1Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5Mo 24,8)2Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern. (4Mo 12,10; Hi 18,13)3Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären.4Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage5und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.6Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen8und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.9Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.10Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,11so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.12Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist,13und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.14Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.16Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.17Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.18Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,19danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.20Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.22Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.23Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.24Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß25und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.26Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen27und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.28Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals.29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat30und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen.32Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,33so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.35Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.37Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären.38Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen39und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.41Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.42Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.43Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,44so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf.45Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!46Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5)
Aussatz an Kleidern
47Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,48an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,49und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.50Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.51Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.52Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,54so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.55Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.56Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.57Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.58Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.59Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind.
1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen. (5Mo 24,8)3Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären.4Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern. (4Mo 12,14)5Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern6und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.7Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.8Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz.9Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.10Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,11dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut,13so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein.14An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.15Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.16Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen.17Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein.18Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,19sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;20dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.21Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.22Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein Anzeichen von Aussatz.23Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären.24Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet,25soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.26Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.27Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.28Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe.29Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,30soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.31Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.32Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlichgelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,33soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.34Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.35Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet,36soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein.37Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären.38Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut,39so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um Weißflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein.40Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.41Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.42Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.43Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,44so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn für unrein erklären; sein Kopf weist das Anzeichen auf.45Der Aussätzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! (Kla 4,15)46Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,48ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,49so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.50Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.51Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.52Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.53Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,54soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.55Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Rückseite oder Vorderseite vor.56Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreißen.57Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.58Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das Ledergerät, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.59Das ist die Weisung für das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären. (3Mo 10,10)
1Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:2Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. (5Mo 24,8; Mt 8,4)3Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in Weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut seines Fleisches, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 5,3)4Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen. (3Mo 13,50; 3Mo 14,38; 4Mo 12,14)5Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehen geblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn[1] zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.6Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf[2]. Er soll seine Kleider waschen und ist rein. (3Mo 14,8)7Wenn aber der Schorf[3] in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.8Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Schorf[4] hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.9Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.10Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem Fleisch ist in der Erhöhung,11⟨dann⟩ ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht[5] und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat[6], bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,13und der Priester besieht ⟨ihn⟩, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, ist er[7] rein. (4Mo 12,10)14An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.15Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.16Wenn aber das wilde Fleisch wieder zurückgeht und in Weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.17Und besieht ihn[8] der Priester, und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären: rein ist er.18Und wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und ⟨wieder⟩ heilt,19und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.20Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Fleck[9] erscheint niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.21Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck[10] ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.22Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.23Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.24Oder wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, eine ⟨Brand⟩wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,25und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in Weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, ⟨dann⟩ ist es Aussatz; er ist in der ⟨Brand⟩wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.26Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.27Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.28Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der ⟨Brand⟩wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der ⟨Brand⟩wunde.29Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,30und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal der Krätze ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen.32Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut,33dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe ⟨den, der⟩ die Krätze ⟨hat,⟩ zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage ein.34Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.35Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,36und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.37Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.38Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken,39und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein ⟨gutartiger⟩ Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.40Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.41Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.42Und wenn an der kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.43Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,44⟨dann⟩ ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.45Und der Aussätzige, an dem das Mal ist – seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopf⟨haar⟩ soll frei hängen gelassen werden[11], und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! (Kla 4,15; Mi 3,7)46All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4Mo 5,2; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Gesetz vom Aussatz an Kleidern
47Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen48oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk,49und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.50Und der Priester besehe das Mal und schließe ⟨das, woran⟩ das Mal ⟨ist, für⟩ sieben Tage ein. (3Mo 13,4)51Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, ⟨dann⟩ ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es. (3Mo 14,44)52Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: Mit Feuer soll es verbrannt werden.53Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,54dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.55Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen; es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder auf der kahlen Stelle ⟨vorn⟩.56Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.57Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es ein ausbrechender ⟨Aussatz⟩: Mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.58Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, sodass das Mal daraus weicht: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.59Das ist das Gesetz ⟨betreffs⟩ des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären. (3Mo 14,57)
1Der HERR gab Mose und Aaron folgende Anweisungen:2Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht werden.3Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiß und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein.4Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut, der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiß geworden ist, so soll der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren.5Dann soll er sie sich wieder ansehen. Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er sie noch einmal sieben Tage isolieren.6Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag und der Priester erklärt die Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.7Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen.8Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt, muss er sie für unrein erklären.9-10Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weiße Schwellung zeigt, muss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist auch die Behaarung an der kranken Stelle weiß geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch,11so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig.12-13Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt die Person als rein.14-15Sobald jedoch irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein Zeichen für Aussatz.16-17Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiß wird, soll sie wieder zum Priester gehen und der Priester erklärt sie für rein.18Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,19aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Schwellung oder ein rotweißer Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen.20Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, so soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür angefangen hat.21Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren.22Hat der Fleck sich danach ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.23Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür und der Priester erklärt die Person für rein.24Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin ein rotweißer oder weißer Fleck bildet,25muss die betreffende Person die Wunde dem Priester zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiß geworden ist und die Stelle tiefer liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen und der Priester muss die Person für unrein erklären.26Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren27und sich dann wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.28Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde und der Priester erklärt die Person für rein.29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart,30dann muss der Priester sich den Fall ansehen. Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.31Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person eine Woche lang isolieren32und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,33so soll die Person das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage34und sieht sich den Fall danach wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.35Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet,36muss der Priester sich die Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein.37Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt und der Priester erklärt die Person für rein.38Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,39so muss der Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blassweiße Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag und die betreffende Person ist rein.40-41Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein.42-43Zeigt sich aber auf der kahlen Stelle ein rotweißer Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der rotweiße Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper,44so handelt es sich tatsächlich um Aussatz und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.
Über das Verhalten von Aussätzigen
45Alle, die von Aussatz[1] befallen sind, müssen zerrissene Kleider tragen und ihr Haar frei hängen lassen; Männer müssen den Bart verhüllen. Sie müssen andere, die in ihre Nähe kommen, mit dem Ruf »Unrein, unrein!« warnen.46Solange der Zustand anhält, bleiben sie unrein. Sie müssen abgesondert leben und sich außerhalb des Lagers aufhalten.
Bestimmungen für den Befall von Gebrauchsgegenständen
47-49Wenn an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an gegerbten Fellen oder an Gegenständen aus Leder ein Fleck auftritt und dieser Fleck gelblich grün oder rötlich ist, dann kann es sich um fressenden Schimmel handeln und das Stück muss dem Priester gezeigt werden.50Der Priester sieht es sich an und schließt es sieben Tage ein.51Hat sich danach der Fleck vergrößert, so ist es tatsächlich fressender Schimmel. Der Priester erklärt das Stück für unrein52und es muss verbrannt werden.53Stellt der Priester jedoch fest, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat,54so lässt er das befallene Stück waschen und schließt es noch einmal sieben Tage ein.55Ist danach das Aussehen an der Stelle unverändert, so ist das Stück unrein, auch wenn der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet hat. Es muss verbrannt werden, weil der Schimmel so tief sitzt, gleichgültig, ob es auf der Außenseite oder auf der Innenseite ist.56Stellt der Priester fest, dass der Fleck nach der Reinigung verblasst ist, so reißt er das befallene Stück von dem Kleid, dem Leder oder dem Gewebe ab.57Tritt der Befall danach an den übrigen Teilen auf, so muss der Gegenstand verbrannt werden.58Ist jedoch der Fleck bei der Reinigung ganz verschwunden, so muss das Stück ein zweites Mal gewaschen werden und ist dann rein.59Nach diesen Regeln muss bei Schimmel an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an Gegenständen aus Leder entschieden werden, ob etwas für rein oder unrein zu erklären ist.
1Der HERR sagte zu Mose und Aaron:2»Wenn jemand auf seiner Haut eine Schwellung, einen Ausschlag oder einen hellen Fleck entdeckt und darum Verdacht auf Aussatz besteht, dann soll er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne.3Der Priester untersucht die erkrankte Stelle: Ist das Haar dort weiß geworden und erscheint die Haut tiefer als ringsum, dann ist es Aussatz, und der Priester muss den Kranken für unrein erklären.4Wenn der Fleck zwar weiß ist, aber nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und sich das Haar auch nicht weiß verfärbt hat, soll der Priester den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.5Am Ende dieser Woche untersucht ihn der Priester erneut. Sieht er, dass der weiße Fleck sich auf der Haut nicht weiter ausgebreitet hat, soll er den Betreffenden ein weiteres Mal für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.6Danach begutachtet ihn der Priester noch einmal. Sieht er, dass die Verfärbung der Haut nachgelassen und die Krankheit sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll er ihn für rein erklären; denn der Fleck ist nur ein Hautausschlag. Der Kranke muss lediglich seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.7Wenn sich aber der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet, nachdem der Priester den Kranken untersucht und für rein erklärt hat, soll er sich erneut dem Priester zeigen.8Stellt dieser dann fest, dass der Ausschlag doch weiter um sich greift, muss er den Kranken für unrein erklären, weil es Aussatz ist.9Immer wenn bei einem Menschen Verdacht auf Aussatz besteht, soll er zum Priester gebracht werden.10Sieht dieser eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren und wild wucherndem Fleisch,11dann ist es weit fortgeschrittener Aussatz. Der Priester muss den Kranken sofort für unrein erklären, ohne ihn vorher noch zur Beobachtung an einen abgesonderten Ort zu schicken.12Wenn sich aber der Aussatz rasch auf der Haut ausbreitet und den Kranken von Kopf bis Fuß bedeckt,13wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz die Haut ganz erfasst hat, erklärt er den Betreffenden für rein. Weil die Haut dann ganz weiß ist, gilt er als rein.14Zeigt sich aber wucherndes Fleisch, ist er unrein.15Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Wild wucherndes Fleisch ist in jedem Fall unrein, denn es handelt sich um Aussatz.16Bildet sich aber das wuchernde Fleisch zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende den Priester aufsuchen.17Sieht dieser, dass die Haut dort tatsächlich wieder weiß geworden ist, erklärt er ihn für rein.18Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür bildet und wieder abheilt,19dann aber an dieser Stelle eine weiße Schwellung oder ein weißlich-roter Fleck entsteht, soll der Kranke sich dem Priester zeigen.20Stellt dieser eine Vertiefung der Haut und weiß gewordenes Haar fest, erklärt er den Kranken für unrein. Denn dann hat sich an der Stelle, wo vorher das Geschwür war, Aussatz gebildet.21Sieht der Priester aber, dass sich das Haar nicht weiß verfärbt hat, die Stelle nicht tiefer liegt als die Haut ringsum und auch die Verfärbung schon nachlässt, dann schickt er den Betreffenden für sieben Tage an einen abgesonderten Ort.22Breitet sich der Hautausschlag in dieser Zeit weiter aus, erklärt der Priester den Kranken für unrein, denn es handelt sich um Aussatz.23Wird aber der Fleck nicht größer, dann ist es die Narbe des abgeheilten Geschwürs. Der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.24Wenn jemand eine Brandwunde hat und sich dort ein weiß-roter oder weißer Fleck bildet,25muss er den Priester aufsuchen. Stellt dieser fest, dass sich das Haar dort weiß verfärbt hat und die Stelle tiefer liegt als die Haut ringsum, dann handelt es sich um Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester erklärt den Kranken für unrein, weil er aussätzig ist.26Bemerkt der Priester aber keine weißen Haare im Bereich des Flecks und auch keine Vertiefung oder starke Verfärbung der Haut, dann soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.27Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Fleck ausgebreitet hat, muss er den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.28Wenn aber der Fleck nicht größer wird und die Haut wieder annähernd normal aussieht, ist es nur die Narbe der Brandwunde. Darum erklärt der Priester ihn für rein.29Bekommt jemand, egal ob Mann oder Frau, auf der Kopfhaut oder auf der Haut unter dem Bart einen Ausschlag,30soll der Priester die Stelle untersuchen. Sieht er eine Vertiefung der Haut mit schütterem, gelblichem Haar, erklärt er den Betreffenden für unrein. Es handelt sich um Aussatz an Kopf oder Kinn.31Stellt der Priester fest, dass die befallene Stelle nicht tiefer liegt als die umliegende Haut, die Haare sich aber trotzdem verfärbt haben, soll er den Kranken für sieben Tage an einen abgesonderten Ort schicken.32Sieht der Priester am siebten Tag, dass der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat, kein gelbliches Haar dort zu finden ist und die Stelle auch nicht tiefer liegt,33dann soll der Kranke sich rasieren, aber die befallene Stelle aussparen. Der Priester schickt ihn für weitere sieben Tage an einen abgesonderten Ort.34Stellt er danach fest, dass sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet hat und die Haut dort auch nicht tiefer liegt als ringsum, soll er den Betreffenden für rein erklären. Dieser wäscht seine Kleider und gilt dann als rein.35Wenn sich der Ausschlag wider Erwarten doch noch ausbreitet,36soll der Priester den Kranken erneut untersuchen und ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Er braucht gar nicht erst nach gelblichen Haaren zu suchen.37Sieht er aber, dass der Ausschlag zum Stillstand gekommen und schwarzes Haar nachgewachsen ist, dann ist der Betreffende wieder gesund, und der Priester erklärt ihn für rein.38Bilden sich auf der Haut eines Mannes oder einer Frau weiße Flecken,39soll der Priester sie untersuchen. Sind die Flecken nur weißlich-blass, dann handelt es sich um einen gutartigen Ausschlag, und der Betreffende ist rein.40-41Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, sei es am Hinterkopf oder an der Stirnseite, bleibt er trotzdem rein.42-43Wenn aber an der kahlen Stelle ein weiß-rötlicher Ausschlag entsteht, muss der Priester den Mann gründlich untersuchen. Stellt er fest, dass sich dort auch eine Schwellung gebildet hat, die genau wie Aussatz am Körper aussieht,44dann hat der Mann Aussatz, und der Priester muss ihn für unrein erklären.«
Das Verhalten von Aussätzigen
45»Ein Aussätziger soll zerrissene Kleider tragen, das Haar ungeschnitten und ungekämmt lassen, den Bart verhüllen und immer wieder rufen: ›Unrein, unrein!‹46Solange er vom Aussatz befallen ist, gilt er als unrein. Er soll außerhalb des Lagers wohnen, abgesondert von allen anderen.«
Schimmelpilzbefall an Gebrauchsgegenständen
47-49»Wenn an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist, ein grünlicher oder rötlicher Fleck auftritt, dann ist es von Schimmel befallen, und man soll es dem Priester zeigen.50Dieser begutachtet die Stelle und schließt den betreffenden Gegenstand sieben Tage lang ein.51Stellt er am siebten Tag fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann ist es fressender Schimmel. Der Gegenstand ist dadurch unrein52und muss verbrannt werden. Weil der Schimmel sich immer weiter ausbreiten würde, muss das befallene Stück restlos beseitigt werden, ganz gleich ob es aus Wolle, Leinen oder Leder gemacht ist.53Stellt der Priester aber fest, dass der Schimmelfleck nicht größer geworden ist,54ordnet er an, dass man das Stück wäscht und weitere sieben Tage einschließt.55Sieht der Priester nach dieser Zeit, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, ist der betreffende Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Außenseite oder die Innenseite befallen ist.56Bemerkt der Priester aber, dass die Stelle durch das Waschen blass geworden ist, soll er sie aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.57Falls nun wiederum Schimmel an einer anderen Stelle auftritt, muss das Stück verbrannt werden, denn der Schimmel hat es bereits ganz befallen.58Ist der Schimmel jedoch nach dem Waschen verschwunden, wäscht man das Stück noch einmal. Danach ist es rein.59Dies sind die Vorschriften über Schimmelpilzbefall an einem Kleidungsstück oder Gewebe aus Wolle oder Leinen, an einem Stück Leder oder an irgendetwas anderem, das aus Leder gemacht ist. Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.«
1Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:2Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage[1], so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen. (5Mo 17,8; 5Mo 24,8; Mal 2,7; Mt 8,1; Lk 17,12)3Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 10,10; Spr 30,12)4Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen, (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,26; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,50; 3Mo 13,54; 3Mo 14,38; 4Mo 12,15)5und am siebten Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,7; 3Mo 13,21; 3Mo 13,27; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,54; 3Mo 14,9; Ps 38,4; Jes 1,5)6Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein. (3Mo 13,17; 3Mo 13,23; 3Mo 13,28; 3Mo 13,34; 3Mo 13,40; 3Mo 14,8)7Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. (3Mo 13,5)8Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz. (3Mo 13,3)9Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen;10sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist, (3Mo 13,3; 2Kön 5,27)11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. (4Mo 12,10; 2Chr 26,19)12Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,13und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. (3Mo 13,6)14An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein. (3Mo 13,10)15Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. (3Mo 13,3)16Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen. (3Mo 13,2)17Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein. (3Mo 13,6)18Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, (2Mo 9,9; 2Mo 15,26)19es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. (3Mo 13,24; 3Mo 13,42; 3Mo 14,37)20Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen. (3Mo 13,3)21Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,31; 3Mo 13,50)22Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage. (3Mo 13,3; 3Mo 13,8; 3Mo 13,11; 3Mo 13,15; 3Mo 13,20; 3Mo 13,25; 3Mo 13,27; 3Mo 13,30; 3Mo 13,36; 3Mo 13,44)23Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3Mo 13,6; 3Mo 13,17)24Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck; (Jes 3,24)25und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,4; 3Mo 13,19)26Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,4)27Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,22)28Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde. (3Mo 13,24)29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, (3Mo 13,3; 3Mo 13,10; 3Mo 13,19; 3Mo 13,42; 3Mo 13,53; 3Mo 13,57)30und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. (3Mo 13,33)31Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,21)32Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut, (3Mo 13,30)33so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,30; 3Mo 13,34; 3Mo 13,37; 3Mo 14,54)34Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein. (3Mo 13,6)35Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut, (3Mo 13,33)36und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein. (3Mo 13,22)37Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. (3Mo 13,33)38Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, (3Mo 13,25)39und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. (3Mo 13,6)40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein. (3Mo 21,5; 2Kön 2,23; Jes 3,24; Am 8,10; Mi 1,16)41Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. (3Mo 13,6)42Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.43Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,44so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. (3Mo 13,22)45Der Aussätzige, an dem die Plage ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! (3Mo 21,10; 4Mo 12,10; 4Mo 14,6; 2Sam 13,19; 2Kön 5,1; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Esr 9,3; Hi 1,20; Hes 24,17; Hes 24,22; Mi 3,7; Mt 8,2; Mt 10,8; Mt 11,5; Lk 17,12)46Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4Mo 5,2; 4Mo 12,14)
Über den Aussatz von Kleidern
47Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz -Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen, (3Mo 13,29; 3Mo 14,33)48es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;49und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen. (3Mo 13,2; 3Mo 13,9)50Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,31)51Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und [der Gegenstand] ist unrein; (3Mo 14,44)52und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. (3Mo 14,45; 5Mo 7,25; Apg 19,19)53Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk,54so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand wasche, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. (2Kön 5,10; Ps 51,4)55Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite. (3Mo 13,52)56Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten.57Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. (3Mo 13,52)58Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschen, so ist es rein. (3Mo 14,53; 2Kön 5,10; Ps 51,3; 2Kor 7,1; Hebr 9,10; Offb 1,6; Offb 7,14)59Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind. (3Mo 6,2; 3Mo 7,37)