1Ein Sühneopfer wird auch in den folgenden Fällen erforderlich:[1] wenn jemand unter einem Fluch steht, weil er einem öffentlichen Aufruf zur Zeugenaussage nicht Folge leistete und verschwieg, was er gesehen oder gehört hat; (3Mo 4,1)2wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas von irgendeinem Tier, und das erst später bemerkt;3wenn jemand etwas Unreines berührt, das an einem Menschen ist oder von einem Menschen herrührt, und das erst später bemerkt;4wenn jemand unbedacht einen Meineid schwört, gleichgültig, ob es zu seinem Vorteil oder Nachteil ist, und er erst später darauf aufmerksam wird.5In diesen Fällen muss der Schuldige, ob Mann oder Frau,[2] zum Priester gehen und vor ihm bekennen, was er getan hat.6Darauf muss er zur Wiedergutmachung dem HERRN ein Schaf oder eine Ziege opfern, und zwar soll es ein weibliches Tier sein. Mit diesem Sühneopfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und befreit ihn von seiner Schuld.7Ist der Schuldige zu arm, um ein Schaf oder eine Ziege zu geben, so soll er dem HERRN stattdessen zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben darbringen, eine als Sühneopfer und eine als Brandopfer. (3Mo 12,7)8Der Priester nimmt zuerst die zum Sühneopfer bestimmte Taube, bricht ihr das Genick, trennt aber den Kopf nicht ab,9und sprengt etwas von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So gehört es sich für ein Sühneopfer.10Danach opfert der Priester die zweite Taube nach den Vorschriften für das Brandopfer. Auf diese Weise bringt er die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung.11Ist der Schuldige auch noch zu arm, um zwei Tauben aufzubringen, so soll er dem HERRN stattdessen 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl darbringen. Er darf jedoch weder Öl darüber gießen noch Weihrauch dazutun, weil es ein Sühneopfer und kein Speiseopfer ist.12Der Priester nimmt eine Handvoll von dem Mehl und verbrennt diesen Teil auf dem Altar im Anschluss an die übrigen Opfergaben, als ein Zeichen dafür, dass das ganze Opfer dem HERRN gehört. So gehört es sich für ein Sühneopfer.13Auf diese Weise bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Schuldigen seine Verfehlung. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speiseopfer.
Anweisungen für das Wiedergutmachungsopfer
14Der HERR gab Mose noch weitere Anweisungen:15Wenn jemand ohne böse Absicht versäumt, die Abgaben für den HERRN zu entrichten und dadurch schuldig wird, muss er dem HERRN als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie du festlegst; als Maßeinheit gilt das Gewicht des Heiligtums. (3Mo 7,1; 3Mo 19,21)16Die Abgaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester abliefern und muss noch einen Aufschlag von einem Fünftel dazugeben. Mit dem Opfer bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt dem Betreffenden seine Verfehlung.17Wenn jemand unbeabsichtigt gegen irgendein Gebot des HERRN verstößt und etwas Verbotenes tut, so hat er damit Schuld auf sich geladen, auch wenn es ohne Wissen geschehen ist.18-19Er muss dafür dem Priester als Wiedergutmachungsopfer einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock bringen, dessen Wert du festlegst. Damit bringt der Priester die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt die Schuld. Das Opfer dient als Wiedergutmachung, denn der Betreffende hat sich gegen den HERRN vergangen, auch wenn es unwissend geschehen ist.20Der HERR gab Mose noch eine Anweisung:21-22Es kann sein, dass jemand für seinen Mitbürger etwas aufbewahrt, von ihm geliehen, ihm geraubt oder von ihm erpresst hat oder etwas gefunden hat, das dem anderen gehört. Wenn er das ableugnet und die Lüge – in diesen oder weiteren Fällen – auch noch mit einem Eid bekräftigt, dann vergeht er sich gegen den HERRN. (2Mo 21,37)23-24Wenn er auf diese Weise schuldig geworden ist, muss er dem anderen sein Eigentum zurückgeben oder es ersetzen und muss zu dem vollen Betrag noch ein Fünftel hinzufügen. Die Erstattung muss an dem Tag erfolgen, an dem er für seine Schuld das Wiedergutmachungsopfer darbringt.25Dieses Opfer besteht in einem fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock, dessen Wert du festlegst. Er gibt das Tier dem Priester26und der Priester bringt damit die Sache vor dem HERRN wieder ins Reine. Dann vergibt der HERR dem Betreffenden die Schuld, die er auf sich geladen hat.
1»Ein Sündopfer muss dargebracht werden, wenn jemand auf folgende Weise Schuld auf sich lädt: Jemand hört, wie unter Androhung eines Fluches zur Zeugenaussage aufgerufen wird, und er meldet sich nicht, obwohl er das Verbrechen gesehen oder davon erfahren hat;2jemand berührt, ohne es zu merken, den Kadaver eines wilden oder zahmen Tieres oder eines Kriechtieres und macht sich dadurch unrein;3jemand erkennt zu spät, dass er einen Menschen berührt hat, der aus irgendeinem Grund unrein ist;4jemand spricht unüberlegt einen Schwur aus – so wie man schnell einmal etwas unbedacht sagt und erst später die Folgen merkt –, ganz gleich ob er mit dem Schwur etwas Gutes oder Schlechtes bewirken wollte.5In allen diesen Fällen muss der Betreffende zuerst seine Schuld bekennen.6Dann soll er zur Wiedergutmachung ein weibliches Schaf oder eine Ziege als Sündopfer darbringen, und der Priester soll ihn dadurch mit mir versöhnen.7Wenn er sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er mir zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben als Opfer darbringen, eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.8Er soll sie dem Priester geben. Der Priester bringt die erste Taube als Sündopfer dar. Er bricht ihr das Genick, ohne jedoch dabei den Kopf abzutrennen.9Etwas von ihrem Blut spritzt er an die Altarwand, den Rest lässt er am Fuß des Altars auslaufen. Dies ist das Sündopfer.10Die zweite Taube bringt er mir als Brandopfer dar, so wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben.11Wenn der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, darf er als Opfergabe für seine Sünde eineinhalb Kilogramm feines Weizenmehl darbringen. Er soll aber weder Öl noch Weihrauch dazugeben, denn es ist ein Sündopfer.12Er bringt das Mehl dem Priester; dieser nimmt eine Handvoll und verbrennt es zu meinem Gedenken auf dem Altar, wo er zuvor die anderen Opfer in Rauch aufgehen ließ. Auch dies ist ein Sündopfer.13So versöhnt der Priester den Schuldigen mit mir, und ich werde ihm vergeben. Das übrige Mehl soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.«
Das Schuldopfer
14Der HERR sprach zu Mose:15»Wenn jemand mir untreu wird und – wenn auch ohne Absicht – es versäumt, die Abgaben für das Heiligtum zu entrichten, dann soll er einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer darbringen. Das Opfertier muss einen angemessenen Wert haben. Als Maßstab gelten Silberstücke, gewogen nach dem Gewicht, das im Heiligtum gilt.16Der Schuldige muss erstatten, was er dem Heiligtum vorenthalten hat. Außerdem soll er ein Fünftel des Wertes zusätzlich bezahlen und alles dem Priester geben. Dieser bringt den Schafbock als Schuldopfer dar und versöhnt so den Schuldigen mit mir; dann werde ich ihm vergeben.17Wenn jemand unabsichtlich gegen eines meiner Gebote verstößt, so ist er doch schuldig und muss sich dafür verantworten.18Er soll einen fehlerlosen Schafbock als Schuldopfer zum Priester bringen. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll. Dann soll der Priester den Schuldigen mit mir versöhnen, und ich werde ihm vergeben, was er unabsichtlich getan hat.19Dies ist ein Schuldopfer für jemanden, der an mir, dem HERRN, schuldig geworden ist.«20Der HERR sprach zu Mose:21»Jeder, der einen anderen Israeliten betrügt, wird zugleich mir untreu und sündigt gegen mich, den HERRN. Wer etwas als seinen Besitz beansprucht, was ein anderer ihm anvertraut oder ausgeliehen hat, wer einen anderen beraubt oder ihn durch Erpressung zwingt, ihm sein Eigentum zu überlassen,22wer etwas findet und es unrechtmäßig behält oder wer einen Meineid schwört, um irgendein Verbrechen zu vertuschen, der lädt Schuld auf sich.23Wenn einer auf solche Weise sündigt, muss er alles zurückgeben: was er geraubt oder durch Erpressung gewonnen hat, was ihm anvertraut wurde, was er gefunden hat24oder was er durch einen Meineid an sich gebracht hat. Alles muss er vollständig erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. An dem Tag, an dem er sein Schuldopfer darbringt, soll er alles dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben.25Als Schuldopfer für mich, den HERRN, bringt er dem Priester einen fehlerlosen Schafbock. Vorher wird bestimmt, welchen Wert das Tier haben soll.26Der Priester versöhnt den Schuldigen mit mir, dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan hat.«
121 ´Ein Sündopfer wird auch in folgenden Fällen erforderlich:` Wenn jemand einer öffentlichen Aufforderung, als Zeuge auszusagen, nicht nachkommt[1], obwohl er etwas gesehen oder anderweitig mitbekommen hat, und dadurch Schuld auf sich lädt;2wenn jemand versehentlich etwas Unreines berührt, sei es den Kadaver eines wilden Tieres, eines Nutztieres oder eines Kriechtieres[2], und sich dadurch verunreinigt und schuldig macht;3wenn jemand unwissentlich einen Menschen berührt, der auf irgendeine Art unrein geworden ist, und davon erfährt und ´daher weiß, dass er` sich schuldig gemacht hat;4wenn jemand vorschnell schwört, etwas Gutes oder etwas Böses zu tun[3] – wie man manchmal eben etwas Unbedachtes sagt – und er seinen Fehler später erkennt und merkt, dass er sich schuldig gemacht hat[4]:5in allen diesen Fällen muss der Betreffende bekennen, worin seine Schuld besteht.6Zur Wiedergutmachung soll er dem HERRN ein weibliches Schaf oder eine weibliche Ziege als Sündopfer darbringen. ´Mit diesem Opfer` erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ´dieses Menschen`.7Falls der Betreffende sich ein Schaf oder eine Ziege nicht leisten kann, soll er dem HERRN als Wiedergutmachung für seine Sünde ein anderes Opfer darbringen[5]: zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer.8Er gibt sie dem Priester, der als Erstes die Taube für das Sündopfer darbringt. Der Priester bricht ihr das Genick, ohne den Kopf abzutrennen.9Dann sprengt er ´etwas` von ihrem Blut an die Altarwand. Das restliche Blut presst er am Fuß des Altars aus. So ist es ein Sündopfer.10Die zweite Taube bringt der Priester als Brandopfer dar, wie es vorgeschrieben ist. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für die Sünde ´dieses Menschen`, und der HERR wird ihm vergeben.11Falls der Betreffende sich auch zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nicht leisten kann, soll er als Opfergabe für seine Sünde ein Kilogramm[6] Weizenmehl darbringen. Er darf aber kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch dazugeben, denn es handelt sich ´nicht um ein Speiseopfer, sondern` um ein Sündopfer.12Das Mehl bringt er dem Priester. Der nimmt eine Handvoll davon und verbrennt es zusammen mit den anderen Opfern[7] auf dem Altar zum Zeichen, dass die gesamte Gabe dem HERRN geweiht ist[8]. So ist es ein Sündopfer.13Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für den Menschen, der eine dieser Sünden begangen hat, und der HERR wird ihm vergeben. Das übrige Mehl[9] soll wie beim Speiseopfer dem Priester gehören.‹«
Das Schuldopfer
14Weiter sagte der HERR zu Mose:15»Wenn sich jemand ohne böse Absicht an den heiligen Dingen vergreift, die dem HERRN geweiht sind[10], dann soll er dem HERRN als Schuldopfer einen fehlerlosen Schafbock darbringen. Das Tier muss so viele Silberstücke wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint. Als Maßeinheit für die Silberstücke gilt das Gewicht, das im Heiligtum verwendet wird[11].16Den Schaden, den der Betreffende dem Heiligtum zugefügt hat, muss er ersetzen und ihn mit einem Aufschlag von einem Fünftel beim Priester abliefern. Der Priester erwirkt mithilfe des ´geopferten` Schafbocks Sühne für den Schuldigen, und der HERR wird ihm vergeben.17Wenn jemand unwissentlich sündigt und gegen ein Gebot des HERRN verstößt und später merkt, dass er Schuld auf sich geladen hat,18dann soll er einen fehlerlosen Schafbock[12] als Schuldopfer zum Priester bringen. Das Tier muss so viel wert sein, wie es angesichts der Schuld angemessen erscheint[13]. Auf diese Weise erwirkt der Priester Sühne für das Vergehen, das der Betreffende unwissentlich begangen hat, und der HERR wird ihm vergeben.19Der Schafbock gilt als Schuldopfer. Denn der Betreffende ist ´trotz seiner Unwissenheit` am HERRN schuldig geworden.«20Weiter sagte der HERR zu Mose:21» ´In folgenden Fällen` sündigt jemand gegen den HERRN und bricht ihm die Treue: Jemand streitet ab, dass ein anderer ihm ´einen Wertgegenstand` zur Aufbewahrung gegeben hat, oder gibt ein Pfand nicht zurück. Jemand beraubt oder erpresst einen anderen.22Oder jemand leugnet, dass er etwas Verlorenes gefunden hat. Dazu bekräftigt er seine Lüge in diesen oder weiteren Fällen auch noch mit einem Meineid.23Wenn jemand in einem dieser Fälle schuldig geworden ist, muss er zurückerstatten, was er geraubt, erpresst, nicht zurückgegeben oder gefunden hat24und was er dann mithilfe des Meineids in seinem Besitz behalten hat. Er muss den Schaden in vollem Umfang wiedergutmachen und noch ein Fünftel ´des Wertes` dazugeben. Er muss es dem ´rechtmäßigen` Besitzer an dem Tag erstatten, an dem er sein Schuldopfer darbringt.25Für dieses Opfer wählt er einen fehlerlosen Schafbock, der so viel wert ist, wie es ´angesichts der Schuld` angemessen erscheint, und bringt ihn zum Priester.26Dieser erwirkt Sühne für ihn, und der HERR wird ihm alles vergeben, was er getan hat.«