3.Mose 15
Elberfelder Bibel
Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen
1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron: 2 Redet zu den Söhnen Israel und sagt zu ihnen: Wenn irgendein Mann an seinem Fleisch an Fluss leidet[1], ist er unrein durch seinen Schleimfluss. (3Mo 5,3; 3Mo 22,4; 4Mo 5,2; 2Sam 3,29) 3 Und dies wird seine Unreinheit bei seinem Schleimfluss sein: Lässt sein Fleisch seinen Schleimfluss triefen oder hält sein Fleisch seinen Schleimfluss zurück, ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der an Ausfluss Leidende liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der an Ausfluss Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 7 Und wer das Fleisch des an Ausfluss Leidenden berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 8 Und wenn der an Ausfluss Leidende auf einen Reinen speit, dann soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 9 Jeder Sattelsitz, auf dem der an Ausfluss Leidende reitet, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgendetwas berührt, was er unter sich hat, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 11 Und jeder, den der an Ausfluss Leidende berührt – er hat aber seine Hände nicht im Wasser abgespült –, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 12 Und das Tongefäß, das der an Ausfluss Leidende berührt, soll zerbrochen werden; jedes hölzerne Gefäß aber soll im Wasser gespült werden. (3Mo 6,21) 13 Und wenn der an Ausfluss Leidende von seinem Schleimfluss rein wird, dann soll er für seine Reinigung sieben Tage für sich zählen. Und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, dann wird er rein sein. 14 Und am achten Tag soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN kommen und sie dem Priester geben. (3Mo 14,22) 15 Und der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. So erwirke der Priester vor dem HERRN Sühnung für ihn wegen seines Schleimflusses. (3Mo 12,7) 16 Und wenn einem Mann der Samenerguss entgeht, dann soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 22,4; 5Mo 23,11) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguss kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird bis zum Abend unrein sein. 18 Und eine Frau, bei der ein Mann liegt mit Samenerguss – sie sollen sich im Wasser baden und werden bis zum Abend unrein sein. (2Mo 19,15; Hebr 9,10) 19 Und wenn eine Frau an Fluss leidet[2] ⟨und⟩ ihr Fluss an ihrem Fleisch Blut ist, soll sie sieben Tage in ihrer Absonderung[3] sein. Und jeder, der sie anrührt, wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 12,2; Hes 36,17) 20 Alles, worauf sie in ihrer Absonderung[4] liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 22 Und jeder, der irgendein Gerät berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie zu sitzen pflegt – wenn er es berührt, wird er bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Absonderung[5] kommt auf ihn, dann wird er sieben Tage unrein sein. Jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn eine Frau ihren Blutfluss viele Tage außer der Zeit ihrer Absonderung[6] hat oder wenn sie den Fluss über ihre Absonderung hinaus hat, soll sie all die Tage des Flusses ihrer Unreinheit sein wie in den Tagen ihrer Absonderung: Unrein ist sie. (Mt 9,20; Mk 5,25) 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Absonderung[7], und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinheit ihrer Absonderung. 27 Und jeder, der es berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24; 4Mo 19,22) 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Fluss, dann soll sie sich sieben Tage zählen, danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tag soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie an den Eingang des Zeltes der Begegnung zum Priester bringen. 30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. So erwirke der Priester Sühnung für sie vor dem HERRN wegen des Flusses ihrer Unreinheit. 31 Und ihr sollt die Söhne Israel warnen vor[8] ihrer Unreinheit, damit sie nicht in ihrer[9] Unreinheit sterben, indem sie meine Wohnung, die in ihrer Mitte ist, unrein machen. (4Mo 5,3; 4Mo 19,13; 1Kor 5,13) 32 Das ist das Gesetz ⟨betreffs⟩ dessen, der an Ausfluss leidet, und dessen, dem der Samenerguss entgeht, sodass er durch ihn unrein wird, 33 und ⟨betreffs der,⟩ die krank[10] ist in ihrer Absonderung[11], und dessen, der seinen Schleimfluss hat[12], es sei Mann oder Frau, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.
3.Mose 15
Schlachter 2000
Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss von seinem Fleisch hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluss. (3Mo 22,4; 4Mo 5,2; 2Sam 3,29; Mt 9,20) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluss, wenn sein Fleisch den Ausfluss frei fließen lässt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluss, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend; (3Mo 11,25; 3Mo 14,46; Hebr 10,22) 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluss Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (Jes 1,16) 7 Wer das Fleisch des mit Ausfluss Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,19; 3Mo 22,6) 8 Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete reitet, wird unrein; (1Mo 31,34) 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,5; 3Mo 15,8) 11 Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen. (3Mo 6,21; 3Mo 11,32) 13 Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein. (3Mo 14,8; 4Mo 19,11; 4Mo 19,19) 14 Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3Mo 14,22) 15 Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen seines Ausflusses. (3Mo 12,7; 3Mo 14,30) 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 22,4; 5Mo 23,10) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,4) 18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend. (2Mo 19,15; 1Sam 21,5) 19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches[1], so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 12,2; Hes 36,17) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein. (3Mo 15,4) 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,5; 3Mo 15,27) 22 Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein. (3Mo 20,18; Hes 18,6; Hes 22,10; Hebr 13,4) 25 Wenn aber eine Frau ihren Blutfluss eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein. (Lk 8,43) 26 Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit. (3Mo 15,20) 27 Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,5; 3Mo 15,8; 3Mo 15,21; 3Mo 17,15; Hes 36,25; Hes 36,29; Sach 13,1; Hebr 9,14; Hebr 10,22) 28 Wird sie aber rein von ihrem Ausfluss, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein. (3Mo 15,13) 29 Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte. (3Mo 14,22; 3Mo 15,14) 30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit. (3Mo 14,20; Mk 5,25) 31 So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern,[2] damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. (3Mo 19,30; 3Mo 21,23; 4Mo 5,2; 4Mo 5,3; 4Mo 19,13; 4Mo 19,20; Hes 5,11; Hes 23,38; Hes 44,23; Hebr 12,15) 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluss hat, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er durch ihn unrein wird, (3Mo 14,1; 3Mo 14,32; 3Mo 14,54; Hes 43,12) 33 und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluss haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt. (3Mo 15,19; 3Mo 15,24; 3Mo 20,18)
3.Mose 15
Neue Genfer Übersetzung
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