Josua 20

Lutherbibel 2017

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach:2 Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe. (4Mo 35,9)3 Dahin kann ein Totschläger fliehen, der jemand aus Versehen und ohne Vorsatz erschlägt, damit sie euch eine Freistatt sind vor dem Bluträcher.4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll draußen vor dem Stadttor stehen bleiben und vor den Ältesten der Stadt seine Sache vorbringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, bei ihnen zu wohnen.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht feind gewesen ist.6 So soll er in der Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester gestorben ist, der zu jener Zeit im Amt sein wird. Dann darf der Totschläger zurückkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, aus der er geflohen ist.7 Da weihten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba – das ist Hebron – auf dem Gebirge Juda;8 und jenseits des Jordans, im Osten von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene im Gebiet des Stammes Ruben und Ramot in Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in Baschan im Gebiet des Stammes Manasse. (5Mo 4,41)9 Das waren die Städte, bestimmt für alle Israeliten und die Fremdlinge, die in ihrer Mitte wohnten, dass dahin fliehen könne, wer jemand aus Versehen erschlägt, damit er nicht stirbt durch den Bluträcher, bis er vor der Gemeinde gestanden hat.

Josua 20

Hoffnung für alle

1 Der HERR sprach zu Josua:2 »Befiehl dem Volk, Städte auszuwählen, die als Zufluchtsorte dienen sollen, wie ich es euch schon durch Mose gesagt habe.3 Sie sollen jedem Schutz bieten, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist man vor der Blutrache sicher.4 Wer dorthin flieht, muss sich gleich am Stadttor den führenden Männern des Ortes stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten.5 Wenn jemand ihn verfolgt, um den Getöteten zu rächen, dürfen die Einwohner der Stadt ihn nicht ausliefern. Denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen.6 Er soll an dem Zufluchtsort in Sicherheit sein, bis ein Gericht über ihn entschieden hat. Wird er freigesprochen, soll er bis zum Tod des Hohenpriesters in der Stadt bleiben. Erst dann darf der Totschläger in seine Heimatstadt zurückkehren, aus der er fliehen musste.«7 Die Israeliten wählten folgende Zufluchtsstädte aus: Kedesch im Bergland von Naftali in Galiläa, Sichem im Bergland von Ephraim und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, im Bergland von Juda.8 Östlich des Jordan bestimmten sie Bezer, das in der Steppe der Hochebene weit im Osten von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, dann Ramot im Land Gilead im Stammesgebiet von Gad und schließlich Golan im Land Baschan im Gebiet von Manasse.9 Diese Städte wurden für alle Israeliten und für alle Ausländer, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte festgelegt. Dorthin konnte jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte. Hier war er vor der Blutrache sicher, bis ein Gericht über ihn entschieden hatte.

Josua 20

Neues Leben. Die Bibel

1 Der HERR sagte zu Josua:2 »Gib den Israeliten folgende Anweisungen: Bestimmt euch Freistädte, wie ich es durch Mose befohlen habe. (4Mo 35,6; 5Mo 4,41; 5Mo 19,2)3 Wer einen anderen Menschen versehentlich und ohne Vorsatz tötet, kann sich in eine dieser Städte flüchten und ist dort vor den Verwandten des Getöteten sicher, falls diese versuchen, Blutrache für den Totschlag zu nehmen.4 Wenn jemand in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll er den Ältesten der Stadt vor dem Stadttor seinen Fall darlegen. Sie müssen dem Beschuldigten Einlass in ihre Stadt gewähren und ihn bei sich aufnehmen. Er soll dort wohnen bleiben. (Rut 4,1)5 Wenn die Verwandten des Opfers kommen, um den Totschlag zu rächen, dürfen die Ältesten der Stadt ihnen den Beschuldigten nicht ausliefern, denn der Tod war ein Unfall.6 Er muss jedoch in der Stadt bleiben bis er dort vor Gericht gestellt worden ist. Dann muss er bis zum Tod des Hohen Priesters, der zur Zeit des Unfalls im Amt war, in der betreffenden Stadt bleiben. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren.«7 Die folgenden Städte wurden zu Freistädten geweiht: Kedesch in Galiläa, im Bergland von Naftali; Sichem im Bergland von Ephraim, und Kirjat-Arba, das heutige Hebron im Bergland von Juda. (Jos 21,11; 1Chr 6,61; Lk 1,39)8 Auf der anderen Seite des Jordan, östlich von Jericho, waren bereits folgende Städte zu Freistädten bestimmt worden: Bezer in der Wüstenebene des Stammes Ruben; Ramot in Gilead, im Stammesgebiet von Gad und Golan in Baschan, im Stammesland von Manasse. (Jos 21,27)9 Diese Städte wurden sowohl für die Israeliten als auch für die Ausländer, die bei ihnen lebten, ausgesondert. Wer einen Menschen ohne Vorsatz tötete, konnte sich in eine dieser Städte flüchten. Auf diese Weise wurde vermieden, dass jemand aus Rache getötet wurde, bevor er vor Gericht gestellt worden war.