1-2Der HERR befahl Mose, den Leuten von Israel zu sagen: Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie 7 Tage unrein, genau wie während ihrer monatlichen Blutung.3Am 8. Tag soll der Sohn beschnitten werden. (1Mo 17,4)4Danach muss die Frau noch 33 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist. In dieser Zeit darf sie nicht zum Heiligtum kommen und auch nichts berühren, was als Opfer oder Abgabe für das Heiligtum bestimmt ist.5Hat sie eine Tochter zur Welt gebracht, wird sie 14 Tage unrein und muss dann noch 66 Tage warten, bis sie wieder ganz rein ist.6Sind die 33 oder 66 Tage um, so soll die Frau ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube als Sühneopfer zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen.7-8Ist sie zu arm, um ein Schaf zu opfern, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben[1] nehmen, eine als Brandopfer und eine als Sühneopfer. Der Priester bringt ihre Opfergaben dem HERRN dar und nimmt damit ihre Unreinheit weg; dann ist sie wieder rein. Dies sind die Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; 3Mo 27,8)
1Jahwe sagte zu Mose:2„Rede zu den Israeliten und sag ihnen: Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie sieben Tage lang unrein, so wie während ihrer monatlichen Blutung.3Am achten Tag soll der Sohn beschnitten[1] werden. (1Mo 17,9)4Dann soll sie noch 33 Tage zur Reinigung von ihrem Blut zu Hause bleiben. Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorbei ist.5Wenn sie eine Tochter zur Welt bringt, ist sie zwei Wochen lang unrein, so wie während ihrer monatlichen Blutung. Und 66 Tage soll sie zur Reinigung von ihrem Blut zu Hause bleiben.6Wenn die Zeit ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter vorbei ist, soll sie ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen.7Dieser soll es Jahwe darbringen und Sühne für sie erwirken. Dann wird sie rein von ihrem Blutfluss sein. Das sind die Reinheitsvorschriften für Wöchnerinnen.8Reichen ihre Mittel für ein Schaf aber nicht aus, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen,[2] eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Der Priester soll Sühne für sie erwirken, dann wird sie rein.“ (Lk 2,24)
Kultische Wiedereingliederung einer Frau nach der Geburt eines Kindes
1Der HERR sprach zu Mose:2Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. (3Mo 15,19)3Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden (1Mo 17,12; 1Mo 21,4; Lk 1,59; Lk 2,21)4und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihres Reinigungszustands vorüber sind. (Lk 2,22)5Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen des vergossenen Blutes im Zustand der Reinigung bleiben.6Wenn die Tage ihres Reinigungszustands für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter vorüber sind, soll sie ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine Felsentaube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.7Er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Versöhnung erwirken; so wird sie rein von der entstandenen Blutung. Das ist die Weisung für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei Felsentauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll für sie Versöhnung erwirken und so wird sie rein.[1] (Lk 2,24)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins. (3Mo 15,19; Hi 14,4; Hi 15,14; Hi 25,4; Ps 51,7; 1Tim 2,15)3Und am achten Tag soll man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 1,59; Lk 2,21; Joh 7,22; Röm 2,28; Gal 5,3; Phil 3,5; Kol 2,11)4Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (3Mo 15,25; Lk 2,22)5Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung [wegen der Monatsblutung], und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung. (3Mo 12,2)6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer. (3Mo 1,10; 3Mo 5,7; Lk 2,22)7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühnung erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8Kann sie aber den Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; Lk 2,24)
1Und der HERR sprach zu Mose:2Sprich zu den Israeliten: Wenn eine Frau Mutter wird und einen Knaben gebärt, ist sie sieben Tage lang unrein. Wie in den Tagen ihrer monatlichen Blutung ist sie unrein. (3Mo 5,3)3Und am achten Tag soll seine Vorhaut beschnitten werden. (1Mo 17,12; Lk 2,21)4Und sie soll dreiunddreissig Tage warten während der Blutung der Reinigung: Sie darf nichts Heiliges berühren, und sie darf nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind. (Lk 2,22)5Gebärt sie aber ein Mädchen, ist sie zwei Wochen lang unrein wie bei ihrer monatlichen Regel, und sie soll sechsundsechzig Tage warten während der Blutung der Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung vollendet sind, bei einem Sohn oder einer Tochter, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer an den Eingang des Zelts der Begegnung bringen.7Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist die Weisung für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt.8Reichen ihre Mittel für ein Schaf aber nicht aus, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei Tauben nehmen, die eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer. Und der Priester soll für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein. (3Mo 1,14; 3Mo 5,7; 3Mo 15,15; Lk 2,24)