1Der HERR sprach zu Josua:2»Befiehl dem Volk, Städte auszuwählen, die als Zufluchtsorte dienen sollen, wie ich es euch schon durch Mose gesagt habe.3Sie sollen jedem Schutz bieten, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist man vor der Blutrache sicher.4Wer dorthin flieht, muss sich gleich am Stadttor den führenden Männern des Ortes stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten.5Wenn jemand ihn verfolgt, um den Getöteten zu rächen, dürfen die Einwohner der Stadt ihn nicht ausliefern. Denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen.6Er soll an dem Zufluchtsort in Sicherheit sein, bis ein Gericht über ihn entschieden hat. Wird er freigesprochen, soll er bis zum Tod des Hohenpriesters in der Stadt bleiben. Erst dann darf der Totschläger in seine Heimatstadt zurückkehren, aus der er fliehen musste.«7Die Israeliten wählten folgende Zufluchtsstädte aus: Kedesch im Bergland von Naftali in Galiläa, Sichem im Bergland von Ephraim und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, im Bergland von Juda.8Östlich des Jordan bestimmten sie Bezer, das in der Steppe der Hochebene weit im Osten von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, dann Ramot im Land Gilead im Stammesgebiet von Gad und schließlich Golan im Land Baschan im Gebiet von Manasse.9Diese Städte wurden für alle Israeliten und für alle Ausländer, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte festgelegt. Dorthin konnte jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte. Hier war er vor der Blutrache sicher, bis ein Gericht über ihn entschieden hatte.
1Der HERR sagte zu Josua:2»Gib den Israeliten folgende Anweisungen: Bestimmt euch Freistädte, wie ich es durch Mose befohlen habe. (4Mo 35,6; 5Mo 4,41; 5Mo 19,2)3Wer einen anderen Menschen versehentlich und ohne Vorsatz tötet, kann sich in eine dieser Städte flüchten und ist dort vor den Verwandten des Getöteten sicher, falls diese versuchen, Blutrache für den Totschlag zu nehmen.4Wenn jemand in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll er den Ältesten der Stadt vor dem Stadttor seinen Fall darlegen. Sie müssen dem Beschuldigten Einlass in ihre Stadt gewähren und ihn bei sich aufnehmen. Er soll dort wohnen bleiben. (Rut 4,1)5Wenn die Verwandten des Opfers kommen, um den Totschlag zu rächen, dürfen die Ältesten der Stadt ihnen den Beschuldigten nicht ausliefern, denn der Tod war ein Unfall.6Er muss jedoch in der Stadt bleiben bis er dort vor Gericht gestellt worden ist. Dann muss er bis zum Tod des Hohen Priesters, der zur Zeit des Unfalls im Amt war, in der betreffenden Stadt bleiben. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren.«7Die folgenden Städte wurden zu Freistädten geweiht: Kedesch in Galiläa, im Bergland von Naftali; Sichem im Bergland von Ephraim, und Kirjat-Arba, das heutige Hebron im Bergland von Juda. (Jos 21,11; 1Chr 6,61; Lk 1,39)8Auf der anderen Seite des Jordan, östlich von Jericho, waren bereits folgende Städte zu Freistädten bestimmt worden: Bezer in der Wüstenebene des Stammes Ruben; Ramot in Gilead, im Stammesgebiet von Gad und Golan in Baschan, im Stammesland von Manasse. (Jos 21,27)9Diese Städte wurden sowohl für die Israeliten als auch für die Ausländer, die bei ihnen lebten, ausgesondert. Wer einen Menschen ohne Vorsatz tötete, konnte sich in eine dieser Städte flüchten. Auf diese Weise wurde vermieden, dass jemand aus Rache getötet wurde, bevor er vor Gericht gestellt worden war.
1-2Der HERR ließ den Leuten von Israel durch Josua sagen: »Führt jetzt aus, was ich früher durch Mose angeordnet habe: Wählt Städte aus, die als Asyl dienen sollen. (4Mo 35,9)3Wer unbeabsichtigt, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat, kann dorthin fliehen; kein Verwandter des Getöteten darf dann noch an ihm Blutrache üben.4Der Totschläger soll in eine dieser Städte gehen und auf dem Gerichtsplatz am Tor seinen Fall den Ältesten vortragen. Daraufhin nehmen sie ihn in ihre Stadt auf und weisen ihm ein Haus an, in dem er wohnen kann.5Wenn ein Verwandter des Getöteten ihn dorthin verfolgt, dürfen die Männer der Stadt ihn nicht ausliefern. Dies gilt aber nur unter der Bedingung, dass er seinen Mitmenschen ohne Vorsatz und nicht aus Hass erschlagen hat.6Sein Fall muss in einer Gerichtsverhandlung der Gemeinde entschieden werden, dann darf der Totschläger in der Stadt wohnen, bis der zu jener Zeit amtierende Oberste Priester gestorben ist. Danach soll er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren.«7Die Männer Israels bestimmten folgende Asylstädte: auf der Westseite des Jordans Kedesch in Galiläa im Bergland von Naftali, Sichem im Bergland von Efraïm und Kirjat-Arba – das ist Hebron – im Bergland von Juda,8auf der Ostseite des Jordans Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in der Landschaft Baschan im Gebiet des Stammes Manasse.9Diese Städte sollten von nun an allen Israeliten und auch den Fremden, die bei ihnen lebten, als Zufluchtsorte offenstehen. Jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen getötet hatte, sollte hier Schutz finden, wenn ein Verwandter des Getöteten an ihm Blutrache üben wollte. Er durfte nur getötet werden, nachdem er in einem öffentlichen Gerichtsverfahren des Mordes überführt und verurteilt worden war.