1So spricht Gott der HERR: Das Tor am inneren Vorhof im Osten soll an den sechs Werktagen zugeschlossen sein, aber am Sabbattag und am Neumond soll man’s auftun.2Und der Fürst soll von draußen unter die Vorhalle des Tores treten und bei den Pfosten am Tor stehen bleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern, er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und danach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis zum Abend. (Hes 44,3)3Ebenso soll das Volk des Landes an der Tür dieses Tores anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden.4Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN opfern soll am Sabbattag, sollen sechs Lämmer sein, die ohne Fehler sind, und ein Widder ohne Fehler (4Mo 28,9)5und als Speisopfer einen Scheffel zu jedem Widder, als Speisopfer zu den Lämmern aber, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. (Hes 45,24)6Am Neumond aber soll er einen jungen Stier opfern, der ohne Fehler ist, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Fehler,7und als Speisopfer je einen Scheffel zum Stier und je einen Scheffel zum Widder, aber zu den Lämmern so viel, wie er geben kann, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.8Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores hineingehen und auf demselben Weg wieder hinausgehen.9Aber wenn das Volk des Landes vor den HERRN kommt an den Feiertagen, dann sollen die, die zum Tor im Norden hineingehen, um anzubeten, durch das Tor im Süden wieder hinausgehen, und die, die zum Tor im Süden hineingehen, sollen durch das Tor im Norden wieder hinausgehen und sollen nicht wieder durch das Tor hinausgehen, durch das sie hineingegangen sind, sondern sollen durch das Tor gegenüber hinausgehen.10Der Fürst aber soll mit ihnen sein, wenn sie hinein- und wenn sie hinausgehen.11Und an den Festen und Feiertagen soll man als Speisopfer zu je einem Stier einen Scheffel und zu je einem Widder einen Scheffel opfern und zu den Lämmern, so viel seine Hand geben will, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.12Wenn aber der Fürst ein Brandopfer oder Dankopfer als freiwillige Gabe dem HERRN darbringen will, so soll man ihm das Tor im Osten auftun, damit er sein Brandopfer und Dankopfer opfern kann, wie er es sonst am Sabbat zu opfern pflegt. Und wenn er wieder hinausgeht, soll man das Tor hinter ihm zuschließen.13Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, nämlich ein einjähriges Lamm ohne Fehler; das soll er alle Morgen opfern. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Und er soll alle Morgen den sechsten Teil eines Scheffels als Speisopfer dazu darbringen und den dritten Teil einer Kanne Öl, um das Feinmehl zu besprengen, als ein Speisopfer für den HERRN. Das soll eine ewige Ordnung sein über das tägliche Opfer.15Und so sollen sie das Lamm mit dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen opfern als tägliches Brandopfer.
Das Erbland des Fürsten
16So spricht Gott der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt von seinem Erbe, soll es seinen Söhnen verbleiben, und sie sollen es als ihr Erbe besitzen.17Wenn er aber einem seiner Großen von seinem Erbteil etwas schenkt, so sollen sie es besitzen bis zum Jahr der Freilassung, und dann soll es an den Fürsten wieder zurückfallen; nur der Anteil seiner Söhne soll diesen verbleiben. (3Mo 25,10; Jer 34,8)18Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, um sie dadurch aus ihrem Eigentum zu verdrängen, sondern er soll sein Eigentum auf seine Söhne vererben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Eigentum vertrieben wird. (Hes 45,8)
Die Opferküchen
19Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern im Norden, die den Priestern gehörten, und siehe, dort war ein Raum in der Ecke im Westen.20Und er sprach zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen müssen und so das Volk mit dem Heiligen in Berührung bringen.21Danach führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich in die vier Ecken des Vorhofs gehen. Und siehe, da war in jeder Ecke des Vorhofs wieder ein Vorhof.22In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine Vorhöfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit, alle vier von gleichem Maß.23Und es ging eine Mauer um jeden der vier Vorhöfe herum; da waren Herde ringsherum unten an den Mauern.24Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, in denen die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volks kochen sollen.
1»Ich, Gott, der HERR, sage: Das Tor, das von Osten her in den inneren Vorhof führt, muss an den sechs Werktagen verschlossen bleiben. Nur am Sabbat und am Neumondtag darf es geöffnet werden.2Dann soll der Herrscher vom äußeren Vorhof her das Torgebäude durch die Vorhalle betreten. Beim Türrahmen am Ausgang des Tores bleibt er stehen, um von dort aus zuzusehen, wie die Priester sein Brandopfer und sein Friedensopfer darbringen. Er wirft sich an der Schwelle des Tores vor mir nieder und betet mich an. Anschließend verlässt er das Torgebäude wieder. Bis zum Abend soll es nicht verschlossen werden.3Auch der Rest des Volkes soll mich am Sabbat und am Neumondtag anbeten und sich im äußeren Vorhof am Eingang des Osttors vor mir niederwerfen.4Für das Brandopfer am Sabbat, das der Herrscher mir darbringt, nimmt er sechs Lämmer und einen Schafbock, allesamt fehlerlose Tiere.5Als Speiseopfer gehören zusätzlich zu dem Schafbock 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl. Bei den Lämmern kann der Herrscher so viel Mehl nehmen, wie er möchte, doch muss er noch Öl im selben Verhältnis wie beim Schafbock dazugeben.6Am Neumondtag soll er einen jungen Stier, sechs Lämmer und einen Schafbock für mich verbrennen lassen. Alle Tiere müssen ohne jeden Fehler sein.7Zusätzlich zu dem jungen Stier und dem Schafbock soll er mir als Speiseopfer jeweils 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl darbringen. Bei den Lämmern kann er selbst bestimmen, wie viel Mehl er dazugibt, begleitet von der entsprechenden Menge an Öl.8Der Herrscher soll das Torgebäude durch die Vorhalle betreten und es auf demselben Weg wieder verlassen.9An den Festtagen sollen auch die Leute aus dem Volk in den äußeren Tempelvorhof kommen, um mich, den HERRN, anzubeten. Niemand darf durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist. Alle müssen durch das gegenüberliegende Tor den Vorhof verlassen. Wer durchs Nordtor hineinkam, muss durchs Südtor wieder hinaus; und wer durchs Südtor den Vorhof betrat, soll ihn durchs Nordtor verlassen.10Der Herrscher muss gemeinsam mit den Israeliten in den äußeren Vorhof kommen und auch zusammen mit ihnen wieder hinausgehen.11An den Festtagen und während der großen Feste des Jahres sollen zusätzlich zu dem Stier und dem Schafbock je 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl als Speiseopfer dargebracht werden. Bei den Lämmern kann der Herrscher beliebig viel Mehl geben, wozu wieder 1 Liter Öl auf 3 Kilogramm Mehl kommt.12Wenn er mir ein freiwilliges Opfer darbringen will – sei es ein Brand- oder ein Friedensopfer –, dann soll das Osttor zum inneren Vorhof für ihn geöffnet werden. Er kann in das Torgebäude hineingehen und die Opfer dann auf dieselbe Art und Weise darbringen lassen wie am Sabbat. Anschließend muss er das Torgebäude wieder verlassen, und man soll es hinter ihm verschließen.13Jeden Morgen soll ein Lamm für mich verbrannt werden, das ein Jahr alt ist und keinerlei Fehler hat.14Dazu kommt ein Speiseopfer, bestehend aus 2 Kilogramm feinem Weizenmehl und gut 1 Liter Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für alle Zeiten.15Jeden Morgen, Tag für Tag, sollen das Lamm, das Mehl und das Öl als ein regelmäßiges Brandopfer für mich, den HERRN, dargebracht werden.«
Der Grundbesitz des Herrschers
16»Ich, Gott, der HERR, sage: Wenn der Herrscher Israels einem seiner Söhne ein Stück Land von seinem Grund und Boden überlässt, dann ist es von da an dessen Erbbesitz.17Gibt er aber einem seiner Untergebenen ein Stück Land, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr. Dann fällt es wieder an den Herrscher zurück. Nur die Söhne des Herrschers dürfen für immer behalten, was er ihnen gegeben hat. So bleibt der Grundbesitz in der Familie.18Der Herrscher darf aber kein Land für sich beanspruchen, das den Israeliten gehört. Nur was er selbst besitzt, darf er seinen Söhnen vererben. Denn mein Volk soll nicht von seinem Grund und Boden vertrieben und in alle Winde zerstreut werden.«
Die Opferküchen
19Der Mann, der mich geführt hatte, brachte mich nun zu dem Gang, der seitlich vom Nordtor des inneren Vorhofs begann. Wir gingen westwärts und kamen in das nördlich gelegene Gebäude mit den heiligen Priesterräumen. Ganz hinten, an der Außenmauer des Tempelbezirks, gab es einen besonderen Raum.20Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das sie als Anteil am Sünd- und Schuldopfer bekommen. Hier backen sie auch Brot für sich aus dem Mehl für das Speiseopfer. Auf diese Weise braucht nichts, was für die Opfer bestimmt war, in den äußeren Vorhof hinausgebracht zu werden. Denn das Volk soll nicht mit den heiligen Opfergaben in Berührung kommen.[1]« (Hes 44,19)21Danach ging der Mann wieder mit mir in den äußeren Vorhof und führte mich nacheinander zu den vier Ecken der äußeren Tempelmauer. Ich bemerkte, dass es in jeder Ecke einen abgegrenzten Bereich gab,22der 20 Meter lang und 15 Meter breit war. Alle vier Bereiche hatten genau die gleichen Maße.23Die Abgrenzung bestand aus einer Steinmauer, an deren Innenseite sich unten rundherum Feuerstellen befanden.24Der Mann sagte zu mir: »Hier sind die Küchen, in denen die Leviten, die ihren Dienst im Tempel versehen, das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen.«
1So spricht GOTT, der Herr: Das Osttor des inneren Vorhofs soll an den sechs Werktagen geschlossen bleiben, nur am Sabbat soll es geöffnet werden und am Neumondtag soll es geöffnet werden.2Der Fürst soll von außen her durch die Vorhalle den Torbau betreten und sich an den Torpfosten stellen. Dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen, er aber soll sich an der Schwelle des Tors niederwerfen und wieder hinausgehen. Das Tor soll bis zum Abend nicht geschlossen werden. (Hes 44,3)3Die Bürger des Landes sollen sich an den Sabbat-Tagen und an den Neumond-Tagen am Eingang dieses Tors ebenfalls vor dem HERRN niederwerfen.4Das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringen lässt, soll am Sabbat-Tag aus sechs fehlerlosen Lämmern und aus einem fehlerlosen Widder bestehen. (4Mo 28,9)5Zu dem Widder gehört ein Speiseopfer von einem Efa Mehl, zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.6Am Neumond-Tag sollen es ein junger fehlerloser Stier aus der Rinderherde, sechs Lämmer und ein Widder sein, die ohne Fehler sind.7Zu dem Stier und zu dem Widder soll er je ein Efa Mehl als Speiseopfer besorgen, außerdem zu den Lämmern so viel, wie er gerade zur Verfügung hat, und dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.8Wenn der Fürst den Torbau betritt, soll er ihn durch die Vorhalle betreten und auf dem gleichen Weg muss er wieder hinausgehen.9Wenn aber das Volk des Landes an den Festen vor den HERRN tritt, dann soll der, der durch das Nordtor gekommen ist, um sich niederzuwerfen, durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor gekommen ist, soll durch das Nordtor hinausgehen. Niemand soll durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist, sondern jeder soll durch das gegenüberliegende Tor hinausgehen. (2Mo 23,14)10Der Fürst soll mitten unter ihnen sein; wenn sie hineingehen, soll auch er hineingehen, und wenn sie hinausgehen, soll auch er hinausgehen.11An den Festtagen und an den Feiertagen gehört zu dem Stier und zu dem Widder das Speiseopfer von je einem Efa Mehl und zu den Lämmern ein Speiseopfer, dessen Menge er selbst bestimmen kann, dazu ein Hin Öl je Efa Mehl.12Wenn der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder ein freiwilliges Heilsopfer darbringen lassen will, soll man für ihn das Osttor öffnen. Dann soll er sein Brandopfer und sein Heilsopfer genauso darbringen, wie er es am Sabbat darbringen lässt. Daraufhin soll er hinausgehen, und wenn er hinausgegangen ist, soll man das Tor schließen.13Täglich sollst du dem HERRN ein einjähriges Lamm, das ohne Fehler ist, als Brandopfer darbringen, Morgen für Morgen sollst du es tun. (2Mo 29,38; 4Mo 28,3)14Dazu sollst du als Speiseopfer jeden Morgen ein Sechstel Efa Mehl und ein Drittel Hin Öl herrichten, um das Mehl zu besprengen. Das soll ein Speiseopfer für den HERRN sein. Eine ewige Satzung sei dies immerdar.15Bringt also jeden Morgen das Lamm, das Speiseopfer und das Öl als das tägliche Brandopfer dar!
Besitz des Fürsten
16So spricht GOTT, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne etwas von seinem Erbbesitz schenkt, gehört es seinen Söhnen; es ist ihr Eigentum und sie können es weitervererben.[1]17Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur seine Söhne dürfen behalten, was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat.18Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen. Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will, muss er es von seinem Eigentum nehmen, damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden.
Opferküchen des Tempels
19Dann brachte er mich durch den Eingang auf der Torseite zu den heiligen Priesterräumen im Norden und siehe, da war ein Ort am äußersten Ende im Westen.[2]20Und er sagte zu mir: Das ist der Ort, an dem die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und wo sie das Speiseopfer backen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinausbringen müssen und dadurch das Volk heiligen.21Dann führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und er ließ mich hinübergehen zu den vier Ecken des Vorhofs. Und siehe, an jeder Ecke des Vorhofs war noch ein Hof.22An allen vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Dasselbe Maß für die vier.23Und rings um sie lief eine Steinmauer, rings um alle vier, und unten an den Steinmauern waren ringsum Kochstellen angelegt.24Da sagte er zu mir: Das sind die Küchen, wo die Tempeldiener das Schlachtopfer des Volkes kochen.