von Deutsche Bibelgesellschaft1Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. (3Mo 23,24; 4Mo 10,10)2Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,3samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,6über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, (3Mo 23,27)8sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler9samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder10und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer,11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. (3Mo 16,11)12Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern (3Mo 23,34)13und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder15und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer,16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler18samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus.20Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.23Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler,24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.26Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.29Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,31dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus.32Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.35Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun36und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.39Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
4.Mose 29
King James Version
1And in the seventh month, on the first day of the month, ye shall have an holy convocation; ye shall do no servile work: it is a day of blowing the trumpets unto you.2And ye shall offer a burnt offering for a sweet savour unto the LORD; one young bullock, one ram, and seven lambs of the first year without blemish:3And their meat offering shall be of flour mingled with oil, three tenth deals for a bullock, and two tenth deals for a ram,4And one tenth deal for one lamb, throughout the seven lambs:5And one kid of the goats for a sin offering, to make an atonement for you:6Beside the burnt offering of the month, and his meat offering, and the daily burnt offering, and his meat offering, and their drink offerings, according unto their manner, for a sweet savour, a sacrifice made by fire unto the LORD.7And ye shall have on the tenth day of this seventh month an holy convocation; and ye shall afflict your souls: ye shall not do any work therein :8But ye shall offer a burnt offering unto the LORD for a sweet savour; one young bullock, one ram, and seven lambs of the first year; they shall be unto you without blemish:9And their meat offering shall be of flour mingled with oil, three tenth deals to a bullock, and two tenth deals to one ram,10A several tenth deal for one lamb, throughout the seven lambs:11One kid of the goats for a sin offering; beside the sin offering of atonement, and the continual burnt offering, and the meat offering of it, and their drink offerings.12And on the fifteenth day of the seventh month ye shall have an holy convocation; ye shall do no servile work, and ye shall keep a feast unto the LORD seven days:13And ye shall offer a burnt offering, a sacrifice made by fire, of a sweet savour unto the LORD; thirteen young bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year; they shall be without blemish:14And their meat offering shall be of flour mingled with oil, three tenth deals unto every bullock of the thirteen bullocks, two tenth deals to each ram of the two rams,15And a several tenth deal to each lamb of the fourteen lambs:16And one kid of the goats for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.17And on the second day ye shall offer twelve young bullocks, two rams, fourteen lambs of the first year without spot:18And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:19And one kid of the goats for a sin offering; beside the continual burnt offering, and the meat offering thereof, and their drink offerings.20And on the third day eleven bullocks, two rams, fourteen lambs of the first year without blemish;21And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:22And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, and his meat offering, and his drink offering.23And on the fourth day ten bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without blemish:24Their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:25And one kid of the goats for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.26And on the fifth day nine bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without spot:27And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:28And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, and his meat offering, and his drink offering.29And on the sixth day eight bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without blemish:30And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:31And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.32And on the seventh day seven bullocks, two rams, and fourteen lambs of the first year without blemish:33And their meat offering and their drink offerings for the bullocks, for the rams, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:34And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, his meat offering, and his drink offering.35On the eighth day ye shall have a solemn assembly: ye shall do no servile work therein :36But ye shall offer a burnt offering, a sacrifice made by fire, of a sweet savour unto the LORD: one bullock, one ram, seven lambs of the first year without blemish:37Their meat offering and their drink offerings for the bullock, for the ram, and for the lambs, shall be according to their number, after the manner:38And one goat for a sin offering; beside the continual burnt offering, and his meat offering, and his drink offering.39These things ye shall do unto the LORD in your set feasts, beside your vows, and your freewill offerings, for your burnt offerings, and for your meat offerings, and for your drink offerings, and for your peace offerings.40And Moses told the children of Israel according to all that the LORD commanded Moses.
Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des ⟨Horn⟩blasens soll es für euch sein. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35; Neh 8,2)2Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch[1] für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler; (3Mo 1,3; Esr 3,6)3und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[2] mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock[3] als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken; (4Mo 28,15)6außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch[4], ein Feueropfer für den HERRN. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26; 4Mo 15,4)7Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch[5] demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch[6]: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; (3Mo 1,3)9und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[7] mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11⟨und⟩ einen Ziegenbock[8] als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. (3Mo 23,33)12Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[9] für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein; (3Mo 1,3)14und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[10] mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock[11] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. (4Mo 28,15)17Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;18und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19und einen Ziegenbock[12] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;21und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22und einen Ziegenbock[13] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.23Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;24das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25und einen Ziegenbock[14] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.26Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;27und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28und einen Ziegenbock[15] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.29Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;30und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31und einen Ziegenbock[16] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;33und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34und einen Ziegenbock[17] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (4Mo 29,1; Joh 7,37)36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[18] für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;37das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38und einen Ziegenbock[19] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.39Das sollt ihr bei euren Festtagen[20] dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern[21] und an Trankopfern und an Heilsopfern[22]. (3Mo 23,38; 4Mo 28,2; Esr 3,4)
1»Auch der 1. Tag des 7. Monats soll ein Feiertag sein, an dem ihr nicht wie gewöhnlich arbeitet, sondern euch versammelt, um mir zu dienen. An diesem Tag sollt ihr die Hörner blasen (3Mo 23,23)2und zu meiner Ehre einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Nehmt dafür nur fehlerlose Tiere. Solche wohlriechenden Opfer habe ich gern.3Bringt zusätzlich zum Stier 4 Kilogramm feines Weizenmehl dar, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb4und zu jedem Lamm eineinhalb Kilogramm.5Opfert einen Ziegenbock als Sündopfer, damit ich euch eure Schuld vergebe.6Vergesst auch nicht das tägliche und das monatliche Brandopfer mit den dazugehörigen Gaben an Mehl und Wein, wie ich sie euch aufgetragen habe. Denn diese Opfer gefallen mir.7Der 10. Tag des 7. Monats ist der große Versöhnungstag. Dann sollt ihr euch wieder versammeln, um mir zu dienen. Verrichtet an diesem Tag keinerlei Arbeit, sondern fastet und beugt euch vor mir!8-11Erfreut mich mit derselben Menge an wohlriechenden Brand-, Speise- und Trankopfern wie zum Neujahrsfest. Ihr sollt jedoch nicht nur einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, sondern noch einen zweiten Bock schlachten, der euch mit mir versöhnt. Dazu kommt das tägliche Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.«
Die Opfer am Laubhüttenfest
12»Auch am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr nicht eurer alltäglichen Arbeit nachgehen, sondern euch versammeln und mir dienen. Feiert mir zu Ehren eine Woche lang ein Fest! (3Mo 23,33)13Erfreut mich am ersten Tag mit einem wohlriechenden Brandopfer von dreizehn jungen Stieren, zwei Schafböcken und vierzehn einjährigen Lämmern. Alle Tiere sollen fehlerlos sein14-15und mit der jeweiligen Menge an Speise- und Trankopfern dargebracht werden, die dazugehören.16Außerdem müsst ihr wieder einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten; und auch die täglichen Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein dürft ihr nicht vergessen.17-34Bringt an den anderen sechs Festtagen die gleichen Opfer dar. Verbrennt aber an jedem Tag einen Stier weniger, also am zweiten Tag zwölf, am dritten elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Vergesst nicht die Sündopfer und die täglichen Opfer!35Am achten Tag sollt ihr euch wieder zum Feiern versammeln und nicht wie sonst arbeiten.36Sucht fehlerlose Tiere aus und verbrennt sie mir zu Ehren als wohlriechende Brandopfer, und zwar einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer,37begleitet von den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.38Bringt außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer dar, und vergesst nicht, jeden Tag ein Lamm am Morgen und eines am Abend zu opfern und die Speise- und Trankopfer dazuzugeben.39Diese Gaben sollt ihr mir, dem HERRN, an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr mir freiwillig oder wegen eines Gelübdes gebt.«
1Am ersten Tag des siebten Monats[1] sollt ihr das Fest der Posaunen feiern. An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. (4Mo 28,26)2Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, das dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige, fehlerlose Lämmer.3Dazu feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer, und zwar drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder4und einen Krug[2] zu jedem der sieben Lämmer;5außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um Wiedergutmachung für euch zu schaffen.6Diese besonderen Opfer sollen – zusätzlich zu den Monatsanfangsopfern sowie den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern – in der vorgeschriebenen Weise als Opfer auf dem Altar verbrannt werden. Solche Opfer gefallen dem HERRN. (4Mo 28,3)
Die Opfer für den Versöhnungstag
7Am zehnten Tag des siebten Monats[3] sollt ihr eine weitere heilige Versammlung einberufen. An diesem Tag sollt ihr fasten und alle Arbeit ruhen lassen. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26)8Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, wie es dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein.9Diese Opfer sollen begleitet sein von Speiseopfern aus feinem, mit Öl vermischtem Mehl – drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder und10ein Krug[4] zu jedem der sieben Lämmer.11Außerdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, und zwar zusätzlich zu dem Sündopfer der Wiedergutmachungszeremonie[5]. Führt daneben auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durch. (3Mo 16,1)
Die Opfer für das Laubhüttenfest
12Am 15. Tag des siebten Monats[6] sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. Ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des HERRN feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13)13Verbrennt dabei Folgendes als Opfer, das dem HERRN gefällt, auf dem Altar: 13 junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein.14Außerdem feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer – drei Krug zu jedem der 13 Stiere, zwei Krug zu jedem der beiden Widder15und ein Krug[7] für jedes der 14 Lämmer.16Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.17Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer opfern. Die Tiere müssen fehlerlos sein.18Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.19Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und zusätzlich auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,3)20Am dritten Tag des Festes sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.21Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.22Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,15)23Am vierten Tag des Festes sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.24Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.25Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.26Am fünften Tag des Festes sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.27Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.28Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.29Am sechsten Tag des Festes sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.30Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.31Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.32Am siebten Tag des Festes sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.33Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.34Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten und eure Arbeit ruhen lassen. (3Mo 23,36)36Als Brandopfer, als Opfer, das dem HERRN gefällt, sollt ihr einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Die Tiere müssen fehlerlos sein.37Jedes dieser Opfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.38Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.39Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu euren Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr aufgrund von Gelübden oder als freiwillige Opfer darbringt.‹« (3Mo 23,2; 2Chr 31,3; Esr 3,5)
Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest
1Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. (3Mo 23,23; Ps 81,4)2Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; (4Mo 28,19)3dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, (4Mo 28,12)4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)5auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, (4Mo 28,15)6außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. (4Mo 15,4; 4Mo 28,3; 4Mo 28,11)7Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. (3Mo 16,1; 3Mo 23,26; 2Chr 7,14; Esr 8,21; Ps 35,13)8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, (4Mo 28,19)9samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)11dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3Mo 16,3; 3Mo 16,5; 4Mo 28,11; 4Mo 28,19)12Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Hes 45,25; Sach 14,16; Joh 7,2; Joh 7,14; Joh 7,37)13Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, (4Mo 28,19; Esr 3,4)14samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern15und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; (4Mo 15,4; 4Mo 28,13; 4Mo 29,4)16dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 28,15; 4Mo 29,11)17Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,20; 4Mo 29,23; 4Mo 29,26; 4Mo 29,29; 4Mo 29,32; 4Mo 29,35)18mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,21; 4Mo 29,24; 4Mo 29,27; 4Mo 29,30; 4Mo 29,33; 4Mo 29,37)19dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (4Mo 29,11; 4Mo 29,22; 4Mo 29,25)20Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)22dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (Ps 16,5; Joe 1,9; Joe 1,13; Joe 2,14)23Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 29,11)26Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)28dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)31dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; (4Mo 29,18)34dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3Mo 23,36; Joh 7,37; Offb 7,9)36sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, (3Mo 1,9; 3Mo 1,13; 3Mo 1,17)37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)38dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Dies sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern. (4Mo 6,21; 5Mo 12,6; 1Chr 23,31; 2Chr 31,3; Esr 3,5; Neh 10,32)