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3.Mose 7

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft

Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer

1 Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14) 2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5) 3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9) 4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen. 5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer. 6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges. 7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6) 9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7) 10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1) 11 Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1) 12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29) 13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer, 14 und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen. 16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen. 17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden. 18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich. 19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen. 20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 22 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17) 24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29) 25 Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt. 27 Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 28 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24) 31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören. 32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21) 33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil. 34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten. 35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien, 36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen. 37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers, 38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai. 

Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart.
Die Verwendung des Textes erfolgt mit Genehmigung der Deutschen Bibelgesellschaft.

www.die-bibel.de

3.Mose 7

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges. (3Mo 5,15; 4Mo 18,8) 2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar. 3-5 Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt. 6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges. 7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt. 8 Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres. 9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt. 10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt. 

Weitere Anweisungen für Mahlopfer

11 Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift: (3Mo 3,1) 12 Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist. 13 Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden. 14 Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt. 15 Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben. 16 Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden. 17 Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden. 18 Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen. 19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen. 20 Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. 21 Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. 

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22-23 Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege. 24 Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen. 25 Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. 26 Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen. (3Mo 17,10) 27 Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. 

Der Anteil der Priester

28-29 Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen. (3Mo 3,1) 30 Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem HERRN; (2Mo 29,26) 31 dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt. 32 Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil. 33 Sie fällt dem Priester zu, der dem HERRN das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt. 34-36 Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft. (5Mo 18,3) 37 Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester. 38 Der HERR gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen. 

Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

3.Mose 7

Hoffnung für alle

von Biblica

Weitere Anweisungen für das Schuldopfer

1 »Diese Anweisungen gelten für das besonders heilige Schuldopfer: 2 Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt. 3 Alles Fett muss mir dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden, 4 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt, sowie der Fettlappen an der Leber. 5 Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den HERRN. 6 Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig. 7 Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester, der das Opfer darbringt und damit Sühne erwirkt, soll das Fleisch bekommen. 8 Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt. 9 Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt. 10 Jedes andere Speiseopfer – ganz gleich ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird – sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen.« 

Weitere Anweisungen für das Friedensopfer

11 »Folgende Anweisungen gelten für das Friedensopfer, das jemand mir, dem HERRN, darbringt: 12 Geschieht es aus Dankbarkeit, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuertes, mit Öl bestrichenes Fladenbrot sowie feines Weizenmehl, das ebenfalls mit Öl angereichert wurde. 13 Dazu kommen noch Brote aus Sauerteig. 14 Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil mir, dem HERRN, weihen. Dieser Anteil fällt dann dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt. 15 Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben. 16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden. 17 Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden. 18 Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich. 19 Kommt das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist. 20 Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Friedensopfers isst, das mir, dem HERRN, geweiht ist, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören. 21 Auch wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist – mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgendetwas, das ich, der HERR, verabscheue – und dann vom Fleisch des Friedensopfers isst, muss er aus dem Volk ausgeschlossen werden und sterben.« 

Verbot von Fett- und Blutgenuss

22 Weiter sagte der HERR zu Mose: 23 »Richte den Israeliten aus: Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen! 24 Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren! 25 Wer das Fett von Tieren isst, die man mir, dem HERRN, als Opfer darbringt, verdient den Tod. Ein solcher Mensch darf nicht länger zu eurem Volk gehören! 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr wohnt. 27 Jeder, der Fleisch isst, das noch Blut enthält, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden!« 

Der Anteil der Priester an den Opfergaben

28 Der HERR befahl Mose, 29 den Israeliten dies weiterzusagen: »Wer ein Friedensopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem HERRN, weihen: 30 das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muss er selbst zum Altar bringen und das Fleisch dort hin- und herschwingen. 31 Dieses Stück überlässt er den Priestern. Dann verbrennt einer der Priester das Fett auf dem Altar. 32 Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören. 33 Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und das Fett des Tieres darbringt. 34 Von allen Friedensopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu, 35 und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an. 36 Ich, der HERR, habe befohlen, dass sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen.« 37 Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungs- und Friedensopfer. 38 Der HERR gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem HERRN, zu bringen. 

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