1Ein Psalm Davids. HERR, wer darf weilen in deinem Zelt? Wer darf wohnen auf deinem heiligen Berge? (Ps 24,3; Pred 4,17; Jes 33,14)2Wer untadelig lebt und recht tut und redet die Wahrheit von Herzen;3wer mit seiner Zunge nicht verleumdet, / wer seinem Nächsten nichts Arges tut und seinen Nachbarn nicht schmäht;4wer die Verworfenen für nichts achtet, / aber ehrt die Gottesfürchtigen; wer seinen Eid hält, auch wenn es ihm schadet;5wer sein Geld nicht auf Zinsen gibt / und nimmt nicht Geschenke wider den Unschuldigen. Wer das tut, wird nimmermehr wanken. (2Mo 22,24; 5Mo 23,20)
1Ein Psalm. Von David. HERR, wer darf in deinem Zelt weilen? Wer darf wohnen auf deinem heiligen Berg? (Ps 24,3)2Der rechtschaffen wandelt und Gerechtigkeit übt und Wahrheit redet in seinem Herzen. (Ps 140,14; Jes 33,15; Apg 10,35)3Er hat nicht verleumdet mit seiner Zunge[1], seinem Gefährten kein Übel angetan und auf seinen Nächsten keine Schmähung gebracht. (3Mo 19,16; Röm 13,10; Tit 3,2)4In seinen Augen ist der Verworfene verachtet, aber die, die den HERRN fürchten, ehrt er; er hat zu ⟨seinem⟩ Schaden geschworen und ändert es nicht.5Sein Geld hat er nicht auf Zins[2] gegeben, und ein ⟨Bestechungs⟩geschenk gegen den Unschuldigen nicht angenommen. Wer solches tut, wird nicht wanken in Ewigkeit. (2Mo 22,24; 5Mo 16,19; Spr 10,30)
1Ein Psalm Davids. HERR, wer darf in dein Heiligtum kommen und dich auf dem heiligen Berg anbeten? (Ps 24,3; Ps 27,5)2Ein Mensch, der ein vorbildliches Leben führt und tut, was recht ist, und von Herzen die Wahrheit sagt. (Ps 24,4; Eph 4,25)3Ein Mensch, der niemanden verleumdet, der einem anderen kein Unrecht zufügt und nicht schlecht von ihm spricht. (2Mo 23,1; Ps 28,3)4Ein Mensch, der jene verachtet, die Gott verworfen hat, der aber die Gottesfürchtigen ehrt und seine Versprechen hält, auch wenn es ihm schadet. (Ri 11,35; Apg 28,10)5Ein Mensch, der keine Zinsen für verliehenes Geld fordert und sich nicht durch Bestechung dazu bewegen lässt, gegen Unschuldige auszusagen. Wer so handelt, steht für immer auf sicherem Grund. (2Mo 22,24; 2Mo 23,8; 5Mo 16,19)