1Ein Sühneopfer wird auch in den folgenden Fällen erforderlich:[1] wenn jemand unter einem Fluch steht, weil er einem öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage nicht Folge leistete und verschwieg, was er gesehen oder gehört hat; (3Mo 4,1)2wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas von irgendeinem Tier, und das erst später bemerkt;3wenn jemand etwas Unreines berührt, das an einem Menschen ist oder von einem Menschen herrührt, und das erst später bemerkt;4wenn jemand unbedacht einen Meineid schwört, gleichgültig, ob es zu seinem Vorteil oder Nachteil ist, und er erst später darauf aufmerksam wird.5In diesen Fällen muss der Schuldige, ob Mann oder Frau,[2] zum Priester gehen und vor ihm bekennen, was er getan hat.6Darauf muss er zur Wiedergutmachung dem HERRN ein Schaf oder eine Ziege opfern, und zwar soll es ein weibliches Tier sein. Mit diesem Sühneopfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und befreit ihn von seiner Schuld.7Ist der Schuldige zu arm, um ein Schaf oder eine Ziege zu geben, so soll er dem HERRN stattdessen zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben darbringen, eine als Sühneopfer und eine als Brandopfer. (3Mo 12,7)8Der Priester nimmt zuerst die zum Sühneopfer bestimmte Taube, bricht ihr das Genick, trennt aber den Kopf nicht ab,9und sprengt etwas von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So gehört es sich für ein Sühneopfer.10Danach opfert der Priester die zweite Taube nach den Vorschriften für das Brandopfer. Auf diese Weise bringt er die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung.11Ist der Schuldige auch noch zu arm, um zwei Tauben aufzubringen, so soll er dem HERRN stattdessen 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl darbringen. Er darf jedoch weder Öl darüber gießen noch Weihrauch dazutun, weil es ein Sühneopfer und kein Speiseopfer ist.12Der Priester nimmt eine Handvoll von dem Mehl und verbrennt diesen Teil auf dem Altar im Anschluss an die übrigen Opfergaben, als ein Zeichen dafür, dass das ganze Opfer dem HERRN gehört. So gehört es sich für ein Sühneopfer.13Auf diese Weise bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speiseopfer.
Anweisungen für das Wiedergutmachungsopfer
14Der HERR gab Mose noch weitere Anweisungen:15Wenn jemand ohne böse Absicht versäumt, die Abgaben für den HERRN zu entrichten und dadurch schuldig wird, muss er dem HERRN als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie du festlegst; als Maßeinheit gilt das Gewicht des Heiligtums. (3Mo 7,1; 3Mo 19,21)16Die Abgaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester abliefern und muss noch einen Aufschlag von einem Fünftel dazugeben. Mit dem Opfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Betreffenden seine Verfehlung.17Wenn jemand unbeabsichtigt gegen irgendein Gebot des HERRN verstößt und etwas Verbotenes tut, so hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn es ohne Wissen geschehen ist.18-19Er muss dafür dem Priester als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock bringen, dessen Wert du festlegst. Damit bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt die Schuld. Das Opfer dient als Wiedergutmachung, denn der Betreffende hat sich gegen den HERRN vergangen, auch wenn es unwissend geschehen ist.20Der HERR gab Mose noch eine Anweisung:21-22Es kann sein, dass jemand für seinen Mitbürger etwas aufbewahrt, von ihm geliehen, ihm geraubt oder von ihm erpresst hat oder etwas gefunden hat, das dem anderen gehört. Wenn er das ableugnet und die Lüge – in diesen oder weiteren Fällen – auch noch mit einem Eid bekräftigt, dann vergeht er sich gegen den HERRN. (2Mo 21,37)23-24Wenn er auf diese Weise schuldig geworden ist, muss er dem anderen sein Eigentum zurückgeben oder es ersetzen und muss zu dem vollen Betrag noch ein Fünftel hinzufügen. Die Erstattung muss an dem Tag erfolgen, an dem er für seine Schuld das Wiedergutmachungsopfer darbringt.25Dieses Opfer besteht in einem fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock, dessen Wert du festlegst. Er gibt das Tier dem Priester26und der Priester bringt damit die Sache vor dem HERRN wieder ins Reine. Dann vergibt der HERR dem Betreffenden die Schuld, die er auf sich geladen hat.
1Wenn jemand dadurch sündigt, dass er den Bannfluch[1] am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich.2Wenn jemand irgendetwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas eines unreinen Tiers, egal ob Wild, Haustier oder Kriechtier, wird er schuldig, sobald er es erkennt.3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt – egal wodurch sie verursacht wurde –, wird er schuldig, sobald er es erkennt.4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt.5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat.6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken.7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen.9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer.10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer einen Liter[2] Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer.“
Das Schuldopfer
14Jahwe sagte zu Mose:15„Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Schekeln Silber im Gewicht des Heiligtums und nach deiner Schätzung.16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn er es nicht erkannte.18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden.19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden.“20Jahwe sagte zu Mose:21„Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet, oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste,22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt,23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten,24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es dem zurückgeben, dem es gehört.25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt.26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist.“
Im Nachhinein erkannte Sünden und gebotene Unterlassungen Schuldopfer als Sündopfer
1Angenommen, jemand sündigt in einem der folgenden Fälle: Er hat eine laute Verfluchung gehört, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und lädt damit Schuld auf sich;2oder jemand berührt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber er ist unrein und ist schuldig; (3Mo 11,24)3oder er berührt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Berührung unrein macht, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig; (3Mo 7,21; 3Mo 15,5)4oder jemand schwört unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwört, und es bleibt ihm zunächst verborgen, aber dann erkennt er es und ist schuldig in einem dieser Fälle -5wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig ist, so soll er bekennen, wodurch er sich verfehlt hat. (3Mo 16,21)6Als Schuldopfer für seine begangene Sünde soll er dann ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den HERRN als Sündopfer bringen und der Priester soll für ihn von seiner Sünde Versöhnung erwirken.
Sündopfer der Armen
7Wenn seine Mittel für ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben vor den HERRN bringen, die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer.8Er soll sie zum Priester bringen und dieser soll zuerst die eine für das Sündopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreißen;9er soll etwas vom Blut des Sündopfers gegen die Altarwand spritzen und das übrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Sündopfer ist das.10Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll für ihn von der Sünde, die er begangen hat, Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.11Falls seine Mittel für zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe für seine Verfehlung ein Zehntel Efa Weizenfeinmehl darbringen, aber weder Öl noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Sündopfer.12Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedächtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lässt. Ein Sündopfer ist das.13Der Priester soll für ihn so von der von ihm in einem dieser Fälle begangenen Sünde Versöhnung erwirken und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehört das Gleiche wie beim Speiseopfer.
Unbeabsichtigtes Sakrileg Schuldopfer
14Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 7,1)15Wenn jemand ein Sakrileg begeht und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem HERRN heilig sind, soll er als sein Schuldopfer für den HERRN von seiner Herde einen fehlerlosen Widder für ein Schuldopfer bringen nach dem Richtwert in Silberschekeln nach dem Schekelgewicht des Heiligtums.16Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen. Er soll es dem Priester geben und dieser soll für ihn mit dem Schuldopferwidder Versöhnung erwirken; dann wird ihm vergeben werden.17Wenn jemand sündigt und etwas tut, was der HERR verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann sich seiner Schuld bewusst wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen.18Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert zum Priester bringen und dieser soll ihn für seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsühnen; dann wird ihm vergeben werden.19Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsächlich vor dem HERRN schuldig gemacht.
Beabsichtigtes, aber bereutes Sakrileg Schuldopfer
20Der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und ein Sakrileg gegen den HERRN begeht, indem er einen Mitbürger über anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut täuscht oder ihn übervorteilt (2Mo 22,6)22oder verlorenes Gut findet und es leugnet und er leistet einen Meineid hinsichtlich eines von all diesen Dingen, an denen sich ein Mensch versündigen kann, (2Mo 20,7; 3Mo 19,12; 5Mo 5,11)23wenn er also auf solche Weise sündigt und sich seiner Schuld bewusst wird, muss er das, was er geraubt oder durch Übervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben24oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag, an dem er sich seiner Schuld bewusst wurde, muss er dem Geschädigten den um ein Fünftel vermehrten Wert zurückerstatten.25Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem Richtwert als sein Schuldopfer vor den HERRN zum Priester bringen26und dieser soll für ihn vor dem HERRN Versöhnung erwirken; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, für die er sich seiner Schuld bewusst geworden ist.
1Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung[1] vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt; (2Mo 22,9; 3Mo 5,4; 4Mo 5,21; Ri 17,2; Spr 28,13; Spr 29,24)2oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig; (3Mo 5,17; 3Mo 7,20; 3Mo 11,24; 3Mo 11,31; 3Mo 11,39; Hag 2,13)3oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig; (3Mo 12,2; 3Mo 13,2; 3Mo 15,2; 4Mo 19,11)4oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen schuldig gemacht — (1Sam 14,24; 1Sam 14,27; 1Sam 14,45; 2Kön 6,31; Pred 5,3; Mk 6,23; Apg 23,12)5wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat, (3Mo 16,21; 3Mo 26,40; 4Mo 5,5; Jos 7,19; Esr 10,11; Ps 32,5; Spr 28,13; 1Joh 1,8)6und bringe dem HERRN sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde. (3Mo 5,15; 3Mo 5,25)7Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem HERRN für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3Mo 4,32; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21)8Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen. (3Mo 1,15)9Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer. (3Mo 4,7; 3Mo 4,18; 3Mo 4,25; 3Mo 4,30; 3Mo 4,34)10Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 1,14; 3Mo 4,20; 3Mo 4,26; 3Mo 4,31; 3Mo 4,35)11Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist. (3Mo 5,7; 4Mo 5,15)12Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. (3Mo 2,2; 4Mo 5,26)13Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3Mo 2,10; 3Mo 5,10)14Und der HERR redete zu Mose und sprach:15Wenn eine Seele eine Veruntreuung begeht und sich aus Versehen versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen makellosen Widder von der Herde, im Wert von so vielen Silberschekeln, wie du schätzt, nach dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer. (3Mo 4,2; 3Mo 4,27; 3Mo 5,18; 3Mo 5,25; 3Mo 22,14; 3Mo 27,25; 4Mo 5,8)16Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20; 3Mo 5,24; 3Mo 22,14; 3Mo 27,13; 3Mo 27,15; 3Mo 27,27; 1Joh 2,2)17Und wenn eine Seele sündigt und irgendetwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, auch wenn sie es nicht gewusst hat, so ist sie [dennoch] schuldig und trägt ihre Schuld. (3Mo 4,2; 3Mo 4,13; 3Mo 4,23; 3Mo 5,1; Ps 19,13; Lk 12,47)18Und sie soll dem Priester einen makellosen Widder von der Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken wegen ihres Versehens, das sie unwissentlich begangen hat; und es wird ihr vergeben werden. (3Mo 5,13; 3Mo 5,16; 3Mo 5,26; Ps 103,3; Lk 7,47; 1Joh 1,9)19Es ist ein Schuldopfer; gewisslich ist sie an dem HERRN schuldig geworden. (3Mo 5,21; 2Sam 12,13)20Und der HERR redete zu Mose und sprach:21Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den HERRN, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt, (Ps 32,3; Ps 51,4)22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendetwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen kann; (2Mo 22,7; 3Mo 19,11; 5Mo 22,1; Jer 5,1; Sach 5,3; Apg 5,4; Kol 3,9)23wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten; (1Mo 21,25; Hi 20,19; Jes 59,6; Hes 18,12; Hes 18,18; Am 3,10; Mi 2,2; Zef 1,9)24auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tag, da er sein Schuldopfer darbringt. (3Mo 5,16; 4Mo 5,7; 1Sam 12,3; 2Sam 12,6; Hes 33,15; Lk 19,8)25Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, zum Priester, einen makellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. (3Mo 5,15; 3Mo 5,18)26Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich schuldig machen kann. (2Mo 34,6; 3Mo 4,20; 3Mo 4,26; 3Mo 4,31; Spr 28,13; Jes 1,18; Hes 18,21; Hes 33,14; Mt 12,31; 1Kor 6,9; 1Joh 1,7)
3.Mose 5
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag Zürich1Und wenn jemand sündigt, weil er hört, wie Zeugen aufgerufen werden[1], und er ist ein Zeuge, der etwas gesehen oder erfahren hat, aber er sagt nicht aus, dann lädt er Schuld auf sich. (3Mo 5,17)2Oder wenn jemand etwas Unreines berührt, Aas von unreinen Wildtieren oder Aas von unreinem Vieh oder Aas von unreinem Kleingetier, ohne es wahrzunehmen, dann ist er unrein und schuldig. (3Mo 11,24)3Oder wenn jemand mit etwas Unreinem an einem Menschen in Berührung kommt, ohne es wahrzunehmen, mit irgendetwas, wodurch man unrein werden kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig. (3Mo 7,21; 3Mo 12,2; 3Mo 13,3; 3Mo 15,2; 3Mo 15,19; 4Mo 19,13)4Oder wenn jemand unbedacht schwört, zum Schaden oder zum Nutzen, ohne es wahrzunehmen, wie dem Menschen unbedacht ein Schwur über die Lippen kommen kann, und er erkennt es, dann ist er schuldig in allen diesen Fällen.5Wenn jemand in einem solchen Fall schuldig ist, soll er bekennen, worin er gesündigt hat. (3Mo 16,21; 4Mo 5,7)6Und er bringe dem HERRN als Sühne für die Sünde, die er begangen hat, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, als Sündopfer, und der Priester soll ihm Sühne erwirken für seine Sünde. (3Mo 7,1)7Reichen aber seine Mittel dafür nicht aus, soll er dem HERRN als Sühne für seine Sünde zwei Turteltauben oder zwei Tauben bringen, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. (3Mo 1,14; 3Mo 12,8; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)8Und er bringe sie zum Priester, und dieser soll die für das Sündopfer bestimmte als erste darbringen und ihr dicht am Genick den Kopf abkneifen, ihn aber nicht ganz abtrennen.9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars, und was an Blut übrig bleibt, soll am Sockel des Altars ausgepresst werden. Es ist ein Sündopfer.10Die zweite Taube aber bringe er als Brandopfer dar nach der Vorschrift. So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 4,20)11Kann er aber keine zwei Turteltauben oder zwei Tauben aufbringen, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Zehntel Efa Feinmehl als Sündopfer bringen. Er soll kein Öl darauf giessen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer.12Und er bringe es zum Priester, und der Priester soll davon eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Sündopfer. (3Mo 2,2)13So soll der Priester für ihn Sühne erwirken für die Sünde, die er in einem dieser Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester aber soll das Gleiche gehören wie beim Speiseopfer. (3Mo 2,3)
Das Schuldopfer
14Und der HERR sprach zu Mose:15Wenn jemand etwas veruntreut und sich ohne Absicht an den heiligen Gaben für den HERRN versündigt, soll er als Sühnegabe für den HERRN vom Kleinvieh einen makellosen Widder als Schuldopfer bringen, im Wert von einigen Silberschekeln nach dem Schekel des Heiligtums. (3Mo 14,12; 3Mo 22,14; 3Mo 27,3)16Und was er vom Heiligen veruntreut hat, soll er ersetzen und noch ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester geben. Und der Priester soll Sühne für ihn erwirken mit dem Opferwidder, und es wird ihm vergeben werden. (3Mo 27,13)17Und wenn jemand sündigt und, ohne es zu erkennen, etwas tut, was man nach den Geboten des HERRN nicht tun darf, dann wird er schuldig und muss seine Schuld tragen. (3Mo 4,2; 3Mo 5,1)18Und er soll von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen, und der Priester soll für ihn Sühne erwirken für das Vergehen, das er ohne Absicht begangen hat, ohne es zu erkennen, und es wird ihm vergeben werden.19Es ist ein Schuldopfer, er hat sich vor dem HERRN schuldig gemacht.20Und der HERR sprach zu Mose:21Wenn jemand sündigt und eine Veruntreuung gegen den HERRN begeht und seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes vorenthält oder seinen Nächsten erpresst (1Sam 12,3; Hes 33,15)22oder etwas Verlorenes findet, und er leugnet es und schwört falsch in irgendeiner Angelegenheit, durch die der Mensch sündigen kann - (3Mo 19,12)23wenn er so sündigt und schuldig wird, dann soll er zurückgeben, was er geraubt hat oder was er erpresst hat oder was ihm anvertraut war, oder das Verlorene, das er gefunden hat,24oder das, um dessentwillen er falsch geschworen hat. Er soll es aber vollständig zurückerstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Er gebe es dem Eigentümer, wenn er sein Schuldopfer bringt. (4Mo 5,7)25Als Sühne aber soll er für den HERRN von seinem Kleinvieh einen makellosen Widder im üblichen Wert als Schuldopfer dem Priester bringen. (Esr 10,19)26Und der Priester soll für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm die Tat vergeben werden, durch die er schuldig geworden ist.