1Am Ende jedes siebten Jahres sollt ihr einander eure Schulden erlassen.2Wenn ihr jemandem aus eurem Volk etwas geliehen habt, dann fordert es nicht mehr zurück und zwingt eure Schuldner nicht zur Rückzahlung! Denn zur Ehre des HERRN wurde das Jahr des Schuldenerlasses bestimmt.3Nur wenn Ausländer euch etwas schulden, dürft ihr es zurückverlangen. Euren Landsleuten aber sollt ihr alles erlassen,4damit keiner von euch verarmt. Der HERR, euer Gott, will euch in dem Land, das er euch für immer gibt, reich beschenken.5Aber dazu müsst ihr auf ihn hören und die Gebote genau beachten, die ich euch heute gebe.6Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet so reich sein, dass ihr Menschen aus vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Ihr werdet Macht über sie gewinnen und selbst unabhängig sein.7Seid nicht hartherzig gegenüber den armen Israeliten, die mit euch in dem Land leben, das der HERR, euer Gott, euch schenkt. Sie sind doch eure Nachbarn und Landsleute! Verschließt euch nicht vor ihrer Not!8Stattdessen seid großzügig und leiht ihnen, so viel sie brauchen,9auch wenn das siebte Jahr nahe ist. Denkt dann nicht: »Was ich jetzt verleihe, bekomme ich nicht mehr zurück!« Seid nicht geizig! Verweigert den Armen aus eurem Volk nicht die nötige Hilfe! Sonst werden sie zum HERRN um Hilfe rufen, und ihr macht euch schuldig.10Gebt ihnen gern, was sie brauchen, ohne jeden Widerwillen. Dafür wird euch der HERR, euer Gott, bei all eurer Arbeit segnen und euch Gelingen schenken.11Es wird immer Arme und Bedürftige in eurem Land geben. Deshalb befehle ich euch: Helft den Menschen großzügig, die in Not geraten sind!
Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen
12Wenn israelitische Männer oder Frauen sich wegen ihrer Armut als Sklaven an euch verkaufen, sollen sie sechs Jahre lang für euch arbeiten. Im siebten Jahr müsst ihr sie wieder freilassen. (2Mo 21,2)13Lasst sie dann nicht mit leeren Händen gehen!14Gebt ihnen reichlich von dem mit, was der HERR euch geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein.15Denkt daran, dass auch ihr einmal Sklaven in Ägypten wart und der HERR euch von dort erlöst hat. Deshalb gebe ich euch heute diese Anweisung.16Vielleicht aber will dein Sklave bei dir bleiben, weil er an dir und deiner Familie hängt und es ihm gut bei euch geht.17Dann nimm ein spitzes Werkzeug und bohre ihm damit am Türpfosten deines Hauses ein Loch in sein Ohrläppchen. Von nun an muss der Sklave auf Lebenszeit bei dir bleiben. Das Gleiche gilt für Sklavinnen.18Aber wenn ein Sklave nach sechs Jahren gehen will, dann nimm es nicht zu schwer! Er hat dir die ganze Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Lass ihn frei! Dann wird der HERR, dein Gott, dich segnen bei allem, was du tust.
Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn
19Alle männlichen Rinder, Schafe und Ziegen, die als erste von ihrer Mutter geboren werden, sollt ihr dem HERRN geben und als heilig ansehen. Nehmt darum kein erstgeborenes Rind als Zugtier, und schert kein erstgeborenes Schaf!20Bringt sie stattdessen jedes Jahr an den Ort, den der HERR auswählen wird! Dort, in seiner Gegenwart, sollt ihr sie mit euren Familien essen.21Ist ein Tier lahm oder blind oder hat es einen anderen schweren Fehler, dann sollt ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, opfern.22Schlachtet es bei euch zu Hause. Dort könnt ihr es essen, so wie Hirsche und Gazellen, die nicht geopfert werden dürfen. Es ist auch gleichgültig, ob ihr gerade rein oder unrein seid. Jeder darf an der Mahlzeit teilnehmen.23Nur das Blut der Tiere sollt ihr nicht mitessen. Schüttet es auf die Erde wie Wasser!
1In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. (2Mo 23,10; 3Mo 25,1; 5Mo 15,9; 5Mo 31,10; Neh 5,11)2Und so lautet die Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den HERRN verkündet.3Gegen einen Ausländer darfst du mit Zwang vorgehen. Wenn es sich aber um deinen Bruder handelt, dann lass deinen Vermögensteil brachliegen! (5Mo 23,20)4Doch eigentlich sollte es bei dir gar keine Armen geben; denn der HERR wird dich reich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt und das du in Besitz nimmst, (2Mo 23,10; 5Mo 28,1; Apg 4,34)5wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst, dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst.6Wenn der HERR, dein Gott, dich segnet, wie er es dir zugesagt hat, dann kannst du vielen Völkern gegen Pfand leihen, du selbst aber brauchst nichts zu verpfänden; du wirst über viele Völker Gewalt haben, über dich aber werden sie keine Gewalt haben.
Kredithilfen an arme Israeliten
7Wenn bei dir ein Armer lebt, irgendeiner deiner Brüder in irgendeinem deiner Stadtbereiche in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du nicht hartherzig sein und sollst deinem armen Bruder deine Hand nicht verschließen. (2Mo 23,10; Mt 5,42; 1Joh 3,17)8Du sollst ihm deine Hand öffnen und ihm gegen Pfand leihen, was der Not, die ihn bedrückt, abhilft. (5Mo 24,10)9Nimm dich in Acht, dass du nicht in niederträchtigem Herzen den Gedanken hegst: Bald kommt das siebte Jahr, das Brachjahr!, und deinen armen Bruder böse ansiehst und ihm nichts gibst, sodass er den HERRN gegen dich anruft und Strafe für diese Sünde über dich kommt. (2Mo 22,22; 5Mo 15,1; 5Mo 24,15)10Du sollst ihm etwas geben, und wenn du ihm gibst, soll auch dein Herz nicht böse darüber sein; denn wegen dieser Tat wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allem, was du arbeitest, und in allem, was deine Hände schaffen. (2Kor 9,7)11Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem notleidenden und armen Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand öffnen. (Mt 26,11; Mk 14,7; Joh 12,8)
Haftung mit der eigenen Person
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer - oder auch eine Hebräerin -, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als freien Mann entlassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,39; 5Mo 15,1; Jer 34,8; Joh 8,35)13Und wenn du ihn als freien Mann entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen. (2Mo 3,21; 2Mo 12,35)14Du sollst ihm von deinen Schafen und Ziegen, von deiner Tenne und von deiner Kelter so viel mitgeben, wie er tragen kann. Wie der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, so sollst du ihn bedenken.[1]15Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat der HERR, dein Gott, dich freigekauft. Darum verpflichte ich dich heute auf dieses Gebot. (5Mo 5,15)16Wenn er dir aber erklärt: Ich will nicht von dir freigelassen werden - denn er hat dich und deine Familie lieb gewonnen, weil es ihm bei dir gut ging -,17so nimm einen Pfriem und stich ihn durch sein Ohr in die Tür: Dann ist er dein Sklave für immer. Bei einer Sklavin sollst du das Gleiche tun.18Halt es nicht für eine Härte, wenn du ihn als freien Mann entlassen musst; denn was er in den sechs Jahren für dich erarbeitet hat, entspricht dem, was du einem Tagelöhner als Lohn hättest zahlen müssen. Dann wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust. (5Mo 15,10)
Erstgeburt des Viehs
19Alle männlichen Erstlinge, die unter deinen Rindern, Schafen und Ziegen geboren werden, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Mit einem Erstlingsstier darfst du nicht arbeiten und ein Erstlingsschaf darfst du nicht scheren. (2Mo 13,2; 2Mo 22,29; 2Mo 34,19; 4Mo 18,15; 5Mo 12,6; 5Mo 14,23)20Jahr für Jahr sollst du die Erstlinge vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, essen, du und deine Familie. (5Mo 14,23)21Doch wenn ein Tier einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist, wenn es irgendeinen Makel hat, sollst du es nicht für den HERRN, deinen Gott, schlachten. (5Mo 17,1)22In deinen Stadtbereichen sollst du es verzehren; der Reine wie der Unreine können es gemeinsam essen, wie bei Gazelle und Damhirsch. (5Mo 12,1)23Nur das Blut sollst du nicht genießen, sondern wie Wasser auf die Erde schütten.