1Der HERR sprach zu Mose:2»Wenn ein Aussätziger gesund geworden ist und für rein erklärt werden will, dann gelten folgende Anweisungen: Er muss zum Priester gebracht werden,3der ihn außerhalb des Lagers untersuchen soll. Ist der Kranke wirklich wieder gesund geworden,4lässt der Priester für ihn zwei lebende, reine Vögel bringen sowie Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop.5Auf Anweisung des Priesters wird ein Vogel über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser getötet, um das Blut des Tieres aufzufangen.6Den lebenden Vogel nimmt der Priester in die Hand und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem frischen Quellwasser vermischt hat.7Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser den Geheilten und erklärt ihn für rein. Den lebenden Vogel lässt er fliegen.8Der Geheilte wäscht seine Kleider, rasiert alle seine Haare ab und wäscht sich; danach ist er rein. Er darf wieder ins Lager kommen, soll aber sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten.9Am siebten Tag rasiert er noch einmal den Kopf, den Bart, die Augenbrauen und alle anderen Haare. Nachdem er seine Kleider gewaschen und sich gebadet hat, ist er endgültig rein.10Am achten Tag sucht er zwei männliche Lämmer und ein einjähriges weibliches Lamm aus, alles fehlerlose Tiere; zusätzlich bringt er für das Speiseopfer vier Kilogramm feines Weizenmehl, mit Öl vermengt, sowie einen halben Liter Öl.11Der Priester, der die Reinigung vornimmt, führt den Mann mit seinen Opfergaben zum Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.12Eines der Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester weiht sie mir, dem HERRN, indem er sie vor dem Heiligtum hin- und herschwingt.13Dann schlachtet er das Lamm am Eingang des heiligen Zeltes, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Wie das Sündopfer steht das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig.14Der Priester nimmt etwas vom Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden möchte, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.15Nun gießt er etwas Öl in die linke Hand,16taucht einen Finger der rechten Hand hinein und besprengt damit siebenmal den Altar.17Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.18Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen.19Dann bringt er das Sündopfer dar, um den Geheilten von aller Verunreinigung und Schuld zu befreien. Anschließend schlachtet er das Tier für das Brandopfer20und verbrennt das Speise- und das Brandopfer auf dem Altar. So bewirkt er, dass der Betreffende wieder als rein gelten darf.21Wenn jemand zu arm ist und sich die Opfergaben nicht leisten kann, bringt er nur ein Lamm für das Schuldopfer. Es soll mir, dem Herrn, geweiht werden, damit ich dem Geheilten seine Schuld vergebe. Als Speiseopfer genügen in einem solchen Fall eineinhalb Kilogramm feines, mit Öl vermengtes Mehl sowie ein halber Liter Öl.22Wenn der Mann es aufbringen kann, kommen noch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben dazu, eine für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer.23Am achten Tag, wenn er für rein erklärt werden möchte, bringt er diese Opfergaben zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes, in meine Gegenwart.24Der Priester nimmt das Lamm und den halben Liter Öl entgegen und schwingt sie vor dem Heiligtum hin und her, um sie mir, dem HERRN, zu weihen.25Dann schlachtet er das Lamm für das Schuldopfer und streicht dem Geheilten etwas von dem Blut auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.26Anschließend gießt er Öl in die linke Hand27und sprengt etwas davon mit einem Finger der rechten Hand siebenmal an den Altar.28Von dem Öl in seiner Hand streicht er dem Geheilten etwas auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe, so wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.29Das restliche Öl streicht der Priester auf den Kopf des Mannes. So soll er ihn mit mir, dem HERRN, versöhnen.30-31Dann bringt er eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar, zusammen mit den Speiseopfergaben. So befreit der Priester den Mann von seiner Unreinheit und sorgt dafür, dass ich, der HERR, ihm seine Schuld vergebe.32Diese Bestimmungen gelten für einen vom Aussatz Geheilten, der die volle Opfergabe für seine Reinigung nicht aufbringen kann.«
Schimmelpilzbefall an Häusern
33Der HERR sprach zu Mose und Aaron:34»Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch als euer Eigentum schenken will, und ich lasse dort an einem Haus Schimmelpilz entstehen,35dann soll der Besitzer seinen Verdacht dem Priester melden.36Dieser ordnet an, das Haus auszuräumen, ehe er kommt, um den Befall zu untersuchen. Denn sonst müsste, falls es ein Pilzbefall ist, der ganze Hausrat für unrein erklärt werden. Nun kommt der Priester, um sich das Haus anzusehen.37Entdeckt er im Mauerwerk rötliche oder grünliche Vertiefungen,38verlässt er das Haus und verschließt es für sieben Tage.39Wenn er am siebten Tag wiederkommt und sieht, dass sich der Befall am Mauerwerk ausgebreitet hat,40dann muss er anordnen, die befallenen Steine auszubrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu werfen.41Die Innenwände des Hauses lässt er abkratzen und den Lehm ebenfalls außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten.42Dann werden die herausgebrochenen Steine durch andere ersetzt, und das Haus wird mit neuem Lehm verputzt.43Wenn aber der Befall wieder auftritt, nachdem man die alten Steine herausgebrochen, den Lehm abgekratzt und das Haus neu verputzt hat,44kommt der Priester und schaut es sich erneut an. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen hartnäckigen Schimmelpilz, der nicht wieder verschwindet; das Haus bleibt unrein.45Man muss es abreißen und den Schutt – die Steine, die Balken und den Lehm – an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.46Wer das Haus betritt, während es verschlossen bleiben soll, ist unrein bis zum Abend.47Wer in dem Haus schläft oder isst, muss danach seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester sieht, dass sich der Pilzbefall am Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt wurde, soll er das Haus für rein erklären, denn der Schimmelpilz ist verschwunden.49Er holt dann zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und ein Büschel Ysop, um das Haus von seiner Unreinheit zu befreien.50Den einen Vogel tötet er über einem Tongefäß mit frischem Quellwasser, um das Blut des Tieres aufzufangen.51Dann nimmt er das Zedernholz, den Ysop, die karmesinrote Wolle und den lebenden Vogel und taucht alles in das Blut des ersten Vogels, das sich mit dem Wasser vermischt hat. Siebenmal besprengt er mit dem blutvermischten Wasser das Haus.52So befreit er es von aller Unreinheit, die auf ihm lastet.53Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. So sorgt er dafür, dass das Haus wieder als rein gelten darf.54-56Diese Vorschriften gelten für jede Art von krankhaftem oder schädlichem Befall, nämlich für Hautkrankheiten wie Aussatz, Geschwüre, Ausschläge und Flecken sowie für Schimmelpilz an Kleidung und Häusern.57Mit Hilfe dieser Bestimmungen soll entschieden werden, wann ein Mensch oder ein Gegenstand unrein oder rein ist.«
3.Mose 14
Lutherbibel 2017
Die Reinigung von Aussätzigen
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen, (Mt 8,4)3und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,4und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (4Mo 19,6)5und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.6Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,7und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,22)8Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4Mo 8,7)9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.11Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den HERRN treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.12Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen13und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3Mo 7,7)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen16und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)17Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.19Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.21Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl22und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, (3Mo 5,7)23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem HERRN25und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen27und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.28Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,30und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,31zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (3Mo 13,47)
Aussatz an Häusern
33Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:34Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,35so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. (3Mo 13,2)36Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3Mo 13,3)38so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,40so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten42und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.43Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.49Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop50und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.51Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen52und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin53und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.54Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,55über den Aussatz an Kleidern und Häusern,56über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,57damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.