1-2Wenn der HERR, euer Gott, die Völker vernichtet hat, deren Land er euch geben will, und ihr deren Städte und Häuser in Besitz genommen habt, dann sollt ihr drei Asylstädte auswählen. (4Mo 35,9)3Achtet darauf, dass die Städte gleichmäßig über das Land verteilt sind, und teilt entsprechend das ganze Land in drei Bezirke ein.4-6Die Städte sollen jedem als Zuflucht dienen, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Bäume zu fällen, und wenn er mit der Axt ausholt, gleitet ihm das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. Weil er ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat, kann er sein Leben vor dem Bluträcher retten, wenn er in einer der Asylstädte Schutz sucht. Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, sonst wird der Rächer in seiner Erbitterung den Totschläger einholen und umbringen, obwohl dieser keinen Mord begangen und den Tod nicht verdient hat.7Ihr sollt also zunächst drei Städte als Zufluchtsorte bestimmen.8Sie reichen aus, solange ihr erst einen Teil des Landes in Besitz genommen habt. Später aber wird der HERR euch das ganze Land geben, das er euren Vorfahren zugesagt hat.9Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr alle seine Gebote sorgfältig befolgt, die ich euch heute verkünde, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und euch stets nach seinen Weisungen richtet. Wenn ihr dann das ganze Land in Besitz genommen habt, sollt ihr noch drei weitere Asylstädte auswählen.10So sollt ihr dafür sorgen, dass in dem Land, das der HERR euch als Erbbesitz gibt, kein Unschuldiger getötet wird; denn dadurch würdet ihr schwere Schuld auf euch laden.11Wer jedoch seinem Nachbarn feind ist, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt, kann in diesen Asylstädten keinen Schutz finden. Wenn er in eine von ihnen flieht,12müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und zur Hinrichtung dem Bluträcher übergeben.13Ihr dürft ihn nicht aus Mitleid verschonen. Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben. Wenn ihr so handelt, wird es euch gut gehen in eurem Land. (5Mo 13,9; 5Mo 21,9)
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn ihr in dem Land lebt, das der HERR, euer Gott, euch geben wird, darf niemand die Grenzen seines Grundbesitzes, die seit alters festgelegt sind, auf Kosten seines Nachbarn verrücken. (5Mo 27,17)
Zeugen bei Gerichtsverfahren
15Wenn eine Anklage vor Gericht nur von einem einzigen Zeugen gestützt wird, darf die angeklagte Person nicht schuldig gesprochen werden, gleichgültig, um was für ein Vergehen es sich handelt. Erst aufgrund von zwei oder drei Zeugenaussagen darf ein Schuldspruch gefällt werden. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16)16Wenn ein Angeklagter behauptet, dass ein Zeuge ihn wissentlich falsch beschuldigt,17dann müssen die beiden zum Heiligtum des HERRN gehen und ihre Sache den Priestern oder Richtern vortragen, die dann gerade im Amt sind.18Diese sollen alles gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge den anderen mit vollem Wissen falsch beschuldigt hat,19muss über ihn die Strafe verhängt werden, die er über den anderen bringen wollte. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. (5Mo 13,6; 1Kor 5,13)20Alle in Israel sollen von der Bestrafung des falschen Zeugen erfahren. Dann werden sie sich fürchten und niemand unter euch wird mehr wagen, solch ein Unrecht zu begehen. (5Mo 13,12)21Ihr dürft niemand aus Mitleid verschonen. Stets gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2Mo 21,23; 5Mo 13,9)
1Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,2dann sollst du drei von diesen Städten auswählen.3Achte darauf, dass sie gleichmäßig verteilt und immer gut erreichbar in dem Land sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können.4Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten.6Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste.7Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern.8Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat –9vorausgesetzt, du hältst alle diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und jeden Tag auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen.10So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt.11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern.13Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern.
Zeugen vor Gericht
15Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden.[1] (Mt 18,16; 2Kor 13,1)16Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden.18Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat,19dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.20Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun.21Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.