Hesekiel 45

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht.2 Von ihm sollen auf das Heiligtum kommen je fünfhundert Ellen im Geviert und dazu ein freier Raum ringsherum von fünfzig Ellen.3 Und auf diesem abgemessenen Raum sollst du abmessen eine Länge von fünfundzwanzigtausend Ellen und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.4 Das soll ein heiliges Gebiet im Lande sein und den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, um ihm zu dienen, damit sie Raum für ihre Häuser haben, und es soll heilig sein.5 Aber die Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.6 Und der Stadt sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. (Hes 48,15)7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur Grenze im Osten (Hes 48,21)8 des Landes. Das soll sein Eigentum sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel für seine Stämme lassen. (Hes 46,18)9 So spricht Gott der HERR: Genug, ihr Fürsten Israels! Lasst ab von Frevel und Gewalttat und tut, was recht und gut ist, und hört auf, mein Volk von Haus und Hof zu vertreiben, spricht Gott der HERR. (1Kön 12,4; 1Kön 12,11; 1Kön 21,1; Jer 21,11; Mi 3,1)10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechten Scheffel und rechtes Maß haben. (3Mo 19,36; 5Mo 25,15)11 Ein Scheffel und ein Eimer sollen gleich sein, sodass ein Eimer den zehnten Teil von einem Fass hat und ein Scheffel auch den zehnten Teil von einem Fass; nach dem Fass soll man sie beide messen.12 Und ein Schekel soll zwanzig Gramm haben. Und zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch ein Pfund.13 Das soll nun die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Gerste.14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Fass, das zehn Eimer oder zehn Scheffel fasst; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel;15 und je ein Lamm von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der HERR.16 Alles Volk des Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen.17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu schaffen für das Haus Israel. (2Sam 6,17)18 So spricht Gott der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs.20 So sollst du auch tun am siebenten Tag des Monats wegen derer, die sich verfehlt haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel. (3Mo 4,22; 3Mo 5,17)21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passa halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3Mo 23,5)22 An diesem Tag soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer opfern.23 Und an den sieben Tagen des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, je sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4Mo 28,17)24 Zum Speisopfer aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. (4Mo 15,4; Hes 46,5)25 Vom fünfzehnten Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3Mo 23,34)

Hesekiel 45

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für den HERRN eine Weihegabe aussondern[1], als heiliges ⟨Stück⟩ vom Land, in der Länge 25 000 ⟨Ellen⟩ lang und in einer Breite von 20 000[2] ⟨Ellen⟩. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum. (Jos 14,1; Hes 47,21)2 Davon sollen zum Heiligtum[3] gehören ein Viereck von 500 auf 500 ⟨Ellen⟩ ringsum, und 500 Ellen Weideland hat es ringsum. (Hes 42,15; Hes 43,21)3 Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25 000 ⟨Ellen⟩ abmessen und eine Breite von 10 000 ⟨Ellen⟩; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. (1Kön 6,16)4 Der heilige ⟨Teil⟩ vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem HERRN zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und[4] als Weideland für das Vieh dienen[5].5 Und ⟨ein Stück von⟩ 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge und 10 000 ⟨Ellen⟩ Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz ⟨für⟩ Städte zum Wohnen[6]. (4Mo 35,2)6 Und als Besitz der Stadt sollt ihr ⟨ein Stück von⟩ 5 000 ⟨Ellen⟩ Breite und 25 000 ⟨Ellen⟩ Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe[7]. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.7 Und dem Fürsten ⟨sollt ihr Land geben⟩ auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe[8] und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe[9] und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge[10] entsprechend eines der ⟨Stammes⟩anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8 als Land⟨besitz⟩. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen[11]. (Jos 19,49; Hes 22,6; Hes 46,18)9 So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben[12]!, spricht der Herr, HERR[13]. (Ps 82,2; Jes 1,17; Hes 44,6; Am 5,15; Mi 2,2)10 Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben. (3Mo 19,35)11 Das Efa und das Bat sollen gleiches Maß[14] haben, sodass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält und das Efa den zehnten ⟨Teil⟩ des Homer; nach dem Homer soll seine Maßbestimmung geschehen. (2Mo 16,36; 1Kön 7,26)12 Und der Schekel soll 20 Gera ⟨betragen⟩; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll bei euch die Mine ⟨betragen⟩. (2Mo 30,13)13 Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste14 und die Gebühr an Öl – das Bat ist das Öl⟨maß⟩ –: ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind ⟨auch⟩ ein Kor[15];15 und ein Schaf[16] von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels[17] zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern[18], um ihnen Sühnung zu erwirken, spricht der Herr, HERR[19]. (3Mo 1,4)16 Das ganze Volk des Landes soll ⟨verpflichtet⟩ sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel. (2Mo 30,14)17 Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer[20] zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken. (4Mo 28,1; 4Mo 29,1; 2Chr 8,12; 2Chr 35,7)18 So spricht der Herr, HERR: Im ersten ⟨Monat⟩, am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen. (3Mo 16,16; Hes 43,20)19 Und der Priester soll ⟨etwas⟩ von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die ⟨Tür⟩pfosten[21] des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten[22] der Tore des inneren Vorhofs. (3Mo 16,16; Hes 43,20)20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der ⟨aus Versehen⟩ sündigt, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken. (3Mo 4,27)21 Im ersten ⟨Monat⟩, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest ⟨sollt ihr es feiern⟩; sieben Tage soll man[23] ungesäuerte Brote essen. (2Mo 12,2)22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen. (3Mo 4,13; Hes 46,4)23 Und die sieben Tage des Festes ⟨hindurch⟩ soll er dem HERRN ein Brandopfer darbringen: sieben Stiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock[24]. (3Mo 23,8; 4Mo 28,16)24 Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa. (Hes 46,5)25 Im siebten ⟨Monat⟩, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest[25], soll er die sieben Tage lang ebenso ⟨Opfer⟩ darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl. (3Mo 23,34)

Hesekiel 45

Menge Bibel

1 »Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer[1] vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.2 Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert[2] von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.3 Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.4 Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –5 Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. – (Hes 44,10)6 Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –7 Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen[3] der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8 des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«9 So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.10 »Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen. (3Mo 19,36; 5Mo 25,15)11 Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt[4] haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt[5] und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.12 Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«13 »Folgendes ist die Hebe[6], die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.14 Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].15 Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.16 »Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.17 Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«18 So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.19 Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung[7] des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;20 und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.22 Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen23 und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.24 Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.25 Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste[8], soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«

Hesekiel 45

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Wenn ihr das Land durch das Los verteilt, sollt ihr ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zwanzigtausend Ellen Breite als Hebeopfer für den HERRN darbringen. Es soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.[1] (Hes 48,8)2 Davon gehört um den Tempel herum ein Quadrat von fünfhundert mal fünfhundert Ellen dem Heiligtum, dazu ringsum fünfzig Ellen unbestelltes Land.3 Von diesem abgemessenen Stück Land sollt ihr wiederum ein Stück von fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, auf dem das hochheilige Heiligtum stehen soll.4 Das ist das heilige Gebiet des Landes und es soll den Priestern gehören, die den Dienst im Heiligtum verrichten und sich beim Gottesdienst dem HERRN nähern dürfen. Es ist der Platz für ihre Häuser, wie der heilige Bezirk für das Heiligtum.5 Und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite sollen den Leviten gehören, die den Tempeldienst verrichten. Es ist ihr Eigentum, Städte zum Bewohnen.6 Als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend Ellen Breite und fünfundzwanzigtausend Ellen Länge abmessen, genauso lang wie die heilige Abgabe. Dieses Stück gehört dem ganzen Haus Israel.7 Dem Fürsten soll auf beiden Seiten des heiligen Hebeopfers und des Eigentums der Stadt, im Westen und Osten, ein Gebiet gehören, das an das heilige Hebeopfer und das Eigentum der Stadt angrenzt und in der Länge einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze8 des Landes entspricht. Es gehört ihm als Eigentum in Israel. Meine Fürsten werden mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel und seinen Stämmen überlassen.9 So spricht GOTT, der Herr: Genug, ihr Fürsten Israels! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben - Spruch GOTTES, des Herrn. (Jer 21,11; Jer 22,3; Mi 3,1)10 Verwendet richtige Waagen, richtiges Efa und richtiges Bat! (3Mo 19,35; 5Mo 25,13)11 Das Efa und das Bat sollen das gleiche Maß haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Hómer fassen und ebenso das Efa den zehnten Teil eines Hómer; nach dem Hómer sollen sich die anderen Maße richten.12 Ein Schekel soll bei euch zwanzig Gera entsprechen. Zwanzig Schekel und fünfundzwanzig Schekel und fünfzehn Schekel sind für euch eine Mine.13 Dies sollt ihr als Hebeopfer erheben: von jedem Hómer Weizen ein Sechstel Efa und von jedem Hómer Gerste ein Sechstel Efa;14 und das Gesetz für das Öl: Das Bat ist das Ölmaß. Ein Zehntel Bat vom Kor, zehn Bat sind ein Hómer, ja zehn Bat sind ein Hómer;15 ferner aus jeder Herde ein Schaf auf je zweihundert Tiere vom Weideland Israels: für die Speiseopfer, die Brandopfer und die Heilsopfer, um euch zu entsühnen - Spruch GOTTES, des Herrn.16 Das ganze Volk im Land hat dieses Hebeopfer an den Fürsten von Israel zu entrichten.17 Der Fürst aber hat an allen Feiertagen des Hauses Israel, an den Festen und an den Neumondtagen und Sabbat-Tagen für Brandopfer, Speiseopfer und Trankopfer zu sorgen. Er veranstaltet das Sündopfer, das Speiseopfer, das Brandopfer und die Heilsopfer, um das Haus Israel zu entsühnen. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1; 3Mo 3,1)18 So spricht GOTT, der Herr: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen jungen Stier aus der Rinderherde nehmen, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.19 Der Priester nimmt etwas Blut von dem Sündopfer und bestreicht damit die Türpfosten des Tempels und die vier Ecken der Einfassung des Altars und die Türpfosten des Tors zum inneren Vorhof.20 Dasselbe sollst du am siebten Tag des Monats tun für die, die sich aus Versehen oder aus Unwissenheit verfehlt haben. So sollt ihr den Tempel entsühnen. (3Mo 5,17)21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Pessach feiern, ein Fest von sieben Tagen. Da soll man ungesäuerte Brote essen.[2] (2Mo 12,3; 3Mo 23,5)22 Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk im Land einen Stier zum Sündopfer bereitstellen. (3Mo 4,22)23 An den sieben Festtagen soll er als Brandopfer für den HERRN sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, bereitstellen, und zwar an jedem der sieben Tage, dazu täglich einen Ziegenbock als Sündopfer. (4Mo 28,17)24 Für das Speiseopfer soll er ein Efa Mehl je Stier und ein Efa Mehl je Widder bereitstellen, dazu je Efa Mehl ein Hin Öl.25 Genau dasselbe soll er sieben Tage lang mit dem Sündopfer, dem Brandopfer und Speiseopfer und mit dem Öl an dem Fest machen, das am fünfzehnten Tag des siebten Monats beginnt. (2Mo 23,14; 3Mo 23,34; 4Mo 15,4)