2Mo 20,3; 2Mo 34,15; 3Mo 17,7; 4Mo 25,1; 5Mo 13,2; 5Mo 17,2; 2Kön 23,20; 2Chr 15,13)20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. (2Mo 23,9; 5Mo 10,18; Mal 3,5)21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken. (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; Hi 6,27; Ps 146,9; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien ⟨muss⟩, ihr Geschrei gewiss erhören, (5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Jak 5,4)23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. – (Spr 22,23; Kla 5,3)24 Falls du ⟨einem aus⟩ meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[20]; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. – (3Mo 25,35; 5Mo 23,21; Neh 5,7)25 Falls du wirklich den Mantel[21] deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; (Hes 18,7)26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er ⟨sonst⟩ liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. – (5Mo 24,10; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Am 2,8)27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (2Sam 16,5; 1Kön 2,8; Pred 10,20; Apg 23,5)28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[22] sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben. (2Mo 23,16)29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind ⟨und⟩ deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. – (2Mo 13,2; 3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (3Mo 7,24; 3Mo 11,44; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14)

2.Mose 22

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Wenn ein Dieb bei einem nächtlichen Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, dann gilt der, der ihn geschlagen hat, nicht als Mörder.2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb muss für das Gestohlene vollen Ersatz leisten. Falls er dazu nicht imstande ist, muss er selbst als Sklave verkauft werden.3 Hat er ein Stück Vieh – Rind, Esel, Schaf oder Ziege – gestohlen und es wird noch lebend bei ihm gefunden, muss er doppelten Ersatz leisten.4 Wenn ein Mann sein Vieh auf seine Felder oder in seinen Weinberg treibt und es nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er Ersatz leisten. Er muss dem Geschädigten das Beste vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs geben.[1]5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf ein Getreidefeld oder aufgestellte Garben über oder vernichtet irgendetwas anderes auf dem Feld, dann muss er für den Schaden vollen Ersatz leisten.6 Wenn ein Mann einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung anvertraut und etwas davon wird aus dem Haus dieses anderen gestohlen, dann muss der Dieb, wenn er gefasst wird, den doppelten Betrag erstatten.7 Kann er nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses einen Eid vor Gott schwören, dass er nicht selbst das Eigentum des anderen an sich genommen hat.8 Immer wenn zwei Männer sich um etwas streiten, um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, ein Kleidungsstück oder irgendetwas sonst, und jeder behauptet, es sei sein Eigentum, dann sollen sie sich einem Gottesurteil unterwerfen. Wer als schuldig daraus hervorgeht, muss dem anderen das Doppelte erstatten.9 Wenn ein Mann einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier zur Aufsicht übergibt und es stirbt, bricht sich ein Bein oder wird von Feinden weggetrieben, ohne dass er einen Zeugen dafür hat,10 dann muss der, dem das Tier anvertraut wurde, dem anderen einen Eid beim HERRN schwören, dass er sich nicht am fremden Eigentum vergriffen hat. Der andere muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern.11 Ist es dagegen nachweislich gestohlen worden, so muss der, dem es anvertraut war, dafür Ersatz leisten.12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und er kann es beweisen, muss er keinen Ersatz leisten. (1Mo 31,39)13 Leiht sich ein Mann von einem anderen ein Tier und es bricht sich ein Bein oder stirbt, während der Eigentümer nicht zugegen ist, so muss er vollen Ersatz leisten.14 War jedoch der Eigentümer zugegen, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Verlust durch den Mietpreis abgegolten.15 Wenn ein Mann ein unberührtes Mädchen verführt, das noch nicht verlobt ist, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5Mo 22,28)16 Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, so muss er trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.17 Eine Zauberin darf nicht am Leben bleiben. (3Mo 19,26)18 Wer mit einem Tier Verkehr hat, wird mit dem Tod bestraft. (3Mo 18,23)19 Wer anderen Göttern opfert außer dem HERRN, muss aus Israel ausgerottet werden. (5Mo 17,2)20 Weiter ließ der HERR dem Volk Israel durch Mose sagen:[2] »Ihr dürft die Fremden, die bei euch leben, nicht ausbeuten oder unterdrücken. Vergesst nicht, dass ihr selbst in Ägypten Fremde gewesen seid. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 24,17)21 Nutzt die Schutzlosigkeit der Witwen und Waisen nicht aus! (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; 5Mo 24,19; 5Mo 27,19; Jes 1,17)22 Wenn ihr es dennoch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich, der HERR, bestimmt darauf hören.23 Ich werde in furchtbaren Zorn geraten und euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Eure Frauen werde ich zu Witwen machen und eure Kinder zu Waisen.24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3Mo 25,35; 5Mo 23,20; Ps 15,5; Hes 22,12)25 Falls du von einem anderen Israeliten das Obergewand zum Pfand nimmst, so gib es vor Sonnenuntergang wieder zurück. (5Mo 24,12; 5Mo 24,17; Hi 22,6; Hi 24,9; Am 2,8)26 Denn sein Obergewand ist das Einzige, womit er sich warm halten kann. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er sich bei mir über dich beklagt, werde ich ihn hören; denn ich bin barmherzig.«27 »Ihr sollt Gott nicht lästern und ein Oberhaupt eures Volkes nicht verfluchen. (3Mo 24,10; 1Kön 21,10; 1Kön 21,13; Joh 18,22; Apg 23,2)28 Von euren Ernteerträgen an Getreide und Wein dürft ihr mir meinen Anteil nicht vorenthalten. Eure erstgeborenen Söhne müsst ihr mir übereignen[3] (2Mo 13,11; 2Mo 23,19)29 und ebenso die Erstgeburten eurer Rinder, Schafe und Ziegen. Sieben Tage lang soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr es mir übereignen. (3Mo 22,27)30 Weil ihr mir als ein heiliges Volk gehört, sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem Raubtier gerissen und auf freiem Feld tot aufgefunden worden ist. Ihr sollt es den Hunden hinwerfen.« (3Mo 17,15; 3Mo 19,2)